Der Beschwerdeführer bezieht ua. Einkünfte aus einer Landwirtschaft. Anlässlich einer die Jahre 1999 bis 2001 umfassenden Außenprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 30. April 1998 landwirtschaftlichen Grund im Ausmaß von 151.842 m2 um 32,325.000 S an die Beton-GmbH veräußert habe. Die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages sei vom Vorliegen aller für die Kiesgewinnung erforderlichen behördlichen Genehmigungen abhängig gewesen. Die Bezahlu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1072;ABGB §509;BAO §24 Abs1 litd;
Rechtssatz: In Anbetracht der zeitlich praktisch unbegrenzten Nutzungsdauer eines Grundstückes vermögen die auf die Lebensdauer des Abgabepflichtigen (des Verkäufers) abgestellten Rechte (Vorkaufsrecht und landwirtschaftliches Fruchtgenussrecht) ein vom zivilrechtliche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;
Rechtssatz: Das Fruchtgenussrecht (§ 509 ABGB) gehört zu den persönlichen Dienstbarkeiten, berechtigt also bloß den unmittelbar Berechtigten und nicht seine Rechtsnachfolger. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006150123.X05 Im RIS seit 16.01.2008 ... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 28. April 2004 hat der Beschwerdeführer seinem bis dahin - laut Nutzungsvertrag vom 20. Juni 2001 - fruchtgenussberechtigten Sohn das Grundstück 3528/15, GB H, geschenkt. Laut aktuellem Grundbuchsauszug ist der Beschwerdeführer seit diesem Zeitpunkt Fruchtgenussberechtigter an diesem Grundstück. Auf der genannten Liegenschaft befinden sich u.a. vier Birnbäume. Im Zuge einer Kontrolle durch einen Vertreter der Vorarlberger Landwirtschaftskammer (LW... mehr lesen...
Index: L61308 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeVorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;KulturpflanzenschutzG Vlbg 1949 §2 Abs1;
Rechtssatz: § 2 Abs. 1 Vlbg KulturpflanzenschutzG 1949 legt den Kreis der Personen fest, hinsichtlich derer näher dargestellte Verpflichtungen - so auch die der Durchführung amtlich aufgetragener Beseitigungsmaßnahmen - festgelegt... mehr lesen...
Aufgrund einer auf der Basis einer Bilanz zum 30. September 1998 durchgeführten Spaltung ist die am 31. Dezember 1998 in das Firmenbuch eingetragene beschwerdeführende GmbH - nach den in der Beschwerde nicht in Streit gezogenen Feststellungen der belangten Behörde - Rechtsnachfolgerin der R-GmbH. Werner M und seine Ehefrau Sylvia M sind Gesellschafter-Geschäftsführer der R-GmbH und in der Folge Gesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH gewesen. Soweit im ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §481;ABGB §509; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/15/0101
2003/15/0102
2003/15/0103
2003/15/0138
2003/15/0139
Rechtssatz: Der Fruchtgenuss ist das dingliche Recht auf volle Nutzung einer fremden Sache unter Schonung der Substanz. Das Fruchtgenussrecht an Liegenschaften entsteht du... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist mit ihrer Schwester Hälfteeigentümerin der Liegenschaft und des Hauses Wien, A-Straße ONr 17. Auf dieser Liegenschaft ist ein Fruchtgenussrecht zu Gunsten ihres Vaters DDr. S einverleibt. Mit Bescheid vom 2. März 1998 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37 - Baupolizei (MA 37), den Eigentümern dieses Hauses den Auftrag, 1. Ziffer eins das Dach niederschlagsdicht instandzusetzen, 2. Ziffer 2 über Art und Umfang des hinsic... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;ABGB §513;ABGB §514;ABGB §515;ABGB §516;BauO Wr §129 Abs2;BauRallg;
Rechtssatz: Nach § 509 ABGB ist die Fruchtnießung das Recht, ... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 1 Abs. 4 und §§ 9, 10 und 18 Telekommunikationswegegesetz (TWG) verpflichtet, als Eigentümervertreterin und Fruchtgenussberechtigte die Errichtung und den Betrieb einer durch einen Lageplan und eine technische Beschreibung näher spezifizierten Telekommunikationslinie durch die mitbeteiligte Partei auf zwei im Eigentum der Republik Österreich stehenden Grundstücken ("Querung der A3 Südos... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)91/01 Fernmeldewesen96/01 Bundesstraßengesetz96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: ABGB §287;ABGB §509;Asfinag ErmächtigungsG 1997 §2;Asfinag ErmächtigungsG 1997 §3;Asfinag ErmächtigungsG 1997 §6;BStG 1971 §1 Abs1 idF 2002/I/050;BStG 1971 §28 Abs1 idF 2002/I/050;BStMG 2002 §12;BStMG 2002 §9;TWG 1998 §1 Abs4;
Rechtssatz: Die verfahrensgegenständl... mehr lesen...
Am 12. April 1996 schloss Ing. Friedrich H. mit seinen Kindern, darunter dem Beschwerdeführer, eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Gegenstand der Schenkung waren nach Punkt I. der Vertragsurkunde 40.196/100.000 Anteile an dem Gut P., das aus näher bezeichneten Liegenschaften sowie beweglichem Betriebsvermögen besteht. Punkt III. der Vertragsurkunde lautet: III. Vorbehalt der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses 1./ Der Geschenkgeber behält sich an dem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §509;ABGB §879 Abs2 Z4;ABGB §917;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung - etwa iSd §§ 879 Abs 2 Z 4 oder 917 ABGB - hinausgeht (Hi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §472;ABGB §509;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ist Gegenstand einer Vereinbarung die Übertragung des Eigentumsrechts an näher bezeichneten Liegenschaftsanteilen unter der Auflage des Fruchtgenusses an diesen Anteilen für den Übergeber, dann liegt damit ein Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG vor. Dem steht nicht entgegen... mehr lesen...
