Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Wird nicht die Betriebsform des herrschenden Gutes wesentlich geändert, so ist für den Umfang der Dienstbarkeit des Fahrrechtes das jeweilige Bedürfnis des Berechtigten maßgebend, soweit der Belastete keine unzumutbare Beeinträchtigung erleidet. Die Modernisierung eines Betriebes oder ein besserer Geschäftsgang bilden keine Änderung der Betriebsform. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte, die Beklagten seien zur ungeteilten Hand schuldig, bei Zufahrt zu der den Beklagten gehörigen Parzelle 1111, Grundbuch A., das Fahren an der westlichen Grenze der ihr gehörigen Parzelle 1109 zu unterlassen. Die Beklagten wendeten Ersitzung der Dienstbarkeit des Fahrtrechts ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und traf folgende Feststellungen: Die Beklagten haben als Anrainer der Klägerin einen unbestrittenen Zufahrtsweg über die Parzelle 1109 zu ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Aus § 484 ABGB folgt, dass der Belastete berechtigt ist, den über sein Grundstück führenden Weg auch ohne Zustimmung des Berechtigten auf eine andere Stelle zu verlegen, wenn der neue Weg dem Zweck der Dienstbarkeit vollkommen entspricht. Das Recht zur Verlegung ergibt sich aus der Pflicht zur tunlichsten Schonung der Sache und daraus, dass sich der Berechtigte alle Maßnahmen des Verpflichteten gefallen lassen muss, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §492
Rechtssatz: Der Inhalt einer Grunddienstbarkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bedürfnis des herrschenden Grundstückes, doch ist das Recht so auszuüben, dass das dienende Grundstück womöglich wenig belastet wird. Dies gilt auch, wenn die Dienstbarkeit ohne jede Beschränkung im Grundbuch eingetragen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 149/65 Entscheidungstext OGH 23.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Benützung des Zufahrtsweges zu einem Häusleranwesen durch die Kraftfahrzeuge mehrerer Sommergäste ist eine unzulässige Servitutserweiterung. Entscheidungstexte 8 Ob 223/64 Entscheidungstext OGH 01.09.1964 8 Ob 223/64 5 Ob 627/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 5 Ob 627/81 Auch ... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 2 I der KG K.- Stadt, der Zweitkläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 1441 der KG. K.-Land. Auf Grund von Vereinbarungen zwischen den Klägern und dem Verkehrsverein bzw. dem Schiklub K., wonach diese gegen Erbringung bestimmter Leistungen berechtigt sind, diese Grundstücke der Allgemeinheit für Wintersportzwecke zugänglich zu machen, werden sie seit über 30 Jahren allgemein in dieser Weise benützt. Auf Grund besonderer Vereinbarun... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §484
Rechtssatz: Die Dienstbarkeit, ein Grundstück zum Schifahren und für Schiveranstaltungen zu benützen, berechtigt nicht jedermann, dort Werbungen durchzuführen. Entscheidungstexte 6 Ob 66/64 Entscheidungstext OGH 22.04.1964 6 Ob 66/64 Veröff: SZ 37/62 = ÖBl 1965,115 6 Ob 148/03p Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §506
Rechtssatz: Zur Auslegung einer vertraglich vereinbarten "Herhaltungspflicht" des Eigentümers des dienenden Grundstückes bei einer Gebrauchsservitut ( Schießstand Hallein ). Entscheidungstexte 1 Ob 6/64 Entscheidungstext OGH 10.02.1964 1 Ob 6/64 Veröff: EvBl 1964/315 S 463 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §476ABGB §484
