Entscheidungen zu § 13a Abs. 1 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 241-270 von 279

RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0314

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Da während der durch Karenzurlaub bedingten Abwesenheit des Bf im Ausland verschiedene Maßnahmen mit besoldungsrechtlichen Auswirkungen auf den Bezug des Bf eingetreten sind, dem Bf ein Nachvollzug dieser Maßnahmen weder auf Grund eines direkten Vergleiches der Gehaltszettel noch durch Zugang zu sonstigen diesb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0314

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 86/12/0124 2 Stammrechtssatz Gutgläubigkeit beim Empfang von Übergenüssen ist schon dann nicht anzunehmen, wenn der Leistungsempfänger - nicht nach seinem subjektiven Wissen, sondern objektiv beurteilt - bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt an der Rechtmäßigkeit der ihm ausbezahlten Leistung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0314

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/23 90/12/0278 1 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 13a Abs 1 GehG kommt es nicht auf die Gutgläubigkeit des Verbrauches, sondern des Empfanges von Übergenüssen an (Hinweis E 21.5.1990, 89/12/0177). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0314

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 86/12/0124 3 Stammrechtssatz Erfolgt die Leistung deshalb, weil die Anwendung der
Norm: , auf Grund derer die Leistung erfolgt, auf einem Irrtum der auszahlenden Stelle beruht, den der Leistungsempfänger weder erkennt noch (zB durch Verletzung der Meldepflicht; hier: hins Haushaltszulage gem § 5 Abs 6 GehG) veran... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 90/12/0278

Die Universitätsdirektion Wien richtete an den Beschwerdeführer ein mit 4. Juli 1990 datiertes Schreiben nachstehenden Inhaltes: "BETRIFFT: Bezugsübergenuß - Einforderung - Gemäß Ernennungsdekret des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 19.06.1987, GZ. 102.625/2-110A/87, mit welchem Sie mit Wirksamkeit vom 01.07.1987 zum Assistenzarzt auf die Planstelle eines Universitätsassistenten der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ernannt wurden, war I... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0278

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 86/12/0124 2 Stammrechtssatz Gutgläubigkeit beim Empfang von Übergenüssen ist schon dann nicht anzunehmen, wenn der Leistungsempfänger - nicht nach seinem subjektiven Wissen, sondern objektiv beurteilt - bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt an der Rechtmäßigkeit der ihm ausbezahlten Leistung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0278

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §5 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 86/12/0124 3 Stammrechtssatz Erfolgt die Leistung deshalb, weil die Anwendung der
Norm: , auf Grund derer die Leistung erfolgt, auf einem Irrtum der auszahlenden Stelle beruht, den der Leistungsempfänger weder erkennt noch (zB durch Verletzung der Meldepflicht; hier: hins Haushaltszulage gem § 5... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0278

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §1437;GehG 1956 §13a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 1437 ABGB ist im Bereich des § 13a GehG nicht unmittelbar anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990120278.X06 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0278

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/12/0189 5 Stammrechtssatz Nicht einmal eine ausdrückliche Mitteilung der auszahlenden Stelle und/oder der Dienstbehörde, es gebühre eine bestimmte Leistung, befreit den Leistungsempfänger schlechthin von der Nachprüfung der Richtigkeit dieser Mitteilung und der Rechtmäßigkeit der einer solchen Mitteilung ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0278

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 13a Abs 1 GehG kommt es nicht auf die Gutgläubigkeit des Verbrauches, sondern des Empfanges von Übergenüssen an (Hinweis E 21.5.1990, 89/12/0177). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990120278.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0278

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 86/12/0124 1 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Frage, ob dem Empfänger eines nicht geschuldeten Betrages (eines Übergenusses), dessen Zahlung auf einen Irrtum der auszahlenden Stelle zurückgeht, Gutgläubigkeit zuzubilligen ist, hat es nicht auf das subjektive Wissen des Leistungsempfängers, sondern auf di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/10 90/12/0189

Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe PT 8 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist das Fernmeldebauamt Innsbruck, Bautrupp X. In der Zeit vom 1. Februar 1988 bis 29. Februar 1988 wurde er dem Fernmeldebaubezirk nn in Innsbruck dienstzugeteilt. Mit Bescheid vom 31. Jänner 1990 stellte die Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg gemäß § 13 a des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) fest, daß der Beschwerdeführer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0189

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 86/12/0124 1 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Frage, ob dem Empfänger eines nicht geschuldeten Betrages (eines Übergenusses), dessen Zahlung auf einen Irrtum der auszahlenden Stelle zurückgeht, Gutgläubigkeit zuzubilligen ist, hat es nicht auf das subjektive Wissen des Leistungsempfängers, sondern auf di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0189

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1112/70 E 10. Dezember 1970 RS 1 Stammrechtssatz Ein Übergenuß kann dann zum Rückersatz vorgeschrieben werden, wenn der Beamte bei gehöriger Aufmerksamkeit zumindest Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Leistung haben mußte (Hinweis E VS 30.6.1965, 1278/63, VwSlg 6736 A/1965). European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0189

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 86/12/0124 3 Stammrechtssatz Erfolgt die Leistung deshalb, weil die Anwendung der
Norm: , auf Grund derer die Leistung erfolgt, auf einem Irrtum der auszahlenden Stelle beruht, den der Leistungsempfänger weder erkennt noch (zB durch Verletzung der Meldepflicht; hier: hins Haushaltszulage gem § 5 Abs 6 GehG) veran... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0189

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;
Rechtssatz: Nicht einmal eine ausdrückliche Mitteilung der auszahlenden Stelle und/oder der Dienstbehörde, es gebühre eine bestimmte Leistung, befreit den Leistungsempfänger schlechthin von der Nachprüfung der Richtigkeit dieser Mitteilung und der Rechtmäßigkeit der einer solchen Mitteilung entsprechenden Zahlung (Hinweis E 20.4.1989, 87/12/0086). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 89/12/0219

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund im Bereiche des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Mit Antrag vom 27. Mai 1988 ersuchte der Beschwerdeführer um Bewilligung der Benützung seines eigenen Pkws zur Durchführung seiner Übersiedlungsreise von Stockholm nach Belgrad mit nachstehender Begründung: "In dem rubrizierten Dienstauftrag betreffend meine Versetzung an die Österreichische Botschaft Belgrad wurde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/21 89/12/0177

Die Beschwerdeführerin stand als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Schreiben vom 22. April 1988 erklärte sie ihren Austritt aus dem Schuldienst mit Ablauf des 31. Mai 1988. Der Dienstaustritt wurde mit Bescheid des Landesschulrates für Oberösterreich vom 3. Mai 1988 zum genannten Termin bestätigt; mit Schreiben der genannten Behörde vom 17. Mai 1988 erging eine Verständigung über die Berechnung und Höhe der der B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/21 89/12/0045

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das österreichische Kulturinstitut in X, welches er leitet. Die Ehegattin des Beschwerdeführers war vom 27. September 1978 bis 4. Mai 1986 - ausgenommen vom 11. Jänner bis 27. Mai 1984 - wegen Karenzurlaubes und Mutterschutzes nicht berufstätig. Der Beschwerdeführer hatte mit formularmäßigem Schreiben vom 11. Feber 1985 die Gewährung eines Ehegattenzuschlages und von Ki... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0177

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Frage der Gutgläubigkeit des Beamten im Sinne der Theorie der objektiven Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle ist nicht entscheidend, ob der Beamte in Besoldungsfragen gebildet ist oder nicht bzw. ob er verpflichtet ist, Überprüfungen vorzunehmen; wesentlich ist vielmehr,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0045

