Entscheidungen zu § 10 Abs. 2 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-166 von 166

RS Vwgh 1987/12/14 85/15/0071

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3 Abs14;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs2 Z1;UStG 1972 §4 Abs6;
Rechtssatz: Die Abgabe verbilligter Mahlzeiten an die Arbeitnehmer ist ein tauschähnlicher Umsatz. Ob ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsrecht darauf besteht, oder ob der Arbeitgeber die genannte Leistung auf Grund einer arbeits... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1987

RS Vwgh 1987/2/23 85/15/0131

Index: Verkehrssteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §13 Abs2
Rechtssatz: Unabhängig davon, daß § 10 Abs 2 BewG ausdrücklich anordnet, daß persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind, ist bei Kapitalgesellschaften schon von ihrer Struktur her die Berücksichtung persönlicher Steuern der an der Gesellschaft beteiligten Personen bei Ermittlung des gemeinen und damit objektiven Wertes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1987/2/19 85/16/0074

Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. Juni 1984 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. April 1983 anläßlich der Eingangsabfertigung beim Zollamt Kiefersfelden - abgesehen von anderen im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht wesentlichen eingangsabgabepflichtigen Verfahren - eine gebrauchte (in der Folge immer nur als Jacke bezeichnete) Damennerzjacke (braun mit Klauen und mit Reißversc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1987

RS Vwgh 1987/2/19 85/16/0074

Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2FinStrG §19 Abs3
Rechtssatz: Der gemeine Wert iSd § 19 Abs 3 FinstrG ist nicht mit dem Zollwert ident sondern der jeweilige inländische Detailverkaufspreis. Der gemeine Wert setzt sich danach zusammen aus dem Einstandspreis, den rechtmäßig zu entrichtenden Abgaben (zB Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer), den Frachtk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1976/12/15 2201/75

Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin, dessen Schwester, sind nach der Aktenlage je zur Hälfte Eigentümer eines innerhalb der 500-m-Uferzone des Attersees gelegenen als wirtschaftliche Einheit bewerteten Grundstückes im Ausmaß von 3.365 m2, welches nach dem Stand Ende 1972 aus den Parzellen 7 und 8/6, zugehörig zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ. 280 des Grundbuches über die Katastralgemeinde X und aus den Parzellen Nr. 8/2 und 1/4, zugehörig zum Gutsbestand der Li... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1976

RS Vwgh 1976/12/15 2201/75

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §55 Abs1
Rechtssatz: Einer besonderen Besichtigung bzw Schätzung durch einen Amtssachverständigen bedarf es im Regelfall dann nicht, wenn das Finanzamt in der Lage ist, im Zuge des Verfahrens entsprechende Vergleichspreise zu ermitteln und dem Bfr vorzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1976

RS Vwgh 1976/12/15 2201/75

Index: BewertungsrechtL55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §55 Abs1NatSchG OÖ 1964 §1 Abs2
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Bewertung eines Grundstückes im Uferbereich des Attersees innerhalb der 500 m "Naturschutzzone"; Kaufpreisvergleich des Finanzamtes war mangelhaft, da auch außerhalb dieser Zone liegende Grundstücke herangezog... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1976

RS Vwgh 1976/12/15 2201/75

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §55 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1970/01/08 1246/68 2 Stammrechtssatz Der gemeine Wert eines Wirtschaftsgutes ist eine fiktive Größe, die auf PREISSCHÄTZUNGEN beruht. Eine solche Schätzung kann - den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechend - ohne weiteres auch auf Preisbeobachtungen be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1976

TE Vwgh Erkenntnis 1976/3/31 1804/74

Mit Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid auf den 1. 1. 1973 vom 11. Februar 1974 setzte das Lagefinanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien den Einheitswert für den Grundbesitz in Wien nn., X-Gasse 12 mit S 309.000,-- fest und sprach aus, daß es sich bei dieser wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens um ein Mietwohngrundstück handle, das den Beschwerdeführern zu je einem Drittel zugerechnet werde. Bei der Einheitswertberechnung ging das Finanzamt von einer Gesamtfläche lau... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.1976

RS Vwgh 1976/3/31 1804/74

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0083/74 E 15. Dezember 1975 RS 5 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes ist die Heranziehung von Vergleichspreisen zulässig wobei auf Lage, Form, Größe und Bebauungsmöglichkeit des zu bewertenden Grundstückes zu achten ist. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1976

RS Vwgh 1976/3/31 1804/74

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §53
Rechtssatz: Ausführungen zur Feststellung von Vergleichspreisen bei städtischen Liegenschaften. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1974001804.X02 Im RIS seit 03.05.2022 Zuletzt aktualisiert am 03.05.2022 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1976

RS Vwgh 1976/3/31 1804/74

Index: Bewertungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgRallgBewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §53 Abs9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0288/69 E 4. Februar 1971 VwSlg 4180 F/1971 RS 2 Stammrechtssatz Wird über Antrag der Bewertung eines bebauten Grundstückes gemäß § 53 Abs 9 BewG 1955 der gemeine Wert (§ 10 BewG 1955) zugrunde gelegt, so sind von diesem gemeinen Wert weitere Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1976

RS Vwgh 1976/3/31 1804/74

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §53
Rechtssatz: Es ist verfehlt, in den Ertragschancen des Liegenschaftsbesitzers (bei städtischen Liegenschaften) ungewöhnliche oder gar persönliche Umstände zu erblicken, die bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen wären. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1974001804.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1976

TE Vwgh Erkenntnis 1975/12/15 0083/74

Mit Kaufvertrag vom 24. April 1970 erwarben die beiden Beschwerdeführer je zur Hälfte die Liegenschaft EZ 174, vorgetragen im Grundbuch über die KG B. um den Kaufpreis von S 164.780,--; nach der Aktenlage handelt es sich um eine Bauparzelle von rechteckiger Form mit einem Flächenausmaß vom 1.177 m2, die an der Ecke H.straße und G.straße in G. gelegen ist. Auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 hatte das Lagefinanzamt die Liegenschaft als unbebautes Grundstück bewertet und ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1975

RS Vwgh 1975/12/15 0083/74

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2
Rechtssatz: Bei der Auslegung des § 10 Abs 2 BewG 1955 hat es darauf anzukommen, welcher Preis bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes zu erzielen WÄRE, und nicht darauf, welcher Preis tatsächlich erreicht worden ist (Vgl Twaroch-Wittmann-Frühwald: Kommentar zum Bewertungsgesetz § 74). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1975

RS Vwgh 1975/12/15 0083/74

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes ist die Heranziehung von Vergleichspreisen zulässig wobei auf Lage, Form, Größe und Bebauungsmöglichkeit des zu bewertenden Grundstückes zu achten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1975:1974000083.X05 Im RIS seit 08.10.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1975

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