Norm
ABGB §970Rechtssatz
Zu einer Klage nach § 970 ABGB ist passiv derjenige legitimiert, der am Tage des schädigenden Ereignisses den Betrieb tatsächlich im eigenen Namen unter voller eigener Verantwortung und für eigene Rechnung geführt hat; auf wen die Konzession gelautet hat, ist ohne rechtliche Bedeutung.Zu einer Klage nach Paragraph 970, ABGB ist passiv derjenige legitimiert, der am Tage des schädigenden Ereignisses den Betrieb tatsächlich im eigenen Namen unter voller eigener Verantwortung und für eigene Rechnung geführt hat; auf wen die Konzession gelautet hat, ist ohne rechtliche Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0019194Dokumentnummer
JJR_19601116_OGH0002_0060OB00289_6000000_001