Norm
ABGB §484Rechtssatz
Das Einstellen ( Garagierung ) eines Kraftfahrzeuges stellt gegenüber dem Recht auf Einstellung von Pferdefuhrwerken und Fahrrädern im Hinblick auf die Feuergefährlichkeit eine unzulässige Erweiterung einer ( ersessenen ) Servitut dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015212Dokumentnummer
JJR_19621129_OGH0002_0060OB00269_6200000_001