Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §760; ABGB §799; ABGB §819; ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 760 gültig von 27.11.1914 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 276/1914 ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799; ABGB §819;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1; ABGB § 799 heute ABGB § 799 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 799 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zu... mehr lesen...
Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt sich folgender - unstrittige - Sachverhalt: Der Vater der Beschwerdeführerin setzte in einer letztwilligen Verfügung die Beschwerdeführerin und einen Enkel je zur Hälfte als Erben ein. Zum Nachlassvermögen gehörte unter anderem ein Gewerbebetrieb (Hotel) samt Liegenschaften. Nach dem Tod des Vaters der Beschwerdeführerin gaben diese und der Enkel des Erblassers am 4. November 2002 je zur Hälfte des Nachlasses bedingte Erbserklärungen ab, die m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §819;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §15a Abs1;ErbStG §15a Abs5;ErbStG §2 Abs1 Z1; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:E VfGH 25.2.1999, B 128/97;
Rechtssatz: Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß... mehr lesen...
Elisabeth K. verstarb am 14. November 1989 unter Hinterlassung eines gemeinschaftlichen Testaments, auf Grund dessen der erblasserische Witwer Stefan K. zum ganzen Nachlass als Erbe berufen war, während die erblasserischen Kinder Johann K. und Anneliese E. auf den Pflichtteil beschränkt waren. Mit Protokoll vom 23. März 1990 verzichtete der erblasserische Witwer Stefan K. auf sein Erbrecht zu Gunsten seines Sohnes Johann K. Anneliese E. erklärte, weder Erb- noch Pflichtteilsanspr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0033 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0327 E 28. September 2000 RS 2 Stammrechtssatz Gem § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld grundsätzlich zwar schon durch den... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0033 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0327 E 28. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall iSd § 2 Abs 1 Z 1 ErbSt... mehr lesen...
Am 5. Februar 1997 verstarb Hugo K. sen, der Vater des Beschwerdeführers, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Zu (gesetzlichen) Erben waren die erblasserische Witwe Bennita K. zu einem Drittel und die gemeinsamen Kinder Gerhild U., Benita H. und der Beschwerdeführer zu insgesamt zwei Dritteln berufen. Mit Protokoll vom 7. März 1997 entschlugen sich die erblasserische Witwe unter Vorbehalt des Pflichtteilsanspruches in Höhe eines Sechstels des Reinnachlasses sowie di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §819;ErbStG §12;ErbStG §2;ErbStG §3;
Rechtssatz: Die unentgeltliche Abtretung einer angefallenen Erbschaft an einen Miterben nach der Erbserklärung, wenn auch vor der Einantwortung des Nachlasses, obliegt der Schenkungssteuer (Hinweis E 8.10.1952, 0671/50, VwSlg 636 F/1952; E 4.5.1955, 2211/53, VwSlg 1153F/1955). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;BAO §21 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG gründet die Steuerpflicht nicht auf wirtschaftliche Gegebenheiten, sondern knüpft an einen durch das Zivilrecht geregelten Tatbestand an, nämlich den der Berufung zum Erben und der Abgabe der Er... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gem § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld grundsätzlich zwar schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, aber nur sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht (Hinweis E 14.5.1992, 91/16/0019; E 19.12.199... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall iSd § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG mit der Annahme der Erbschaft, also der Abgabe der Erbserklärung erfüllt (Hinweis E 19.12.1996, 96/16/0091; E 11.5.2000, 97/16/0214). Mit der Abgabe der Erbserklärung ist also der Erwer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Am 27. Mai 1987 war der Sohn bzw Bruder der Beschwerdeführer, welcher ein Fremdenheim betrieben hatte, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Am 20. November 1987 gaben die Beschwerdeführer hinsichtlich der Hälfte (Mutter) bzw je eines Zehntels (fünf Geschwister) bedingte Erbserklärungen ab. Laut Abhandlungsprotokoll vom 7. November 1988 einigten sich die Beschwerdeführer darauf, daß der Gewerbebetrieb von einem Miterben gegen Auszahlung der anderen Miterben über... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §536;ABGB §797;ABGB §799;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §24;EStG 1988 §23;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Für den Fall, daß mehrere Personen zu Erben eines Betriebes berufen sind, dieser Betrieb aber nur von einem Erben gegen Abfindung aus nachlaßfremden Mitteln an... mehr lesen...
Der am 4. November 1990 verstorbene S war u.a. Kommanditist der G GmbH & Co KG. Mit Beschluß des Landesgerichtes Leoben vom 5. Juli 1991 wurde über das Vermögen der Verlassenschaft nach S der Konkurs eröffnet; als Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. A. bestellt. Erbserklärungen wurden nicht abgegeben. In dem die G GmbH & Co KG betreffenden Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1992 wurde der auf die Verlassenschaft nach S entf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §531;ABGB §547;ABGB §797;ABGB §799;BAO §19 Abs1;EStG 1988 §1 Abs1;KStG 1988 §1 Abs2;
Rechtssatz: Die nach dem Tod eines Seuerpflichtigen erzielten Einkünfte werden grundsätzlich dem (den) Erben zugerechnet; deshalb ist der ruhende Nachlaß idR nicht als Steuersubjekt... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist mit einem Anteil von 2/3 Miterbin nach ihrem am 8. Jänner 1992 verstorbenen Ehegatten Gottfried G. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis wurde unter den Aktiven unter anderem ein Personenkraftwagen der Marke Mercedes 300 SE mit einem Wert "lt. Sachverständigengutachten" von S 640.000,-- ausgewiesen. Gegen den in der Folge an die Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §536;ABGB §799;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Steuerschuld entsteht im Sinne des § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG bei Erwerben von Todes wegen durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, soferne er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §536;ABGB §726;ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit dem Erbanfall, also regelmäßig mit dem Tode des Erblassers, besteht für den Erben schon mehr als die bloße Anwartschaft auf sein Erbrecht. Bereits die Möglichkeit, etwa iSd § 726 ABGB der Erbschaft zu entsagen oder sie ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war aufgrund eines notariellen Erbvertrages zum Alleinerben nach seiner am 12.1.1991 verstorbenen Ehefrau berufen. Noch vor Abgabe einer Erbserklärung schenkte er seinem Sohn die Hälfte der ihm angefallenen Erbschaft, worauf dann beide je zur Hälfte eine unbedingte Erbserklärung abgaben und ihnen in der Folge der Nachlaß je zur Hälfte geantwortet wurde. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist in diesem Zusammenhang allein die Frage st... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1;
Rechtssatz: Erbschaftssteuerrechtlich ist der "Erwerb durch Erbanfall" mit der Abgabe der Erbserklärung vollzogen. Die sogenannte schlichte Ausschlagung der Erbschaft (das ist die Ausschlagung ohne Benennung eines dadurch Begünstigten) vor Abgabe der Erbserklär... mehr lesen...