RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0314

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/23 90/12/0278 1

Stammrechtssatz

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 13a Abs 1 GehG kommt es nicht auf die Gutgläubigkeit des Verbrauches, sondern des Empfanges von Übergenüssen an

(Hinweis E 21.5.1990, 89/12/0177).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120314.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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