RS OGH 1996/7/26 1Ob2107/96a

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Veröffentlicht am 26.07.1996
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Norm

ABGB §140 Aa
ABGB §154 Abs3
ABGB §881 IB

Rechtssatz

Ein Versprechen des Kindesvaters gegenüber der Kindesmutter, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter, der vom Versprechenden nicht mehr einseitig widerrufen werden kann. Eine Annahme des Versprechens durch das Kind oder deren gesetzlichen Vertreter ist nicht erforderlich. Lediglich die Zurückweisung des Unterhaltsversprechens des Vaters durch die Mutter bedarf der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105657

Dokumentnummer

JJR_19960726_OGH0002_0010OB02107_96A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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