Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG i... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §523 AVG §8 BauO OÖ 1994 §35BauRallgVwRallg ABGB § 523 heute ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §523;GSGG §1;GSLG Krnt 1998 §1; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §523;GSGG §1;GSLG Krnt 1998 §1; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §361; ABGB §472; ABGB §523;GSGG §1 Abs1;GSLG Krnt 1998 §1 Abs1; ABGB § 361 heute ABGB § 361 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 472 heute ... mehr lesen...
I. römisch eins. Mit dem - auf Grund von Berufungen gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde V (im Folgenden: ABB) vom 17. Juli 1964, mit dem gemäß dem Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz, LGBl. Nr. 13/1934, ein landwirtschaftliches Bringungsrecht eingeräumt worden war, ergangenen - Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden: LAS) vom 14. Dezember 1964 wurde der erstinstanzliche Bescheid teilweise abgeändert, sodass der Ausspruch üb... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §472;ABGB §523;GSGG §1;GSLG Krnt 1998 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Ähnlichkeiten zwischen Bringungsrechten und privatrechtlichen Dienstbarkeiten erscheint es zulässig, die Bestimmung des § 523 ABGB heranzuziehen, die (ua) die Servit... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §523;GSGG §2 Abs2;GSLG Krnt 1998 §19 Abs1 lita;GSLG Krnt 1998 §3 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Unterlassungsanspruch zur Abwehr von künftigen Störungen des Bringungsrechtes setzt unter dem Blickwinkel des § 523 ABG... mehr lesen...
Auf der Liegenschaft EZ 412, Grundbuch 04002 Baden, mit dem Grundstück Nr. 341/3, ist Wohnungseigentum begründet. Das Eigentum ist in 6112 Anteile zerlegt. Der Erstmitbeteiligte ist Miteigentümer zu 109/6112 Anteilen (Wohnungseigentum an W 16), der Zweitmitbeteiligte ist Miteigentümer zu 102/6112 Anteilen (Wohnungseigentum an W 14) und der Drittmitbeteiligte ist Miteigentümer zu 156/6112 Anteilen (Wohnungseigentum an W 2) an dieser Liegenschaft. Die Corvin Liegenschaftsverwaltung Bade... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §523;AVG §42 Abs1;AVG §8;BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z2;BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z3;BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z4;BauO NÖ 1996 §6 Abs2;BauRallg;WEG 1975 §1 Abs1;
Rechtssatz: Den (Mit-)... mehr lesen...
I. römisch eins. Der Zweitbeschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in B, zu der das Grundstück Nr. 275/13, KG K, und (u. a.) das Haus K Nr. 35 gehören. Auf Grund des Verdachtes, dass die auf dieser Liegenschaft befindliche, wasserrechtlich bewilligte Abwasserbeseitigungsanlage undicht sei und nicht konsensgemäß betrieben werde, ordnete die Bezirkshauptmannschaft G (die Erstbehörde) eine wasserrechtliche Überprüfung an. In der Folge führte die Erstbehörde am 14. Apri... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §509;ABGB §523;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: Gemäß § 509 ABGB ist die Fruchtnießung (der Fruchtgenuss) das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Dem Eigentümer bleiben alle Befugnisse, deren Ausübung das Recht des Fruchtn... mehr lesen...
Beim Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) ist seit dem Jahre 1959 ein Verfahren zur teilweisen Ablösung und Neuregulierung der auf Grund einer Servitutenregulierungsurkunde aus dem Jahre 1889 auf Grundstücken der Österreichischen Bundesforste bestehenden Einforstungsrechte anhängig. Gegenstand der Ablösung waren Weiderechte u.a. auch des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP). Im Zuge di... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §523;VwRallg;WWSGG;WWSLG Tir 1952;
Rechtssatz: Die Agrarbehörden haben die Bestimmung des § 523 ABGB über das Recht des Eigentümers, sich über die Anmaßung einer Servitut durch einen anderen zu beschweren, anzuwenden, wenn das Begehre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit dem bei der erstinstanzlichen Behörde am 10. März 1997 eingelangten Baugesuch kamen die erst- und die zweitmitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: Bauwerber) um baubehördliche Bewilligung eines Bauvorhabens ein. Dieses ist in der beigelegten Baubeschreibung wie folgt bezeichnet: "Teilausbau Erdgeschoß zu Wohnzwecken". In der Rubrik "kurze Angabe der Aufteilung und Zweckbestimmung der einzelnen Räumlichkeiten innerhalb der baulichen Anlagen" heißt es: "Teilausbau des Erdgeschosses... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §354;ABGB §523;BauO Tir 1989 §27 Abs3;BauO Tir 1989 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/19 97/06/0141 5 Stammrechtssatz Die Tir BauO 1989 gibt dazu keine Handhabe, daß die Baubehörde über die Frage des Eigentums am Grundstück hinaus die Ver... mehr lesen...
Mit Bauansuchen der Mitbeteiligten vom 12. April 1996 (eingelangt beim Stadtmagistrat am selben Tag) wurde der Umbau eines bestehenden Einkaufszentrums beantragt. Aus den Plänen und der Baubeschreibung ergibt sich, daß der Vorbau zum Grabenweg hin, in dem verschiedene Betriebsräumlichkeiten untergebracht waren, abgebrochen werden soll, ebenso der westseitige Windfang, der ein Flächenausmaß von 158,5 m2 und eine Höhe von 3,70 m hatte. Auch die Trennwand, die im Gebäude im Ausmaß der vo... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §354;ABGB §523;BauO Tir 1989 §27 Abs3;BauO Tir 1989 §31;
Rechtssatz: Die Tir BauO 1989 gibt dazu keine Handhabe, daß die Baubehörde über die Frage des Eigentums am Grundstück hinaus die Verfügungsberechtigung des Bauwerbers über das Gebäude, das von einem B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Wahrnehmung ihrer Kompetenzkonzentration im Agrarverfahren ein auf § 523 ABGB gestütztes Begehren der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) stattgebend mit dem an den Beschwerdeführer erlassenen Auftrag erledigt, Materialien, insbesondere Holz, von einem näher genannten Grundstück der MP zu entfernen, den vorigen Zustand des Grundstückes wieder herzustellen un... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §523;FlVfLG Tir 1996;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Eigentumsstreit im Zuge eines Regulierungsverfahrens - Beschwerdefallbezogen (Auftrag an den ASt, Holzablagerungen auf dem Grundstück der mP und sonstige Störungen in Hinkunft zu unterl... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde und des in Ablichtung vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 23. Juli 1996 wurde der erstmitbeteiligten Partei (in der Folge kurz: Bauwerberin) die Baubewilligung zur Errichtung einer Doppelgarage auf einem näher bezeichneten Grundstück im Gemeindegebiet erteilt. Die Einwendungen der Beschwerdeführer wurden gemäß § 30 Abs. 2 des Vorarlb... mehr lesen...