Begründung: Die am 1. 10. 2005 verstorbene Erblasserin hatte am 1. 7. 2002 vor dem öffentlichen Notar Dr. Dieter B***** ein Testament errichtet. Bereits mit Beschluss des Erstgerichts vom 8. 4. 2002 war für die Erblasserin ein einstweiliger Sachwalter zur Vertretung in Verfahren und zur Besorgung dringender Angelegenheiten bestellt worden. Der Viertantragsteller gab zunächst aufgrund des Testaments vom 1. 7. 2002 eine bedingte Erbantrittserklärung ab. Diese wurde mit Beschluss de... mehr lesen...
Norm: ABGB idF FamErbRÄG 2004 (BGBl I 58/2004) §568ABGB §569
Rechtssatz: Ob die Erklärung des letzten Willens frei und mit Überlegung geschieht, muss von Gericht oder Notar geprüft werden. Dieser Vorgang ist dem Protokoll über die Erklärung des letzten Willens in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Testamentserrichtung beizurücken. Entscheidungstexte 6 Ob 282/07z Entsch... mehr lesen...
Begründung: Zum außerordentlichen Revisionsrekurs des Anton *****T*****: Der Revisionsrekurswerber Anton ***** T***** ist ein Neffe (Sohn eines vorverstorbenen Bruders) des Erblassers, dem ein Sachwalter nach § 273 ABGB bestellt war. Infolge Rekurses des Anton ***** T*****, dessen Erbserklärung als gesetzlicher Erbe angenommen worden war, bestätigte das Rekursgericht die vom Erstgericht vorgenommene Zuteilung der Klägerrolle an den Genannten gegenüber einer weiteren Erbanwärterin, ... mehr lesen...
Begründung: Der am 15. 1. 2004 verstorbene Roman FranzK***** war ledig und hinterlässt keine Nachkommen. Seine gesetzlichen Erben sind seine Halbgeschwister, die nunmehrigen Revisionsrekurswerber. Der Erblasser war besachwaltert. Er testierte am 25. 2. 2003 vor dem Erstgericht in Anwesenheit des Richters des Erstgerichtes und eines Rechtspraktikanten. In diesem Testament setzte er seine Sachwalterin und deren Gatten zu gleichen Teilen als Erben ein (in der Folge immer als Testaments... mehr lesen...
Begründung: In einem am 7. 6. 1996 errichteten Testament hatte die am 29. 1. 2004 verstorbene Paula P***** den Erstkläger Josef W*****, die Zweitklägerin Stiftspfarre N*****, den Beklagten Herbert W***** und (den schließlich vorverstorbenen) Dipl. Ing. Dr. Wilhelm W***** zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Nachdem für Paula P***** am 8. 8. 1996 eine einstweilige Sachwalterin für dringende Angelegenheiten gemäß § 238 Abs 2 AußStrG aF bestellt worden war, die mit der Besorgung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem vom beklagten Notar beurkundeten mündlichen notariellen Testament vom 18. 6. 1999 wurde der Kläger als Testamentserbe des am 30. 5. 2000 verstorbenen Dr. Walter R***** sen. eingesetzt. Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung war für den Erblasser ein einstweiliger Sachwalter bestellt gewesen. Der Kläger gab aufgrund des Testaments eine Erbserklärung ab, der Sohn des Erblassers eine solche aufgrund des Gesetzes. Dem Kläger wurde für den Erbrechtsstreit d... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Verlassenschaftssache haben Dr. Ernst T***** einerseits und Elisabeth Sch***** sowie Dipl. Ing. Hugo S***** andererseits einander widersprechende Erbserklärungen abgegeben. Dr. Ernst T***** berief sich auf ein mündliches Testament der Verstorbenen vom 14. Februar 2003; Elisabeth Sch***** und Dipl. Ing. Hugo S***** stützten auf den Berufungsgrund der gesetzlichen Erbfolge. Zu 3 P 8/03x des Bezirksgerichtes Klagenfurt war über Anregung des Dr. Erns... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gelten ab Zustellung des Beschlusses über die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters gemäß § 238 Abs 2 AußStrG für die Testamentserrichtung die Formvorschriften der §§ 568 und 569 ABGB (RIS-Justiz RS0008552). Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits in früheren Entscheidungen mit den im Schrifttum teilweise gegen diese Rechtsansicht erhobenen Bedenken auseinanderg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und Dr. Lovrek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gudrun S*****, vertreten durch Ferner, Hornung & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, und des Nebenintervenienten auf Seiten der Klägerin ***** Dr. Hans ***** B*****, vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hat am 5. 10. 1994 in einem maschinschriftlich verfassten und von ihr und drei Zeugen unterfertigten Testament ihren Schwager DI Karl M***** zum Alleinerben ihres gesamten Nachlasses, als Nacherben dessen Kinder Mag. Sieglinde und Armin M***** eingesetzt. Am 15. 12. 1998 wurde für die Erblasserin deren Schwager (und Alleinerbe) als Sachwalter für die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten sowie für finanzielle Angelegenheiten einschließlich Vermö... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht der Rechtsprechung und der Lehre (SZ 64/111; RIS-Justiz RS0021949; Weiß in Klang2 III 280, Eccher in Schwimann2 Rz 3 zu § 569), dass die nach § 569 ABGB erforderliche angemessene Erforschung der Willensfreiheit und die Überlegtheit und das Protokollieren dieser Erforschung ein formelles Gültigkeitserfordernis für Testamente der im § 569 aber auch der im § 568 ABGB genannten Personen ist. Wesentlich ist nac... mehr lesen...
Norm: ABGB §568ABGB §569
Rechtssatz: Nur das Festhalten des Ergebnisses über die Erforschung der Willensfreiheit und Überlegtheit, nicht aber auch der Inhalt des Protokolles über die Erforschung der Willensfreiheit ist erforderlich; die im aufgenommenen Testament enthaltene Erklärung, dass sich das Gericht (der Notar) in einem Gespräch mit dem Erblasser über dessen Handlungsfähigkeit überzeugt und dessen Testierfähigkeit festgestellt habe, ents... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 16. 11. 1995 schlossen die Ehegatten Roman und Elisabeth M***** in Gegenwart zweier Zeugen einen Erbvertrag, in dem sie sich wechselseitig vertragsmäßig zu drei Viertel ihres Nachlasses und testamentarisch zum restlichen Nachlaßviertel als Alleinerben einsetzten. Punkt 4. des Erbvertrages lautet: Die Ehegatten Herr Roman und Frau Elisabeth M***** bestimmen bereits jetzt, daß für den Fall des Ablebens des zuletzt Versterbenden von ihnen ihr Soh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung gilt § 247 AußStrG für den Beschluß, mit dem ein einstweiliger Sachwalter bestellt wird, nicht. Ein derartiger Beschluß wird mit der Zustellung wirksam (SZ 64/111; 1 Ob 252/97h; 9 Ob 97/98z). Der vom Revisionswerber angenommene Wertungswiderspruch zu § 247 AußStrG liegt nicht vor, weil anderenfalls der lückenlose Schutz des Betroffenen nicht gewährleistet wäre. Ebenso wurde mehrfach ausgesp... mehr lesen...
Norm: ABGB §569ZPO §212ZPO §212a
Rechtssatz: Für ein gemäß § 569 ABGB von einem Minderjährigen oder einem unter Sachwalterschaft stehenden Betroffenen mündlich vor Gericht erklärtes Testament ist die Protokollierung mittels Schallträgers im Sinne der Vorschriften der ZPO (§§ 212 ff ZPO) zulässig. Eine analoge Anwendung der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Parteienrechte ist nicht geboten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §568ABGB §569
Rechtssatz: Die Verfasser der Regierungsvorlage zum SachwG sind davon ausgegangen, § 569 ABGB sei auch anzuwenden, wenn eine Person, für die ein Sachwalter bestellt wurde, mündlich vor Gericht oder mündlich notariell testiert. Dies spricht aber deutlich dafür, daß der Gesetzgeber es nicht bewußt unterlassen hat, auf die Anwendbarkeit des § 569 ABGB im Gesetzestext hinzuweisen. Es liegt also eine planwidrige Unvollständi... mehr lesen...
