RS OGH 1996/12/16 1Ob2317/96h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1996
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Norm

ABGB §881 IA
ABGB §1061
ABGB §1295 Ia2
ABGB §1298

Rechtssatz

Beim Kauf eines Mopeds durch eine im elterlichen Haushalt wohnende Minderjährige gehört bei der erforderlichen Interessenabwägung die nicht (mehr) im elterlichen Haushalt lebende Schwester der Käuferin, die nicht durch Zuwendung der Hauptleistung Begünstigte des Vertrags ist und die anläßlich eines Besuchs ihrer Eltern bei einer Probefahrt mit dem Moped zu Sturz kommt und verletzt wird, nicht als geschützte Dritte zum Schutzbereich des Kaufvertrags. Sie ist daher auf Deliktsrecht beschränkt und kann ihre Ansprüche nicht aus Vertrag ableiten. Der Verkäufer ist demnach nicht nach § 1298 ABGB beweisbelastet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106912

Dokumentnummer

JJR_19961216_OGH0002_0010OB02317_96H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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