Norm
ABGB §647Rechtssatz
Der Legatsanspruch ist vom Legatar im Klageweg zu erzwingen, wenn die letztwillige Verfügung oder wenigstens die Vermächtnisanordnung bestritten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045775Im RIS seit
28.03.1995Zuletzt aktualisiert am
30.07.2025