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §21 Abs1;GehG 1956 §21 Abs3;GehG 1956 §5 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Beamte die für die Zuerkennung der Zuschläge zum Monatsbezug nach § 21 GehG maßgebenden Änderungen nicht umgehend entsprechend der im seinerzeitigen Antrag übernommenen Meldeverpflichtung gemeldet, kann er sich nicht mehr darauf berufen, daß er den... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0045

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 86/12/0124 1 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Frage, ob dem Empfänger eines nicht geschuldeten Betrages (eines Übergenusses), dessen Zahlung auf einen Irrtum der auszahlenden Stelle zurückgeht, Gutgläubigkeit zuzubilligen ist, hat es nicht auf das subjektive Wissen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0177

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Redlichkeit des Empfängers eines nicht geschuldeten Betrages ist nach der objektiven Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle zu beurteilen. Der gute Glaube beim Empfang der Leistungen wird nicht nur durch Sorglosigkeit ausgeschlossen; er ist vielmehr schon dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Leis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0177

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §13a Abs5;
Rechtssatz: Der Frage des Verbrauches kommt nach § 13a Abs 1 GehG keine Bedeutung zu. Eine amtswegige Verpflichtung der Behörde, von der Regelung des § 13a Abs 5 GehG (Stundung) Gebrauch zu machen, besteht nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989120177.X01 Im RIS se... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/23 86/12/0124

Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Universitätsbibliothek der Universität X. Die Universitäts-Quästur X (im folgenden Quästur) hat von der Beschwerdeführerin Übergenüsse aus drei verschiedenen Titeln, nämlich Verwendungszulage, Werbungskostenpauschale für Universitäts- und Hochschullehrer und Haushaltszulage, einbehalten. ZUR VERWENDUNGSZULAGE: Vor ihrer mit Wirkung vom 1. Juli 1982 erfolgten Er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1990

RS Vwgh 1990/4/23 86/12/0124

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob dem Empfänger eines nicht geschuldeten Betrages (eines Übergenusses), dessen Zahlung auf einen Irrtum der auszahlenden Stelle zurückgeht, Gutgläubigkeit zuzubilligen ist, hat es nicht auf das subjektive Wissen des Leistungsempfängers, sondern auf die objektive Erkennbarkeit des Übergenusses (des Irrtums der auszahle... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1990

RS Vwgh 1990/4/23 86/12/0124

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §5 Abs6;
Rechtssatz: Erfolgt die Leistung deshalb, weil die Anwendung der
Norm: , auf Grund derer die Leistung erfolgt, auf einem Irrtum der auszahlenden Stelle beruht, den der Leistungsempfänger weder erkennt noch (zB durch Verletzung der Meldepflicht; hier: hins Haushaltszulage gem § 5 Abs 6 GehG) veranlaßt hat, so ist dieser Irrtum nur dann objektiv e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1990

RS Vwgh 1990/4/23 86/12/0124

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;
Rechtssatz: Gutgläubigkeit beim Empfang von Übergenüssen ist schon dann nicht anzunehmen, wenn der Leistungsempfänger - nicht nach seinem subjektiven Wissen, sondern objektiv beurteilt - bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt an der Rechtmäßigkeit der ihm ausbezahlten Leistungen auch nur hätte Zweifel haben müssen (Hinweis E 18.3.1985, 84/12/0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1990

RS Vwgh 1989/5/22 88/12/0122

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Bereits auf Grund des aus dem Gesetz abgeleiteten Anspruches auf Leiterzulage hätte der Beamte erkennen müssen - und zwar unabhängig von der Höhe der unterschiedlichen Leistungsansprüche - , dass ihm rechtlich keine Überstundenvergütung mehr zustehen kann. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.1989

RS Vwgh 1989/5/22 88/12/0122

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0169 E 20. April 1989 VwSlg 12904 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz "Zu Unrecht empfangene Leistungen" iSd § 13 a Abs 1 GehG sind auch solche, die - bezogen auf den Zeitpunkt der Empfangnahme - zu Recht empfangen wurden, hins derer aber der Titel (der Rechtsgrund) in der Folge mit Rückwirku... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.1989

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