Norm
ABGB §476Rechtssatz
Eine sogenannte wechselseitige Cottage-Servitut begründet Privatrechte der Eigentümer der als herrschend eingetragenen Liegenschaften, wenn sie vor der Parzellierung auf Grund eines Konsenses der Baubehörde als Eigentumsservitut einverleibt wurde; sie wurde durch den Übergang der Liegenschaften an verschiedene Eigentümer wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015023Dokumentnummer
JJR_19630423_OGH0002_0080OB00112_6300000_001