RS OGH 1966/7/12 8Ob112/63, 5Ob196/66

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Veröffentlicht am 23.04.1963
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Rechtssatz

Eine sogenannte wechselseitige Cottage-Servitut begründet Privatrechte der Eigentümer der als herrschend eingetragenen Liegenschaften, wenn sie vor der Parzellierung auf Grund eines Konsenses der Baubehörde als Eigentumsservitut einverleibt wurde; sie wurde durch den Übergang der Liegenschaften an verschiedene Eigentümer wirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015023

Dokumentnummer

JJR_19630423_OGH0002_0080OB00112_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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