Norm
ABGB §647Rechtssatz
Der Vermächtnisnehmer, der über das Sparbuchsafe des Erblassers ebenfalls zeichnungsbefugt war, darf die vermachten Sparbücher nach dem Tode des Erblassers nicht ohne den Willen der Erben eigenmächtig in seinen alleinigen Besitz nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012602Dokumentnummer
JJR_19780330_OGH0002_0060OB00548_7800000_001