RS Vwgh 1975/12/15 0083/74

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Veröffentlicht am 15.12.1975
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Bewertungsrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes ist die Heranziehung von Vergleichspreisen zulässig wobei auf Lage, Form, Größe und Bebauungsmöglichkeit des zu bewertenden Grundstückes zu achten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974000083.X05

Im RIS seit

08.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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