RS Vwgh 1989/5/22 88/12/0122

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Veröffentlicht am 22.05.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Bereits auf Grund des aus dem Gesetz abgeleiteten Anspruches auf Leiterzulage hätte der Beamte erkennen müssen - und zwar unabhängig von der Höhe der unterschiedlichen Leistungsansprüche - , dass ihm rechtlich keine Überstundenvergütung mehr zustehen kann.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120122.X02

Im RIS seit

26.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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