RS OGH 1998/5/6 2Ob508/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.1998
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Norm

ABGB §608
ABGB §647
ABGB §662
ABGB §726

Rechtssatz

Eine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter eine fideikommissarische Substitution auf den Überrest fällt, ist als Vermächtnis einer fremden Sache wirkungslos.

Diesem Legatar steht dann aber gegenüber einem Vermächtnisnehmer, der sich auf eine gültiges und wirksames Kodizill berufen kann, kein außerordentliches Erbrecht nach § 726 ABGB zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0108326

Dokumentnummer

JJR_19980506_OGH0002_0020OB00508_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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