RS OGH 1996/10/16 9ObA2241/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1996
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Norm

ABGB §884
ABGB §1380 H
ZPO §204 I

Rechtssatz

Die Erstreckung einer Tagsatzung zum Abschluß eines Vergleiches ist nur als Formvereinbarung mit deklaratorischer Wirkung nach einer bereits erfolgten sachlichen Einigung zu sehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105951

Dokumentnummer

JJR_19961016_OGH0002_009OBA02241_96S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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