Rechtssatz: Eine sogenannte wechselseitige Cottage-Servitut begründet Privatrechte der Eigentümer der als herrschend eingetragenen Liegenschaften, wenn sie vor der Parzellierung auf Grund eines Konsenses der Baubehörde als Eigentumsservitut einverleibt wurde; sie wurde durch den Übergang der Liegenschaften an verschiedene Eigentümer wirksam. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Die Kläger begehren festzustellen, daß die Bauführung der Beklagten auf der ihnen gehörigen Liegenschaft EZ. 844 KG. O. der zugunsten der Kläger als Eigentümer der Liegenschaften EZ. 485 bzw. 755 bzw. 835 bzw. 836 bzw. 837 bzw. 845 KG. O. eingetragenen Servitut widerspreche. Die Beklagten seien daher schuldig, die weitere Bauführung zu unterlassen und den bereits errichteten Bau, insbesondere das ausgebaute Dachgeschoß, wieder abzutragen. Die Kläger brachten vor, die Bauführung widers... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §492ABGB §524ABGB §525
Rechtssatz: Eine Dienstbarkeit erlischt zwar auch dann, wenn sie infolge Veränderung der Umstände dem herrschenden Gut keinen Vorteil mehr bringt; doch ist dies bei einer Wegeservitut nur dann anzunehmen, wenn die nun zur Verfügung gestellte Straße nach Lage und Beschaffenheit einen vollen Ersatz für den dem Berechtigten zur Ausübung seines Geh- und Fahrrechtes benützten Servitutsweg bietet. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Aus dem Wohnungsrecht an einer bestimmten Wohnung läßt sich noch nicht das Recht ableiten, Fahrräder im Stiegenhaus und beim Stiegenaufgang des Hauses einzustellen. Entscheidungstexte 6 Ob 21/63 Entscheidungstext OGH 13.02.1963 6 Ob 21/63 Veröff: MietSlg 15087 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §490
Rechtssatz: Ist es ortsüblich, Nachbarn, die an Wassernot leiden, auszuhlefen, so steht in der Regel dem Eigentümer des herrschenden Grundstückes ein solchens Recht der Wasserabgabe bei einer Wasserservitut zu. Entscheidungstexte 7 Ob 19/63 Entscheidungstext OGH 06.02.1963 7 Ob 19/63 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §1452 ff
Rechtssatz: Das Einstellen ( Garagierung ) eines Kraftfahrzeuges stellt gegenüber dem Recht auf Einstellung von Pferdefuhrwerken und Fahrrädern im Hinblick auf die Feuergefährlichkeit eine unzulässige Erweiterung einer ( ersessenen ) Servitut dar. Entscheidungstexte 6 Ob 269/62 Entscheidungstext OGH 29.11.1962 6 Ob 269/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Änderung im Verwendungszweck des herrschenden Grundstückes führt nicht zur Erlöschung der Dienstbarkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 194/62 Entscheidungstext OGH 10.09.1962 7 Ob 194/62 7 Ob 49/74 Entscheidungstext OGH 04.04.1974 7 Ob 49/74 Vgl aber; Beisatz: Erlöschung nur dann, wenn durch die Änd... mehr lesen...
Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Auslegung der Vereinbarung: "Die Verkäufer gestatten für sich und ihre Besitznachfolger auf immerwährende Zeiten dem Käufer und dessen Rechtsnachfolger die Anlegung und unentgeltliche Benützung einer zwei Klafter breiten Zufahrtsstraße aus seinem heutigen Kaufsobjekt über die ihnen gehörige Wiesenparzelle als Servitut ...". Entscheidungstexte 6 Ob 479/61 Ent... mehr lesen...
Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft in X., L.-Gasse Nr. 4, EZ. 243, Katastralgemeinde X. Ihr steht auf Grund des Dienstbarkeitsvertrages vom 19. Juni 1907 die Dienstbarkeit der Wasserleitung über die Grundstücke Nr. 210 und 232 Katastralgemeinde X. der EZ. 242 desselben Grundbuches zu. Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 242 ist Maria B. Der Kläger ist der Lebensgefährte der Maria B. Mit ihrer Zustimmung errichtete er eine Garage mit zwei Boxen auf ihrer Liegenschaft und verm... mehr lesen...
Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Der Umfang der Servitut des Wasserbezugsrechtes richtet sich unter Bedachtnahme auf ihren Zweck nach dem jeweiligen kulturellen Bedürfnis. Entscheidungstexte 5 Ob 341/61 Entscheidungstext OGH 15.11.1961 5 Ob 341/61 1 Ob 29/84 Entscheidungstext OGH 12.11.1984 1 Ob 29/84 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Zumutbarkeit verhältnismäßig geringfügiger Erschwerungen der Ausübung einer Servitut ( vgl 3 Ob 180, 181/60 ). Entscheidungstexte 6 Ob 282/61 Entscheidungstext OGH 04.10.1961 6 Ob 282/61 EvBl 1962/58 S 70 6 Ob 9/65 Entscheidungstext OGH 24.02.1965 6 Ob 9/65 ... mehr lesen...
