RS OGH 1998/2/26 8ObA150/97k, 8ObA61/97x, 9ObA127/06a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1998
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Norm

ABGB §881
ABGB §1151 XII
AktG §219

Rechtssatz

Wird in einem Verschmelzungsvertrag die dienstrechtliche und pensionsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft geregelt, liegt ein Vertrag zu Gunsten Dritter vor, aus welchem die betroffenen Personengruppen - unabhängig von ihrer Kenntnis der Vertragsbestimmungen - mit Wirksamkeit des Vertrages unmittelbar Rechte erwerben.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 150/97k
    Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 ObA 150/97k
    Veröff: SZ 71/45
  • 8 ObA 61/97x
    Entscheidungstext OGH 06.07.1998 8 ObA 61/97x
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Unzulässigkeit der Kürzung des Valorisierungsbetrages um 1 % von Angestellten, die ihren Betriebspensionsanspruch auf den Bankenkollektivvertrag als auch solcher, die ihn auf einen Sondervertrag gründen. (T1)
  • 9 ObA 127/06a
    Entscheidungstext OGH 25.06.2007 9 ObA 127/06a
    Vgl aber; Beisatz: In den beiden Verfahren 8 ObA 150/97k und 8 ObA 61/97x ging es um Pensionsempfänger bzw Inhaber von Sonderverträgen mit einzelvertraglichen Pensionszusagen, sohin um Positionen, die sich grundlegend von jener des Klägers, der bei der Verschmelzung nur Anwartschaftsberechtigter auf Grund eines Kollektivvertrags war, unterschieden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109659

Dokumentnummer

JJR_19980226_OGH0002_008OBA00150_97K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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