RS OGH 2012/4/18 6Ob256/74, 7Ob593/79, 1Ob738/81, 1Ob827/81, 3Ob34/12i

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Veröffentlicht am 13.03.1975
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Norm

ABGB §970
  1. ABGB § 970 heute
  2. ABGB § 970 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Für die Haftung nach § 970 ABGB ist kein Verwahrungsvertrag notwendig. Denn das Gesetz knüpft in § 970 ABGB schon an gewisse Handlungen die Entstehung der Haftung "als Verwahrer", setzt also keinen Verwahrungsvertrag voraus.Für die Haftung nach Paragraph 970, ABGB ist kein Verwahrungsvertrag notwendig. Denn das Gesetz knüpft in Paragraph 970, ABGB schon an gewisse Handlungen die Entstehung der Haftung "als Verwahrer", setzt also keinen Verwahrungsvertrag voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019285

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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