Norm: ABGB §881ABGB §1151 XIIAktG §219
Rechtssatz: Wird in einem Verschmelzungsvertrag die dienstrechtliche und pensionsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft geregelt, liegt ein Vertrag zu Gunsten Dritter vor, aus welchem die betroffenen Personengruppen - unabhängig von ihrer Kenntnis der Vertragsbestimmungen - mit Wirksamkeit des Vertrages unmittelbar Rechte erwerben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §1295 Ia2
Rechtssatz: Von der Vertragsnähe eines Dritten kann man nur sprechen, wenn der Dritte typischerweise mit der geschuldeten Hauptleistung in Berührung käme; der Dritte muß sich durch Vermittlung oder mit Willen des primären Gläubigers obligationsmäßigerweise im Leistungsbereich aufhalten oder sonst den Gefahren der Leistung ausgesetzt sein; ein nur zufälliger Leistungskontakt genügt nicht. Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §1295 Ia2
Rechtssatz: Zum Kreis der in den Schutzbereich eines Kaufvertrags über ein Moped einbezogenen Personen gehören jedenfalls auch Familienangehörige, freilich im allgemeinen nur solche, denen der Käufer rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 2317/96h Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2317/96h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §1295 Ia2
Rechtssatz: Dritte sind vom Schutzbereich eines Vertrages mitumfaßt, wenn der geltend gemachte Drittanspruch den objektiven Schutzanliegen und Sicherheitsanliegen in typischen Sozialbeziehungen bei deliktsrechtlicher Qualifikation nicht in sozial gebotenem Umfang genügen könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 2317/96h Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 23... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §1061ABGB §1295 Ia2ABGB §1298
Rechtssatz: Beim Kauf eines Mopeds durch eine im elterlichen Haushalt wohnende Minderjährige gehört bei der erforderlichen Interessenabwägung die nicht (mehr) im elterlichen Haushalt lebende Schwester der Käuferin, die nicht durch Zuwendung der Hauptleistung Begünstigte des Vertrags ist und die anläßlich eines Besuchs ihrer Eltern bei einer Probefahrt mit dem Moped zu Sturz kommt und verletzt... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §881 IIABGB §1295 Ia2ABGB §1295 IIf7gABGB §1295 IIf9ABGB §1299 EABGB §1392 AABGB §1392 EABGB §1392 H
Rechtssatz: Ein Schuldverhältnis mit Schutzwirkungen für Dritte liegt vor, wenn der einen Vertragspartei gegenüber dem Dritten eine "Fürsorgepflicht" obliegt oder wenn sie auf die Sicherheit des Dritten ebensolchen Wert legt wie auf ihre eigene. Der Schuldner des Bankkunden ist grundsätzlich kein Dritter im Sinne der Lehre... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §869ABGB §881 IAABGB §1392 EVersVG §1
Rechtssatz: Nach der Auffassung der Obersten Finanzbehörde besteht bei der Vinkulierung nur eine Sperre des Versicherungsvertrages zugunsten des Gläubigers des Versicherten mit der Maßgabe, dass eine Auszahlung der Versicherungssumme an die Zustimmung des Gläubigers gebunden ist. Diese finanzrechtliche Sicht ist jedoch nicht allein ausschlaggebend. Das Institut der Vinkulierung ist im Ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §869ABGB §881 IAABGB §1392 EVersVG §1
Rechtssatz: Welchen Inhalt die Vinkulierung einer Versicherung jeweils hat, hängt immer von den getroffenen Vereinbarungen ab. Ob sich der Kreditgeber bei der Vinkulierung einer Lebensversicherung im Hinblick auf steuerrechtliche Nachteile seines Kreditnehmers mit den Wirkungen in dem von Kömürcü-Spielbüchler verstandenen Sinn als auch ausreichende Kreditsicherung begnügt, hängt daher im... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 881 ABGB I Abs 1 A Allgemeines und Einzelfälle B Familien- und Eherecht C Erbrecht D Bestandrecht E Arbeitsrecht F Österreichisch-amerikanisches Abkommen II Abs 2 III Abs 3 Zu Fragen des bäuerlichen Übergabsvertrages siehe bei § 1284 ABGB European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §154 Abs3ABGB §881 IB
Rechtssatz: Ein Versprechen des Kindesvaters gegenüber der Kindesmutter, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter, der vom Versprechenden nicht mehr einseitig widerrufen werden kann. Eine Annahme des Versprechens durch das Kind oder deren gesetzlichen Vertreter ist nicht erforderlich. Lediglich die Zurückweisung des Unterhaltsversprechens des Vaters durch die... mehr lesen...