Norm: ABGB §647
Rechtssatz: Wenngleich der Legatar in der Regel nicht zu eines ERklärung darüber verhalten ist, ob es annimmt oder ausschlägt, kann dorch im konkreten Fall wegen der besonderen Interessenlage eine Klagestellung angebracht sein. Unterläßt er aber eine Klarstellung, muß diese bei der Interessenabwägung zu seinem Nachteil ins Gewicht fallen. Entscheidungstexte 7 Ob 576/90 ... mehr lesen...
Begründung: Als Erben der am 17. 11. 1988 verstorbenen Maria S*** kommen ihre drei Kinder Elisabeth W***, Dr. Karl Friedrich S*** und Wolfgang S*** in Betracht. Noch vor Abgabe von Erbserklärungen überließ das Erstgericht den Genannten mit rechtskräftigem Beschluß vom 6. 2. 1989 die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses. Inzwischen haben Elisabeth W*** und Dr. Karl Friedrich S*** aufgrund des Gesetzes je zu einem Drittel des Nachlasses eine unbedingte Erbserklärung abgegeben. Di... mehr lesen...
Begründung: Der am 19. März 1976 verstorbene Josef H***, geboren 1884, errichtete am 25. August 1963 ein Testament, mit dem er seinen Sohn Josef H***, geboren 1928, zu seinem Erben einsetzte. Zugunsten der Tochter Elfriede und der Witwe Wilhelmine ordnete er Vermächtnisse an. Der Schlußsatz seines Testamentes lautet: "Sollte mein Sohn vor meiner Frau sterben, so hat das Haus Nr. 6 Wieshoferstraße, Einlagezahl 18/II St. Johann Tirol, an meine Frau überzugehen." Im Verlassenschaftsv... mehr lesen...
Begründung: Die Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft nach dem am 31.1.1986 verstorbenen Rudolf E*** wurde vom Abhandlungsgericht dem auf Grund des Gesetzes erbserklärten Sohn Dipl.Ing. Rudolf E*** überlassen. Dieser brachte für die Verlassenschaft die vorliegende Klage auf Herausgabe der im einzelnen angeführten fünf Sparbücher durch die Beklagte sowie auf Rückstellung des aus diesen von der Beklagten im Jahre 1985 insgesamt abgehobenen Betrages von S 804.681,60 mit der Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §647
Rechtssatz: Die eigenmächtige Besitzergreifung durch den Legatar ist unzulässig, selbst wenn sie der Erblasser gestattet hätte. Entscheidungstexte 3 Ob 629/86 Entscheidungstext OGH 12.11.1986 3 Ob 629/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012595 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §647
Rechtssatz: Ist die Verlassenschaft nicht bereit, die erforderliche Erfüllungshandlung hinsichtlich des vermachten Gegenstandes zu setzen, etwa wegen Bestreitung der Gültigkeit des letztwilligen Vermächtnisanforderung, hat der Legatar, der sich auf ein gültiges Vermächtnis beruft, seines Erfüllungsansprüche im Rechtswege gegen den Nachlass und nach der Einantwortung gegen den Erben durchzusetzen. Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Rudolf E*** starb am 31.1.1986 im 87.Lebensjahr. Am 19.2.1986 wurde das Testament vom 17.2.1982 kundgemacht. Darin hatte er seinen Sohn Dipl.Ing.Rudolf E*** zum Erben eingesetzt und seinem Enkel Thomas E*** seine Liegenschaft in Walding, Höhenstraße 30, und seiner Lebensgefährtin Hildegard S*** das Fruchtgenußrecht an dieser Liegenschaft und die Wohnungseinrichtung samt Hausrat in seiner Wohnung in Linz, Linke Brückenstraße 10, vermacht. Im Testamentsnachtrag vom 11.2.... mehr lesen...
Norm: ABGB §647
Rechtssatz: Das Recht des Vermächtnisklage verjährt in 30 Jahren. Entscheidungstexte 7 Ob 675/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 7 Ob 675/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012577 Dokumentnummer JJR_19860116_OGH0002_0070OB00675_8500000_004 mehr lesen...
Begründung: Mit übergabsvertrag vom 27. Juli 1977 hat die Klägerin den beiden Beklagten die Liegenschaft EZ 171 II Katastralgemeinde Uderns gegen eine Leibrente, Einräumung des lebenslangen Wohnrechtes sowie Holzlieferungs- und andere Verpflichtungen übergeben; das Eigentum der Beklagten und die als Gegenleistung eingeräumten Rechte der Klägerin wurden auch verbüchert. Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Einwilligung in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21.12.1982 verstorbene Karl A, der Onkel des Klägers und dritter Ehemann der Beklagten, hinterließ eine mit 'Testament' überschriebene letztwillige Verfügung vom 22.11.1982, nach der im Falle seines Ablebens seine Sparbücher 127.209 112, 113 104 863 und 72 63 494 seinem Neffen, dem Sohn seines verstorbenen Bruders Adolf, dem Kläger, als Erbe zu übergeben seien. In einem an den Kläger gerichteten eigenhändigen Schreiben des Erblassers vom 9.9. (ohne Jahres... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §565ABGB §601ABGB §604ABGB §608ABGB §647
Rechtssatz: Die Ungültigkeit von Legaten beeinflußt die Wirksamkeit der Erbseinsetzung ( oder einer Substitution ) nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 561/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 1 Ob 561/84 NZ 1985,26 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:... mehr lesen...