I. römisch eins. Der Zweitbeschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in B, zu der das Grundstück Nr. 275/13, KG K, und (u. a.) das Haus K Nr. 35 gehören. Auf Grund des Verdachtes, dass die auf dieser Liegenschaft befindliche, wasserrechtlich bewilligte Abwasserbeseitigungsanlage undicht sei und nicht konsensgemäß betrieben werde, ordnete die Bezirkshauptmannschaft G (die Erstbehörde) eine wasserrechtliche Überprüfung an. In der Folge führte die Erstbehörde am 14. Apri... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §509;ABGB §523;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: Gemäß § 509 ABGB ist die Fruchtnießung (der Fruchtgenuss) das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Dem Eigentümer bleiben alle Befugnisse, deren Ausübung das Recht des Fruchtn... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 12. August 1996 beantragten die Beschwerdeführer die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des zwischen dem Erst- und Zweitbeschwerdeführer abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages vom 2. August 1996, mit welchem dem Erstbeschwerdeführer vom Zweitbeschwerdeführer ein "Fruchtgenussrecht" an einem Anteilsrecht an der Agrargemeinschaft auf die Dauer von 99 Jahren gegen ein einmaliges Entgelt in der Höhe von S 90.000,-- eingeräumt wurde. Dieser Dienstbarkeitsvertrag hat... mehr lesen...
Index: L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;GVG Stmk 1993 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Beim Verkehr von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nach § 5 Abs. 1 Z. 2 Stmk GVG 1993 unterliegt auch die Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes der Genehmigungspflicht durch die Grundverkehrsbehörde. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;GVG Stmk 1993 §2 Abs1;GVG Stmk 1993 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Auch die Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes, das nicht unmittelbar an der dem Antragsteller gehörenden landwirtschaftlichen Liegenschaft, sondern an dem mit dieser Liegenschaft verbundenen Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft e... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §509;AgrGG Stmk 1985 §4;FlVfGG §17 Abs2;
Rechtssatz: Die auf privatrechtlicher Basis beabsichtigte Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes an diesem Anteilsrecht (einschließlich der grundbücherlichen Einräumung einer Reallast) ist kein von den Agrarbehör... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat die elterliche landwirtschaftliche Liegenschaft im Ausmaß von rund 20 ha und weitere Grundstücksflächen gepachtet und führt einen landwirtschaftlichen Betrieb. Er ist nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 559/1978 - BSVG, unter anderem in der Pensionsversicherung pflichtversichert. Mit Bescheid vom 6. Februar 1997 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt die monatlichen Beitragsgrundlagen für die Bemessung der Beiträge in der Pe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §509;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die bloße Überlassung der Bewirtschaftung bzw der Arbeitsführung bewirkt noch keine Änderung der rechtlichen Zurechnung der Führung des Betriebes auf Rechnung und Gefahr des Dritten (Hinweis E 16. März 1993, 91/08/0082), während etwa der Fruchtgenussberechtigte und ... mehr lesen...
Der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Salzkammergut (damals: Bundesbauleitung Bad Ischl), wurde über deren Antrag mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) vom 1. Februar 1960 die wasserrechtliche Bewilligung für die Verbauung und die Regulierung des Wbach-Unterlaufes im Gemeindegebiet von B erteilt. Projektsgemäß sollte die Gewässerstrecke von "hm 2.1 bis 1.5" (so in der einen integrierenden Bestandteil des Bewilligungsbescheides bildenden Niederschrift übe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §509;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Die im § 12 Abs 2 WRG genannten Rechte sind rechtmäßig geübte Wassernutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauches (§ 8), Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 und das Grundeigentum. Demjenigen, dem nur ein sonstiges dingliches Recht an der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. Mai 1996 erwarb die Erstbeschwerdeführerin von der Zweitbeschwerdeführerin Liegenschaften der EZ 565, 741, 921 und 942 der KG A in einem Gesamtausmaß von 90.775 m2 um den Kaufpreis von S 302,500.000,--. Punkt 2.1 und 2.2 der Vertragsurkunde lauten: "(2) Der Kaufpreis gemäß Abs. (1) schlüsselt sich auf wie folgt: (2.1) Liegenschaft 'Westteil': S 69,600.000,-, wobei S 15,800.000,- auf das Bürogebäude 'West' entfallen, (2.2) Liegenschaft 'Ostteil': S 232,900.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §509;GebG 1957 §33 TP9;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass beim Verkauf einer Liegenschaft unter Vorbehalt des Fruchtgenusses der Wert dieser vorbehaltenen Nutzung der Gegenleistung zuzurechnen ist (Hinweis E 23.9.1953, 1861/51, VwSlg 814 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gewerblich tätige GmbH & Co KG. Zu ihren Kommanditisten gehören u.a. Andreas, Judith und Bernhard P, die Kinder von Susanne P. Susanne P war das bis zum 4. März 1987 (Tag der Volljährigkeit des jüngsten Kindes) befristete Fruchtgenußrecht an den Kommanditanteilen ihrer Kinder eingeräumt; sie war auch als Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH tätig, war aber nicht Gesellschafterin der Beschwerdeführerin. Der Gewinn der Beschwerdeführerin wird nach ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §509;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Beim Fruchtgenußberechtigten liegt in der Regel nur ein eingeschränktes Unternehmerrisiko vor, weil die eingesetzten Wirtschaftsgüter nicht in seinem wirtschaftlichen Eigentum stehen. Die Zurechnung von Einkünften an ihn hat daher zur Voraussetzung, daß die anderen Elemente ei... mehr lesen...