Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Für die Haftung nach § 970 ABGB ist kein Verwahrungsvertrag notwendig. Denn das Gesetz knüpft in § 970 ABGB schon an gewisse Handlungen die Entstehung der Haftung "als Verwahrer", setzt also keinen Verwahrungsvertrag voraus. Entscheidungstexte 6 Ob 256/74 Entscheidungstext OGH 13.03.1975 6 Ob 256/74 Veröff: EvBl 1976/21 S 42 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §970ABGB §1295 IIe
Rechtssatz: Der Inhaber einer Kuranstalt ist verpflichtet, alle Einrichtungen in einen entsprechenden Zustand zu versetzen und zu erhalten. Darauf, daß Gäste körperlich behindert sein können, hat er Bedacht zu nehmen. Voraussetzung für seine Haftung ist es aber, daß es sich um Einrichtungen handelt, die den Gästen zugänglich gemacht wurden oder von denen diese nach dem Umständen annehmen konnten, daß sie ihnen zugä... mehr lesen...
Die beiden Kläger sind Ehegatten. Sie stellten das Begehren, die Beklagte als Rechtsträgerin eines Krankenhauses zur Bezahlung eines Betrages von eingeschränkt 1098.50 S samt Anhang zu verurteilen und begrundeten ihren Anspruch damit, daß die Zweitklägerin am 8. Juli 1972 die Geburtshilfeabteilung des Krankenhauses der beklagten Partei wegen Entbindung aufgesucht habe; bevor sie sich in den Kreißsaal begeben habe, habe sie die Handtasche der diensttuenden Schwester übergeben, die dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Die Gastwirtehaftung nach § 970 ABGB kann unmittelbar oder analog nur angenommen werden, wenn Gäste zum Zwecke der Beherbergung aufgenommen werden und diese Leistung wesentlicher Inhalt und Zweck des Betriebes ist. Allgemeine Krankenanstalten im Sinne von Spitälern sind "Gastwirten, die Fremde beherbergen" nicht gleichzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 7/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Der Gast ist nicht verpflichtet, eine Prüfung der Zuständigkeit der Leute des Wirtes für eine bestimmte Tätigkeit vorzunehmen. Mit der Übergabe des Schlüssels zu einem in einer Hotelgarage eingestellten Personenkraftwagen an den üblicherweise für Rangierarbeiten in der Garage eingesetzten Hausmeister wird das Fahrzeug zu einer von einem aufgenommenen Gast eingebrachten Sache, auch wenn der Hausmeister sich im Zeitpu... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Haftung des Gastwirtes für seinen Bediensteten, der sich in seiner Freizeit dem Gast zu einer Dienstleistung zur Verfügung stellt, es wäre denn dem Gast bekannt gewesen, daß der Bedienstete nicht als Hausangestellter des Wirtes, sondern nur gefälligkeitshalber als Privatmann ohne Beziehung auf seine dienstliche Stellung im Betrieb für ihn tätig wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte vom Beklagten Zahlung eines Betrages von DM 746.25 samt 4% Zinsen seit 4. 8. 1969 und brachte dazu vor, daß er im Sommer 1969 als Gast im Hotel "F", das dem Beklagten gehöre, geweilt habe. Am 16. 6. 1969 sei er mit seinem PKW vom Parkplatz des Hotels zum südseitig gelegenen Hoteleingang gefahren, um dort sein Gepäck abzuholen und in das Fahrzeug zu verladen. Auf dieser Fahrt, die er im langsamen Tempo zurückgelegt haben, sei der PKW durch ein von der Innenseite des... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Die Haftung des Gastwirtes endet mit der "Ausbringung" der Sache (hier: Inbetriebnahme und Wegbringung eines auf dem Hotelparkplatz abgestellt gewesenen Personenkraftwagens durch den Gast) und zwar auch dann, wenn die Sache schon vor Beendigung des Herbergsverhältnisses vom angewiesenen bzw dazu bestimmten Ort entfernt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 170/72 ... mehr lesen...
Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 340 KG B, auf der sich ein Haus befindet. Das Dach dieses Hauses ist mit Blech gedeckt, weist aber auf der Straßenseite nicht die sonst bei Blechdächern üblichen eisernen Schneerechen auf. Als Schneefänger sind vielmehr Kanthölzer montiert, wobei jedoch zwischen der Dachhaut und der Unterkante der Kanthölzer ein durchlaufender Schlitz in einer Breite von 5 bis 6 cm vorhanden ist; außerdem besteht zwischen zweien dieser... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Restaurationsbetriebe, die nur Speisen und Getränke verabreichen, fallen nicht unter § 970 ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 306/71 Entscheidungstext OGH 01.12.1971 5 Ob 306/71 Veröff: ImmZ 1972,87 = ZVR 1972/174 S 334 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0024418 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §970ABGB §1295 IIa2ABGB §1319StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Der Pensionsinhaber, der einen Platz vor seinem Haus durch eine Tafel so kennzeichnet, daß dieser Platz als Gästeparkplatz angesehen werden kann, haftet bei Beschädigung eines Gästekraftwagens durch eine Dachlawine für Verschulden, auch wenn 13 Jahre hindurch vorher eine solche Dachlawine nicht abgegangen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Als der Kläger am 14. Jänner 1968 gegen 20 Uhr das vom Beklagten als Pächter betriebene Gasthaus über die zum Parkplatz führende Außentreppe verließ, glitt er auf der obersten Stufe aus, stürzte über die Treppe und zog sich mehrere Verletzungen zu. Mit der Behauptung, der Beklagte habe es unterlassen, den Zugang zum Gasthaus vom Schnee zu säubern und zu streuen, begehrte der Kläger Ersatz der Heilungskosten und des Verdienstentganges sowie die Zahlung eines Schmerzengeldes. Der Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §970ABGB §970a
Rechtssatz: Der allenfalls konkludent zustande gekommene Verwahrungsvertrag hinsichtlich einer der Angestellten eines Kosmetiksalons von einer Kundin zum Aufhängen in der Garderobe übergebenen Kostümjacke erstreckt sich jedenfalls nicht auch auf die darauf befindliche wertvolle Brosche. Auf die Brosche und deren höheren Wert hätte die Kundin nach der Übung des redlichen Verkehrs hinweisen müssen. ... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 16. Juni 1968 in seinem PKW mit seiner Gattin und dem mit ihm befreundeten Ehepaar Gerhard und Gerda D nach B, um das Standbad aufzusuchen. Gegenüber dem Strandbad in B befindet sich ein im Eigentum der Stadt B stehendes, als Parkplatz verwendetes Grundstück. Der Parkplatz ist gegen die H-Straße eingezäunt; seine in dieser Straße befindliche Einfahrt ist mit einer Kette verschließbar. Von der Seite, die an den D-Park grenzt, ist der Parkplatz nur zum Teil eingezäu... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §958ABGB §961ABGB §964ABGB §970
Rechtssatz: Ein bewachter Parkplatz ist nicht immer einem Aufbewahrungsraum im Sinne des § 970 ABGB gleichzusetzen, zumal dieser Begriff abgeschlossene räumliche Verhältnisse voraussetzt. Durch die Übernahme der Obsorge gegen Entrichtung der Parkplatzgebühr seitens des Kraftfahrzeugabstellers und durch die Herstellung eines den Verhältnissen entsprechenden Naheverhältnisses (Gewahrsam des Park... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §961ABGB §964ABGB §970
Rechtssatz: Haftung des Unternehmers eines bewachten Parkplatzes für Schäden an den gegen Entgelt geparkten Fahrzeugen. Entscheidungstexte 5 Ob 75/70 Entscheidungstext OGH 29.04.1970 5 Ob 75/70 Veröff: SZ 43/84 = ZVR 1970/200 S 267 = MietSlg 22079 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Dadurch, daß ein Gast vom Gastwirt die Erlaubnis erhält, seinen Personenkraftwagen an einer bestimmten Stelle im Hofbereich der Gastwirtschaft zu waschen, ist der Personenkraftwagen noch nicht als "eingebracht" im Sinne des § 970 ABGB anzusehen. (Daß der Personenkraftwagen des Gastes hier in der dem Schadensfall vorangegangenen Nacht in einem Schuppen des Gastwirtes abgestellt war, ist ohne Belang, weil der Personenk... mehr lesen...
Der Erstkläger nächtigte vom 26. auf den 27. September 1965 im Hotel des Beklagten. Er behauptet, sein in einer vom Beklagten zugewiesenen, unversperrten Garage abgestellter PKW sei in der Nacht aufgebrochen und die darin befindlichen, ihm gehörigen verschiedenen Effekten im Gesamtwert von 2642 DM seien gestohlen worden. Mit der vorliegenden Klage verlangt der Erstkläger den Ersatz dieses Betrages. Die Zweitklägerin beantragte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 48.50 DM al... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Kein Mitverschulden eines Durchreisenden, der das Hotelzimmer nur für eine Nacht benützt, wenn er diverse Sachen im versperrten Personenkraftwagen, der in einer absperrbaren Garage untergebracht ist, zurücklässt. Haftung eines Gastwirts, der seinen Gästen eine Garage zur Verfügung stellt, gemäß § 970 Abs 2 Satz 2 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 115/68 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §970BGB §701
Rechtssatz: Zur Gastwirtehaftung nach deutschem Recht (§§ 701 ff BGB). Entscheidungstexte 5 Ob 24/68 Entscheidungstext OGH 27.03.1968 5 Ob 24/68 Veröff: RZ 1968,194 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0038565 Dokumentnummer JJR_19680327_OGH0002_0050OB000... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Der Gastwirt haftet nach § 970 ABGB für einen durch ein offenes Fenster im Erdgeschoß des Hauses ermöglichten Einsteigdiebstahl. (Mehrheitsbeschluß). Entscheidungstexte 8 Ob 137/67 Entscheidungstext OGH 30.05.1967 8 Ob 137/67 Veröff: EvBl 1968/56 S 100 1 Ob 161/75 Entscheidungstext OGH 24.09.1975 ... mehr lesen...
