RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BewG 1955 §13;
BewG 1955 §14 Abs1;
BewG 1955 §14 Abs2;

Rechtssatz

Die Unsicherheit bzw Uneinbringlichkeit einer Forderung tritt im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners auch ohne rechtsgeschäftliches Handeln von Gläubiger und Schuldner (Verzicht, Schenkung, Vergleich, usw) ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150037.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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