Begründung: Der Erblasser verstarb unter Hinterlassung seiner Gattin und zweier (erwachsener) Söhne. Punkt 1 und 2 seines Testaments vom 15. Mai 2007 lauten: „1. Meine Gesellschaftsanteile an den folgenden operativen Gesellschaften vererbe ich wie folgt: 1.1 An der B***** GesmbH mit Sitz in … besitze ich einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von EUR 27.252,31 entspricht; dies ist eine Beteiligung von 75 % am Stammkapital. Von diesem Geschäftsanteil vererbe ich - einen Teil m... mehr lesen...
Norm: AußStrG §67ABGB §585ABGB §586ABGB §647
Rechtssatz: Die formgültige und wirksame Errichtung einer privaten mündlichen letztwilligen Verfügung kann auch durch Tatsachen bewiesen werden, die nach einer neuerlichen Einvernahme der Aktzeugen im Prozess aufgrund freier richterlicher Beweiswürdigung in Ergänzung deren eidlichen Aussagen im Verlassenschaftsverfahren festgestellt werden, wenn der Beklagte dort keine Möglichkeit zur Zeugenbefragung... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §647ABGB §662ABGB §726
Rechtssatz: Eine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter eine fideikommissarische Substitution auf den Überrest fällt, ist als Vermächtnis einer fremden Sache wirkungslos. Diesem Legatar steht dann aber gegenüber einem Vermächtnisnehmer, der sich auf eine gültiges und wirksames Kodizill berufen kann, kein außerordentliches Erbrecht nach § 726 ABGB zu. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §647ABGB §662ABGB §726
Rechtssatz: Ein Vermächtnis über eine Liegenschaft, die unter eine fideikommissarische Substitution auf den Überrest fällt, ist gültig im Sinne des § 647 ABGB, wenn es weder an der Testierfähigkeit des Erblassers, noch an der Erbfähigkeit des Bedachten oder an der Formgültigkeit der letztwilligen Verfügung mangelt. Entscheidungstexte 2 Ob 508/96 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §650ABGB §689
Rechtssatz: Dem Vermächtnisnehmer steht es frei, das Vermächtnis auszuschlagen. Vom Fall der Teilbarkeit des Vermächtnisgegenstandes abgesehen, kommt aber eine Teilausschlagung nicht in Betracht (Welser in Rummel**2 Rz 11 zu § 647; Kralik, Erbrecht 236). Handelt es sich bei der erblasserischen Anordnung um eine einheitliche und unteilbare Gesamtregelung, so steht es der Vermächtnisnehmerin nicht frei, um die ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §684
Rechtssatz: Der Legatsanspruch ist vom Legatar im Klageweg zu erzwingen, wenn die letztwillige Verfügung oder wenigstens die Vermächtnisanordnung bestritten wird. Entscheidungstexte 5 Ob 510/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 5 Ob 510/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS004577... mehr lesen...
Norm: ABGB §535ABGB §647
Rechtssatz: Streitigkeiten über die Gültigkeit eines Legats, insbesondere auch Auseinandersetzungen darüber, ob Erbeinsetzung oder Vermächtnis vorliegt, sind im streitigen Verfahren auszutragen. Entscheidungstexte 5 Ob 510/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 5 Ob 510/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte in seiner gegen die Verlassenschaft nach seinem Onkel gerichteten Klage vor, der am 6.Juli 1989 verstorbene Erblasser habe am 16.März 1978 und am 30.März 1988 je ein Testament errichtet, in dem er zwei verschiedene Personen als Erben eingesetzt habe. In beiden Testamenten habe er aber ihm (Kläger) als Vermächtnis ein Haus hinterlassen. Beide als Erben eingesetzte Personen hätten Erbserklärungen abgegeben. Dem im zweiten Testament eingesetz... mehr lesen...
Norm: ABGB §647HGB §139
Rechtssatz: Die im Gesellschaftsvertrag für den Fall des Todes eines persönlich haftenden Gesellschafters vorgesehenen Regelungen können durch letztwillige Verfügungen nicht einseitig geändert werden; diese dürfen jenen nicht widersprechen; letztwillige Verfügungen entfalten gegenüber der Gesellschaft nur insoweit Wirkungen, als sie der gesellschaftrechtlichen Regelung nicht widersprechen; sie dürfen sie nur ergänzen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28.5.1985 verstorbene R***** P***** war einzige Komplementärin, die beiden Beklagten waren die einzigen Kommanditisten der J*****.A*****.N***** Kommanditgesellschaft (in der Folge KG). Der Anteil der R***** P***** am Gesellschaftsvermögen betrug 52 %, der der Beklagten 48 %. § 12 des Gesellschaftsvertrages vom 18.2.1960 sieht unter der Überschrift "Tod eines Gesellschafters" ua vor: "Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, der als erbserklärter testamentarischer Alleinerbin nach Maria S***-W*** die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen wurde, begehrt mit der vorliegenden Klage die Feststellung, daß die im einzelnen angeführten acht Sparbücher sowie ein Wertpapierdepot am Todestag der Erblasserin in deren Eigentum gestanden seien und in das Vermögen der Verlassenschaft fielen. Weiters begehrt sie, die Beklagten schuldig zu erkennen, das Realisat der Spa... mehr lesen...