RS Vwgh 1975/12/15 0083/74

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Veröffentlicht am 15.12.1975
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Bewertungsrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2

Rechtssatz

Bei der Auslegung des § 10 Abs 2 BewG 1955 hat es darauf anzukommen, welcher Preis bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes zu erzielen WÄRE, und nicht darauf, welcher Preis tatsächlich erreicht worden ist (Vgl Twaroch-Wittmann-Frühwald: Kommentar zum Bewertungsgesetz § 74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974000083.X04

Im RIS seit

08.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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