Den Beklagten steht als den Eigentümern der Liegenschaft EZ. 5 KG. K. auf Grund eines rechtskräftigen Erkenntnisses der zuständigen Agrarbezirksbehörde das landwirtschaftliche Bringungsrecht mit dem Recht, jederzeit zu gehen und mit Wirtschaftsfuhren aller Art zu fahren, zu Lasten der klägerischen Grundstücke Nr. 20 und 21 KG. K. zu. Mit der Behauptung, daß die Beklagten dieses Recht in letzter Zeit immer mehr zu anderen Zwecken, insbesondere für gewöhnliche Fahrten mit Motorrädern un... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §484GSGG BGBl 103/1951 §1GSGG §2nö GSLG §1nö GSLG §4
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Wirtschaftsfuhren aller Art" ist nur der Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse größeren Ausmaßes oder die Heranschaffung der zur Bewirtschaftung des Gutes erforderlichen Gegenstände zu verstehen. Unter diesen Begriff fallen daher nicht Fahrten mit Mopeds oder Motorfahrrädern, selbst wenn sie im Interesse der Bewirtschaftung des Gutes vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unbestritten ist nachstehender Sachverhalt: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 15 KG E*****, der Beklagte der Liegenschaft EZ 2 KG S***** mit den Grundstücken 230, 231 und 232, 240. Über den Grund des Beklagten führt ein Steig, auf dem zugunsten der Liegenschaft der Kläger ein Wegerecht besteht. Die Kläger begehren Feststellung, dass sie befugt seien, diesen Weg mit Fahrrädern, Mopeds und Krafträdern zu befahren, ferner den Beklagten zu verurteilen, ... mehr lesen...
Mit dem Ersturteil wurden das Urteilsbegehren des Klägers, daß der Beklagte das Hineinschütten von Abwässern in den Ablauf des auf dem Grundstück Nr. 5563/1 KG. A. nächst dem Grundstück Nr. 53 stehenden Brunnens bis zur Wiederinstandsetzung der durch das Grundstück Nr. 53 KG. A. führenden Holzrinne sofort zu unterlassen habe, und das Eventualbegehren auf Feststellung, daß der Beklagte kein Recht habe, solange diese Holzrinne nicht wiederhergestellt sei, Abwässer in den Brunnenablauf z... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §497
Rechtssatz: Der Grundeigentümer kann begehren, daß es der Servitutsberechtigte unterläßt, Abwässer ohne Abspülung durch abfließendes Brunnenwasser durch eine beschädigte Leitung über sein Grundstück zu führen. Die Pflicht zur schonenden Ausübung der Dienstbarkeit begreift in sich die Verbindlichkeit, die erforderlichen Anlagen in gutem Stande zu erhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §492
Rechtssatz: Umfang einer Geh- und Fahrservitut ( Offenlassen der Hofeinfahrt des dienenden Hauses, wenn Verkaufslokale nur von dem zum herrschenden Grundstück gehörigen Hof aus erreichbar sind ). Ähnlich 1 Ob 58/58 = JBl 1958 S 505. Entscheidungstexte 2 Ob 529/58 Entscheidungstext OGH 25.02.1959 2 Ob 529/58 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §484
Rechtssatz: Zur Ausübung eines Wasserbezugsrechtes an einer Quelle. Rücksichtnahme auf Mitbezieher. Entscheidungstexte 1 Ob 446/58 Entscheidungstext OGH 19.11.1958 1 Ob 446/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0015021 Dokumentnummer JJR_19581119_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Der Besitzer des herrschenden Gutes, zu dessen Gunsten eine Dienstbarkeit des Weges und Fahrens besteht, muss sich die Errichtung eines zwei Meter breiten, unversperrten Gattertores gefallen lassen; nicht jedoch wenn das Gattertor versperrt gehalten wird, selbst wenn für das Schloss Schlüssel in entsprechender Zahl übergeben wurden oder selbst wenn auf Kosten des Besitzers des belasteten Gutes eine Klingelleitung vom... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 260 Katastralgemeinde K., bestehend aus den Parzellen 85 und 102. Sie haben im Jahre 1948 diese Liegenschaft von den Eheleuten Franz und Anna H. käuflich erworben. Im § 5 des Kaufvertrages ist folgende Bestimmung aufgenommen: "Festgestellt wird, daß den Ehegatten Alexander und Johanna K. und ihren Besitznachfolgern das Recht zusteht, über einen Teil der vom Ehepaar H. den Klägern heute verkauften Ackerparzelle 85 zu gehen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §476ABGB §484
Rechtssatz: Auslegung einer Cottage-Servitut (Dienendes Grundstück darf nur in eingeschränkter Weise verbaut werden). Keine Verletzung der Servitut durch Verwendung der Liegenschaft als Schülerheim. Entscheidungstexte 2 Ob 41/57 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 2 Ob 41/57 3 Ob 288/58 Entscheidungstext OGH 04.09.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §484
Rechtssatz: Der Grundsatz , daß Servituten nicht erweitert werden dürfen , beruht auf dem Gedanken der Freiheit des Eigentums . Es kommt daher vor allem nicht darauf an , ob der durch die erweiterte Ausübung der Servitut entstandene Schaden geringfügig und für den Eigentümer des dienenden Grundstückes zumutbar ist. Entscheidungstexte 7 Ob 389/55 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...