RS Vwgh 1993/11/17 93/17/0084

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Veröffentlicht am 17.11.1993
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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §891;
AnliegerleistungsG Slbg §1 Abs2;

Rechtssatz

Sämtliche Miteigentümer an den den Bauplatz bildenden Grundbuchskörpern sind Gesamtschuldner des auf den gesamten Bauplatz enfallenden Betrages, wobei es auf die Miteigentümereigenschaft im Zeitpunkt des Anschlusses des Bauplatzes an den Hauptkanal ankommt (Hinweis E 30.7.1992, 89/17/0106, 0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170084.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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