RS Vwgh 2005/12/15 2005/16/0223

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Veröffentlicht am 15.12.2005
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10;
BewG 1955 §13;

Rechtssatz

Persönliche Verhältnisse sind weder im Anwendungsbereich des § 13 BewG noch in dem des § 10 leg. cit. zu berücksichtigen. Rechtsgeschäftlich begründete Verfügungsbeschränkungen zählen zu den persönlichen Verhältnissen (§ 10 Abs. 3 BewG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005160223.X07

Im RIS seit

20.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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