Norm: ABGB §565ABGB §569
Rechtssatz: Es ist herrschende Auffassung, dass die nach § 569 Satz 4 ABGB ins Protokoll aufzunehmende Erklärung über die Prüfung der Testierfähigkeit und deren Ergebnis eine Formvorschrift somit ein Gültigkeitserfordernis ist, deren Verletzung die Erklärung des letzten Willens ungültig macht (so schon SZ 64/111). Entscheidungstexte 3 Ob 525/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §568ABGB §569
Rechtssatz: Der erkennende Senat hält die Meinung, daß die Regelung des § 569 ABGB auch auf die gemäß § 568 ABGB errichteten Testamente anzuwenden ist, aufrecht. Entscheidungstexte 3 Ob 525/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 525/94 7 Ob 174/07z Entscheidungstext OGH 29.08.2007 7 Ob 174/07z ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der Vetter des am 25. März 1986 verstorbenen A***** S*****, in dessen Nachlaß unter anderem die Liegenschaft EZ 1393 KG J***** gehörte. Der Nachlaß einschließlich dieser Liegenschaft wurde dem Bruder des Erblassers F***** S***** aufgrund der schriftlichen letztwilligen Anordnung vom 9. Dezember 1979 über Erbsentschlagung der - in diesem Testament gleichfalls als Erbin eingesetzten - Beklagten unter Hinweis auf ein geschlossenes Übereinkommen am 8. April 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §273aABGB §568ABGB §569AußStrG §238 Abs2
Rechtssatz: Ab Zustellung des Beschlusses über die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters gemäß § 238 Abs 2 AußStrG gelten für die Testamentserrichtung die Formvorschriften der §§ 568 und 569 ABGB. Entscheidungstexte 9 Ob 710/91 Entscheidungstext OGH 28.08.1991 9 Ob 710/91 Veröff: SZ 64/111 = NZ 1992,294 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am ***** geborene I***** wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Rosegg vom 18.3.1977, L 18/76-43, wegen Geisteskrankheit gemäß § 1 Abs 2 EntmO beschränkt entmündigt. Diese Entscheidung wurde ihm am 22.3.1977 zugestellt. Ein von ihm gegen diese Entscheidung erhobener Rekurs blieb erfolglos. Am 4.4.1977 verfasste er ein eigenhändiges schriftliches Testament, mit dem er den Kläger zum Universalerben einsetzte und den beiden Beklagten Geldbeträge vermachte. I*... mehr lesen...
Begründung: Der am 13. November 1910 geborene österreichische Staatsbürger Julius S*** war am 7.März 1974 zu L 10/67 des Bezirksgerichtes Bezau wegen Geisteskrankheit beschränkt entmündigt worden. Mit dem 1. Juli 1984 stand er daher nach Art. X Z 3 des Bundesgesetzes über die Sachwalterschaft für behinderte Personen BGBl. 1983/136 einer Person gleich, der ein Sachwalter nach § 273 Abs 3 Z 3 ABGB idF dieses Bundesgesetzes bestellt worden ist. Mit seinem Tod am 9. Oktober 1986 ende... mehr lesen...
Begründung: Der nach eigenen Angaben im fünften Grad der Seitenlinie zur Erblasserin verwandte Franz L*** beantragte am 2. November 1982, ein Entmündigungsverfahren gegen Angelina L*** einzuleiten, da sie nach einem Schlaganfall nicht mehr in der Lage sei, ihr Vermögen zu verwalten. Das Erstgericht bestellte darauf mit Beschluß vom 4. November 1982, 22 L 1094/82-3, das Wohlfahrtsamt der Stadt Linz zum vorläufigen Beistand der Angelina L***. Es sprach aus, der vorläufige Beistand h... mehr lesen...
Norm: ABGB §569EntmO §4
Rechtssatz: Personen, in Ansehung derer eine wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ausgesprochene beschränkte Entmündigung aufrecht ist, können unabhängig von dem Zustand, in dem sie sich im Augenblick der Errichtung der letztwilligen Erklärung befinden mögen, außergerichtlich keinesfalls wirksam testieren. Entscheidungstexte 6 Ob 664/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §569ABGB §589
Rechtssatz: Die Errichtung eines Protokolles durch die Gerichtspersonen über den Inhalt des vom Erblasser ihnen gegenüber erklärten letzten Willens ist ein Beurkundungsakt von konstitutiver Wirkung. Die Unterfertigung des Protokolles durch die im § 589 ABGB genannten Personen ist für die Gültigkeit des Testamentes wesentlich. Entscheidungstexte 6 Ob 294/67 Entsc... mehr lesen...