Norm: ABGB §884ABGB §886ZPO §212 Abs5ZPO §212 Abs6ZPO §212a
Rechtssatz: Entschließt sich ein prozeßfremder Dritter, sich an einem gerichtlichen Vergleich der Prozeßparteien als Vertragspartei zu beteiligen, erklärt er sich mit der Aufnahme eines Tonbandprotokolls einverstanden und bekräftigt er dieses Einverständnis mit seiner Unterschrift unter dem ohne den Vergleichswortlaut in Vollschrift aufgenommenen Teil eines Tonbandprotokolls, so unterw... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §897ABGB §1400 AScheckeinlösungsabk §1Scheckeinlösungsabk §2 Z2Scheckeinlösungsabk §2 Z3
Rechtssatz: a) Die Einlösungszusage nach dem Scheckeinlösungs-Abkommen in der Fassung 1995 ist die mit dem Scheck verbundene bürgerlich-rechtliche Anweisung. b) Die Scheckeinlösungszusage kann auch unter einer aufschiebenden Bedingung abgegeben werden. c) Die Einhaltung der Formvorschrift des § 2 Z 3 des Scheckeinlösungs-Abkommens ist ke... mehr lesen...
Norm: FrG §10 Abs3ABGB §884
Rechtssatz: Akzeptiert die Verwaltungsbehörde entgegen ihrem eigenen, auf einem entsprechenden Formular zum Ausdruck gebrachten Verlangen einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Unterfertigung, eine vom Erklärenden vorgelegte Verpflichtungserklärung nach § 10 Abs. 3 Z.2 FrG. a.F. (nunmehr § 10 Abs. 3 FrG 1997), die von diesem ohne weiteren Vorbehalt weder gerichtlich noch notariell beglaubigt unterschrieben wur... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §1380 HZPO §204 I
Rechtssatz: Die Erstreckung einer Tagsatzung zum Abschluß eines Vergleiches ist nur als Formvereinbarung mit deklaratorischer Wirkung nach einer bereits erfolgten sachlichen Einigung zu sehen. Entscheidungstexte 9 ObA 2241/96s Entscheidungstext OGH 16.10.1996 9 ObA 2241/96s European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §884
Rechtssatz: Hat die gewillkürte Schriftform ausschließlich Beweissicherungsfunktion im Interesse beider Vertragsteile und wird in einem solchen Fall dem Erfordernis der Schriftlichkeit nicht entsprochen, muß dem an die Formvorschrift gebundenen Vertragsteil dennoch eine Beweisführung auch mittels anderer Beweismittel offenstehen; er trägt nur das Risiko, daß ihm der Beweis mißlingt, ohne daß aber die Gültigkeit der nach dem Vert... mehr lesen...