Norm
ABGB §970Rechtssatz
Für die Haftung nach § 970 ABGB ist kein Verwahrungsvertrag notwendig. Denn das Gesetz knüpft in § 970 ABGB schon an gewisse Handlungen die Entstehung der Haftung "als Verwahrer", setzt also keinen Verwahrungsvertrag voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019285Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012