Norm: ABGB §647
Rechtssatz: Eine vertragliche Bindung, einem anderen ein Vermächtnis auszusetzen, kann mit Rechtswirksamkeit nicht übernommen werden. (RG 13.05.1942, VIII 17/42) Entscheidungstexte 3 Ob 560/83 Entscheidungstext OGH 06.07.1983 3 Ob 560/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012626 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §1435
Rechtssatz: Die Zusage, eine bestimmte letztwilige Verfügung zu treffen, ist nicht einklagbar und kann nicht auf dem Umweg eines Kondiktionsanspruches einklagbar gemacht werden. Die Zusage einer letztwilligen Zuwendung hat nur die Bedeutung, daß die Annahme auszuschließen ist, es sei Unentgeltlichkeit vereinbart. Entscheidungstexte 3 Ob 560/83 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §647
Rechtssatz: Eine vertragliche Bindung, einem anderen ein Vermächtnis auszusetzen, kann mit Rechtswirksamkeit nicht übernommen werden. RG vom 13.5.1942, VIII 17/42 Entscheidungstexte 3 Ob 560/83 Entscheidungstext OGH 06.07.1983 3 Ob 560/83 Auch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0105037 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §684ABGB §1116a
Rechtssatz: Eine Annahme des Vermächtnisses ist keine Voraussetzung des Rechtserwerbes des Legatars (Hier: Mietrechtvermächtnis). Entscheidungstexte 7 Ob 719/82 Entscheidungstext OGH 16.06.1983 7 Ob 719/82 Veröff: NZ 1984,46 = JBl 1984,610 (abl Wilhelm, JBl 1984,594) 4 Ob 567/87 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §647
Rechtssatz: Das Vermächtnis kann nur durch eine gültige letzte Willenserklärung hinterlassen werden. Zu deren wesentlichen Eigenschaften gehört die Widerruflichkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 563/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 7 Ob 563/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012597 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §684
Rechtssatz: Der Vermächtnisnehmer, der über das Sparbuchsafe des Erblassers ebenfalls zeichnungsbefugt war, darf die vermachten Sparbücher nach dem Tode des Erblassers nicht ohne den Willen der Erben eigenmächtig in seinen alleinigen Besitz nehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 548/78 Entscheidungstext OGH 30.03.1978 6 Ob 548/78 ... mehr lesen...
Mit letztwilliger Erklärung vom 10. Dezember 1975 setzte der Erblasser seine Ehegattin Helene M und Friederike S zu "gleichteiligen Erben" vorbehaltlich einer folgenden Aufteilung unter III ein. Nach dieser hinterließ der Erblasser seiner Ehegattin u. a. alle in Österreich befindlichen Vermögenswerte mit der Verpflichtung, auf Lebensdauer der Friederike S an diese 50% des Ertrages der dem Erblasser zustehenden Gewinnbeteiligungen aus dem Verlagskomplex Hermann T zu bezahlen; Friederik... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §664ABGB §684ABGB §1358
Rechtssatz: Beim Forderungsvermächtnis geht erst mit der Abtretung die Forderung oder das Recht auf den Bedachten über. Der Beschwerte ist verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer analog zu § 1358 ABGB alle vorhandene Rechtsbehelfe und Sicherungsmittel auszufolgen. Das Recht des Vermächtnisnehmers auf Ausfolgung der Rechtsbehelfe ist mit dem Anspruch auf Abtretung oder vermachten Forderung untrennbar verkn... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §684ABGB §724
Rechtssatz: Die Klage des Vermächtnisnehmers gegen den Beschwerten ist, auch wenn sie sich auf die Herausgabe einer bestimmten körperlichen Sache richtet, eine persönliche, keine dingliche Klage. Passiv legitimiert ist der Beschwerte, auch wenn er nicht Inhaber oder Besitzer der vermachten Sache ist. Ist die vermachte, dem Erblasser gehörige Sache vor seinem Tod untergangen, so ist, wenn es sich um eine bestimm... mehr lesen...
