RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BewG 1955 §13;
BewG 1955 §14 Abs1;
BewG 1955 §14 Abs2;

Rechtssatz

Ist - nach den Verhältnissen am Stichtag - zweifelhaft, ob eine Kapitalforderung in voller Höhe bezahlt werden kann, so ist dies ein Umstand, der den Ansatz eines geringeren Wertes als des Nennwertes begründet. Wann eine Kapitalforderung als zweifelhaft angesehen werden muß, ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilende Tatfrage. Dies hängt in erster Linie von den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Schuldners ab (Hinweis Rössler/Troll, BewG/16, § 12, Rz 14); auf allfällige persönliche und sachliche Sicherheiten ist Bedacht zu nehmen. Unsichere Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen (Hinweis Gürsching/Stenger, BewG, § 12 BewG Anm 69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150037.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten