Mit zwei getrennt ausgefertigten Bescheiden des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg je vom 28. September 1988 wurde den Beschwerdeführern und den übrigen grundbücherlichen Eigentümern der - Teile eines bzw. zweier Bauplätze bildenden und (mit einer Tiefgarage) bebauten, in der C-Straße gelegenen - Grundstücke GP 258/39 bzw. GP 258/40, anläßlich des Anschlusses des (gesamten) Bauplatzes an den in der P-Straße errichteten Hauptkanal gemäß § 12 des Anliegerleistungsgesetzes, LGB... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;AnliegerleistungsG Slbg §1 Abs2;BAO §20;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Slbg 1963 §16;LAO Slbg 1963 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die dem Gläubiger durch § 891 ABGB ei... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §891;AnliegerleistungsG Slbg §1 Abs2;
Rechtssatz: Sämtliche Miteigentümer an den den Bauplatz bildenden Grundbuchskörpern sind Gesamtschuldner des auf den gesamten Bauplatz enfallenden Betrages, wobei es auf die Miteigentümereigenschaft im Zeitpunkt des Anschlusses des Bauplat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. April 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer und dem anderen ehemaligen Hälfteeigentümer der Liegenschaft in W, X-Straße, EZ. nnnn, KG. I, eine Versteigerungsabgabe gemäß § 1 des Versteigerungsabgabegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 45/1983 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 28/1985, in Verbindung mit dem Beschluß des Wiener Gemeinderates vom 26. April 1985 über die Ausschreibung einer Abgabe von den in Wien stattfindenden freiwilligen öffentli... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37209 Armenprozente Versteigerungsabgabe WienL70319 Versteigerung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung
Norm: ABGB §843;ABGB §891;B-VG Art7 Abs1;EO §352;LAO Wr 1962 §4 Abs1;StGG Art2;VersteigerungsabgabeG Wr §3;VersteigerungsabgabeV Wr 1985 §3;
Rechtssatz: § 3 dritter Satz Wr Versteigerungs... mehr lesen...
Index: L37209 Armenprozente Versteigerungsabgabe WienL70319 Versteigerung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §843;ABGB §891;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VersteigerungsabgabeG Wr §2;
Rechtssatz: Daß das Exekutionsgericht dem Abgabepflichtigen entsprechend den Versteigerungsbedingungen nur das diesem bis zur Versteigerung noch fehlende Hä... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 20. November 1981 schenkte Friederike K., die Mutter des Beschwerdeführers, diesem einen Barbetrag von S 62.500,--, worauf dem Beschwerdeführer vom zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Schenkungssteuer in Höhe von S 1.300,-- vorgeschrieben wurde. Mit "Schenkungs- zugleich Abtretungsvertrag" vom 17. Dezember 1983 übertrug Friederike K. Anteile an der E. GmbH schenkungsweise unter anderem an den Beschwerdeführer. Nach einer Mitteilung des Betri... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;ABGB §893;BAO §6;BAO §7;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß die Abgabenschuld bei ihrer Entrichtung durch einen der Gesamtschuldner erlischt und das Gesamtschuldverhältnis damit sein Ende findet. Diese Rechtsfolge tritt aber nur insoweit ein, als tatsächlich die Abgabenschuld entrichtet worden ist.... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;BAO §6 Abs1 impl;BAO §7 Abs1 impl;GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs2;GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs3;LAO Slbg 1963 §16 idF 1983/054;LAO Slbg 1963 §4 Abs1 idF 1983/054;LAO Slbg 1963 §5 Abs1 idF 1983/054;
Rechtssatz: Die Her... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §891;
Rechtssatz: Dann, wenn einem Gläubiger nicht nur ein Schuldner gegenübersteht, sondern mehrere, die ihm solidarisch haften, kann von einer Uneinbringlichkeit der Forderung so lange nicht gesprochen werden, solange die Möglichkeit besteht, die Forderung bei einem der solidarisch Verpflichteten hereinzubringen (Hinweis auf E vom 12.5.1986, 85/1... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;BAO §7 Abs1;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;
Rechtssatz: Besteht eine durch Haftung als Bürge und Zahler gesicherte Forderung und ist die für das Rechtsgeschäft, das dieser Forderung zugrundeliegt, gem § 28 Abs 1 Z 2 GebG vom Gläubiger zu entric... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;GJGebG 1962 §6 Abs4;
Rechtssatz: Das Wesen der Gesamtschuld besteht in einer besonders starken Sicherung des Abgabengläubigers. Sie erfolgt dadurch, daß der Abgabengläubiger die ihm zustehende Leistung zwar nur einmal fordern kann, aber berechtigt ist, die Leistung nach seiner Wahl ganz oder auch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;GJGebG 1962 §6 Abs4;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses steht der Abgabenbehörde die Wahl zu, ob sie alle Gesamtschuldner, oder nur einzelne, im letzteren Falle welche der Geamtschuldner, die die Verpflichtung zur Entrichtung desselben Gebührenbetrages trifft, sie zur Leist... mehr lesen...