RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0278

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 13a Abs 1 GehG kommt es nicht auf die Gutgläubigkeit des Verbrauches, sondern des Empfanges von Übergenüssen an

(Hinweis E 21.5.1990, 89/12/0177).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120278.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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