Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Ein Versprechen des Kindesvaters gegenüber der Kindesmutter, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter, der vom Versprechenden nicht mehr einseitig widerrufen werden kann. Eine Annahme des Versprechens durch das Kind oder deren gesetzlichen Vertreter ist nicht erforderlich. Lediglich die Zurückweisung des Unterhaltsversprechens des Vaters durch die Mutter bedarf der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105657Dokumentnummer
JJR_19960726_OGH0002_0010OB02107_96A0000_002