RS OGH 2024/4/23 2Ob508/96; 2Ob246/23z

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Veröffentlicht am 06.05.1998
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Rechtssatz

Eine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter eine fideikommissarische Substitution auf den Überrest fällt, ist als Vermächtnis einer fremden Sache wirkungslos.

Diesem Legatar steht dann aber gegenüber einem Vermächtnisnehmer, der sich auf eine gültiges und wirksames Kodizill berufen kann, kein außerordentliches Erbrecht nach § 726 ABGB zu.Diesem Legatar steht dann aber gegenüber einem Vermächtnisnehmer, der sich auf eine gültiges und wirksames Kodizill berufen kann, kein außerordentliches Erbrecht nach Paragraph 726, ABGB zu.

Entscheidungstexte

  • RS0108326">2 Ob 508/96
    Entscheidungstext OGH 06.05.1998 2 Ob 508/96
    Veröff: SZ 71/83
  • RS0108326">2 Ob 246/23z
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.04.2024 2 Ob 246/23z
    vgl; nur: Eine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter Nacherbschaft (auch nur auf den Überrest) fällt, ist wirkungslos, weil der Vorerbe insoweit von Todes wegen nicht wirksam verfügen kann. (T1)
    Beisatz: Der Rechtsprechung hierzu (vgl auch 6 Ob 136/07d) lässt sich aber nicht entnehmen, dass die Wirkungslosigkeit des Vermächtnisses über eine substitutionsgebundene Sache aus § 662 ABGB abzuleiten wäre. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0108326

Im RIS seit

06.05.1998

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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