Norm
ABGB §608Rechtssatz
Ein Vermächtnis über eine Liegenschaft, die unter eine fideikommissarische Substitution auf den Überrest fällt, ist gültig im Sinne des § 647 ABGB, wenn es weder an der Testierfähigkeit des Erblassers, noch an der Erbfähigkeit des Bedachten oder an der Formgültigkeit der letztwilligen Verfügung mangelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109929Dokumentnummer
JJR_19980506_OGH0002_0020OB00508_9600000_003