RS Vwgh 1994/9/19 91/07/0076

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Veröffentlicht am 19.09.1994
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §891;
AVG §56;
AVG §59;
FlVfGG;
FlVfLG NÖ 1975;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §40 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtswidrigkeit der Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG zur Beseitigung von Entwässerungsgräben in einem einer Agrargemeinschaft gehörigen Hochmoor an die Mitglieder der Agrargemeinschaft zur ungeteilten Hand, wobei die Teilflächen des Moors nach dessen Aufteilung unter den einzelnen Mitgliedern jedoch zur alleinigen Nutzung zugewiesen waren und die Vertiefungen bzw Instandsetzungen der Gräben von jedem einzelnen Mitglied nur bezüglich jener Gräben gesetzt wurden, die auf den jeweils zugewiesenen Teilflächen der Agrargemeinschaft bestanden. (Die Behörde nahm unrichtigerweise ein "zusammenhängendes Entwässerungssystem" an).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070076.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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