Nach den Feststellungen des Erstgerichtes übernachtete die Klägerin vom 25. zum 26. August 1962 in dem der Beklagten gehörigen Gasthaus. Sie stellte als Gast des genannten Gasthauses ihren PKW. Opel-Record über Weisung der im Gastwirtschaftsbetrieb tätigen Tochter der Beklagten in der Dunkelheit auf einem zum Gasthaus gehörigen Parkplatz in der Nähe einer Felswand des dort aufsteigenden Berges ab. Dort befindet sich eine Tafel mit der Aufschrift "Parken nur für Gäste". Am Morgen des... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Eine Sache ist dann "eingebracht", wenn sie der Gast an eine vom Wirt oder seinen Leuten bezeichnete Stelle bringt, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gastgewerbebetrieb steht. Entscheidungstexte 5 Ob 202/64 Entscheidungstext OGH 19.11.1964 5 Ob 202/64 Veröff: SZ 37/167 = EvBl 1965/162 S 237 = ZVR 1965/164 S 179 ... mehr lesen...
Gestützt auf die Klagebehauptung, die beklagte Partei mache zu Unrecht ihr Zurückbehaltungsrecht an zwei einem Vertreter der klagenden Partei namens H. W. von der klagenden Partei zu Vorführungszwecken übergebenen Fildis-Aerosol-Geräten und einer Hico-Maske im Hinblick auf von H. W. bei der beklagten Parteiveranlaßte Quartierschulden geltend, begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei die Herausgabe dieser Geräte, wobei sie den Standpunkt einnimmt, daß der beklagten Partei e... mehr lesen...
Norm: ABGB §970
Rechtssatz: Auch wenn die eingebrachten Sachen dem Gastwirt zur besonderen Verwahrung übergeben wurden, beurteilt sich die Haftung des Gastwirtes nach den Grundsätzen über die Gastaufnahme (§ 970 ABGB). Der Gastwirt muß zwar gegen die üblichen Hoteldiebstähle besondere Sicherungsmaßregeln treffen, weil es sich bei ihm gerade um eine typische Betriebsgefahr handelt. Es trifft ihn aber auch in dieser Beziehung nur die nach den Ums... mehr lesen...
Die klagende Personengesellschaft verlangt vom beklagten Hotelunternehmer die Zahlung von 23.587 S 80 g s. A. (Ersatz der Kosten der Reparatur ihres Kraftwagens sowie der Transportspesen) mit der Behauptung, die Gattin ihres Komplementärs, Elfriede K., sei am 1. Dezember 1960 im Hotel des Beklagten abgestiegen und habe dem beim Beklagten beschäftigten Arnold W. die Schlüssel des Kraftwagens der Klägerin übergeben, damit dieser das Fahrzeug in die Hotelgarage bringe; Arnold W. habe, zw... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 3ABGB §970
Rechtssatz: Zurückbehaltungsrecht des Autoreparateurs, der gleichzeitig Garagenunternehmer ist, wegen des Preises für/vor Widerruf des Reparaturauftrages beschaffter Ersatzteile und wegen infolge des Zurückbehaltungsrechtes berechneter Garagierungsgebühren (vgl SZ 23/125). Entscheidungstexte 6 Ob 194/61 Entscheidungstext OGH 13.07.1961 6 Ob 194/61 SZ 34/... mehr lesen...
Der Kläger hatte am 6. Februar 1960 mit seinem LKW. einen Unfall. Er erteilte dem Beklagten, einem Mechanikermeister, den Auftrag, das Fahrzeug abzuschleppen und zu reparieren, wobei er darauf hinwies, daß er es als Reisender dringend benötige. Der Beklagte besorgte die für die Reparatur nötigen Ersatzteile (Neuteile). Als der Kläger hievon anläßlich eines Telefongespräches am 10. Februar 1960 erfuhr, erklärte er dem Beklagten, er wolle diese neuen Ersatzteile nicht übernehmen, sonder... mehr lesen...
Norm: ABGB §970ABGB §970a
Rechtssatz: Zu einer Klage nach § 970 ABGB ist passiv derjenige legitimiert, der am Tage des schädigenden Ereignisses den Betrieb tatsächlich im eigenen Namen unter voller eigener Verantwortung und für eigene Rechnung geführt hat; auf wen die Konzession gelautet hat, ist ohne rechtliche Bedeutung. Entscheidungstexte 6 Ob 289/60 Entscheidungstext OGH 16.11.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §964ABGB §970
Rechtssatz: Umfang der Sorgfaltspflicht eines Garagenbesitzers, in dessen eingezäuntem Hof ein Kraftwagen abgestellt (und daraus nach Aufbrechen des Toren gestohlen) wird. Entscheidungstexte 1 Ob 324/60 Entscheidungstext OGH 21.10.1960 1 Ob 324/60 JBl 1961,357 5 Ob 202/64 Entscheidungstext OGH 19.11.... mehr lesen...