Die am 3. Juli 1972 verstorbene Rosa G hinterließ folgende eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung vom 19. Mai 1972: "Sollte ich einmal unerwartet vom irdischen Leben abberufen werden, so gebe ich hiemit meinen letzten Willen kund. Das Enkelkind Karin Josefin Maria W soll auf den Namen G nach ihrem Vater Josef Georg G adoptiert werden. Das Vaterhaus I, Kugelgasse Nr. 20, soll nach Erreichung ihrer Großjährigkeit mit allem inneren Inventar (Wäsche, Wertgegenstände usw.), au... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §758
Rechtssatz: Für die Geltendmachung des Anspruches auf das gesetzliche Vorausvermächtnis gilt dasselbe, wie für die Durchsetzung der Ansprüche anderer Vermächtnisnehmer, es muß der Rechtsweg beschritten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 607/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 4 Ob 607/74 5 Ob 191/03d Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §656
Rechtssatz: Zur Gültigkeit eines Vermächtnisses ist, wie dies aus dem Gesetz mehrfach ( §§ 656, 658, 659, 665 ABGB ) hervorgeht, nicht erforderlich, daß der Vermächtnisgegenstand fest bestimmt ist, sondern es genügt, wenn er bestimmtbar ist. Entscheidungstexte 6 Ob 23/74 Entscheidungstext OGH 02.05.1974 6 Ob 23/74 EvBl 1974/260 S 571 = NZ 1975,31 ... mehr lesen...
Der Erblasser hat seine Söhne Franz und Walter aus erster Ehe und seine mj Tochter Susanne aus zweiter Ehe hinterlassen. In seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 10. 7. 1966 hat er seine Frau aus zweiter Ehe, Ernestine und die mj Tochter Susanne zu Erben berufen, den Söhnen Franz und Walter sein "gesamtes Firmenvermögen" als Legat vermacht und diesen ua zu P III die Verpflichtung auferlegt, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres eine wertgesicherte monatliche Rente von S 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §647GBG §61 B1
Rechtssatz: Dem Legatar steht nur eine obligatorisches Klage auf Erfüllung des Legatsanspruches gegen den Belasteten zu, nicht aber eine dingliche Klage gegen jeden Besitzer des vermachten Gegenstandes. Da eine Streitanmerkung die Geltendmachung eines dinglichen Rechtes, zumindest aber eines Rechtes, das zufolge besonderer Bestimmungen einem dinglichen Recht gleichzuhalten ist, an einer verbücherten Liegenschaft voraus... mehr lesen...
Rudolf H, der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten, ist am 6. 10. 1959 verstorben. Die Verlassenschaft wurde der Beklagten, der Stiefmutter des Klägers, auf Grund einer letztwilligen Verfügung Rudolf H's vom 11. 10. 1958, nachdem sie eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, zu A .../59 des Bezirksgerichtes Obernberg am Inn eingeantwortet. Im Zeitpunkt des Todes Rudolf H's waren dieser und die Beklagte je zur Hälfte Eigentümer des Hauses R 28, EZ 199, Katastralgemeinde U. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §647
Rechtssatz: Dem österr Recht ist ein Vidikationslegat unbekannt. Das Vermächtnis gibt dem Vermächtnisnehmer immer nur ein Forderungsrecht genen den Erben, auch wenn eine bestimmte Nachlaßsache vermacht wurde ( Klage III, 482; EvBl 1961/127 ). Entscheidungstexte 4 Ob 504/71 Entscheidungstext OGH 02.02.1971 4 Ob 504/71 3 Ob 255/75... mehr lesen...
Norm: ABGB §647
Rechtssatz: Zur Passivlegitimation bei einer Vermächtnisklage. Entscheidungstexte 6 Ob 207/66 Entscheidungstext OGH 07.12.1966 6 Ob 207/66 JBl 1967/371 ( Vgl. JBl 1966,116 = RZ 1967,14, SZ 22/5, EvBl 1952/156 S 241 ) 8 Ob 125/68 Entscheidungstext OGH 07.05.1968 8 Ob 125/68 JBl 1969,666 = NZ 1969,10 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §647 ffMG §17 Abs1 lita
Rechtssatz: Gültigkeit eines ( Sub )Legates der Wohnungs"ablöse", wenn nur eine Wertsteigerung für den präsumptiven Hauseigentümer durch die freigewordene Wohnung der Erblasserin gemeint ist. Entscheidungstexte 7 Ob 289/64 Entscheidungstext OGH 25.11.1964 7 Ob 289/64 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §578ABGB §601ABGB §647
Rechtssatz: Der nicht unterschriebene Nachtrag des Erblassers zu einem Kodizill ist ungültig. Die Verfälschung des Kodizills, die die vermachte Summe nicht erkennen läßt, macht das Legat ungültig. Entscheidungstexte 8 Ob 283/63 Entscheidungstext OGH 12.11.1963 8 Ob 283/63 Veröff: EvBl 1964/160 S 239 ... mehr lesen...