Norm: ABGB §475ABGB §480ABGB §484ABGB §489ABGB §1460
Rechtssatz: Die
Begründung: einer Dachschneelawinenservitut durch Ersitzung ist infolge des Umstandes, dass der Abgang von Dachlawinen keine erkennbare Rechtsausübung darstellt, grundsätzlich zu verneinen. Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Veröff: SZ 69/180 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §485ABGB §844GBG §12
Rechtssatz: Die Einräumung einer Dienstbarkeit auf bestimmte räumlich begrenzte Teile einer Liegenschaft ist durch Vertrag sowohl in Ansehung des dienenden als auch des herrschenden Guts zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 516/96 Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 516/96 Veröff: SZ 69/135 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1375 D
Rechtssatz: Gemäß § 480 ABGB gibt jeder Vertrag, insbesondere Anerkenntnis und Vergleich, einen tauglichen Rechtsgrund für eine Dienstbarkeitsbestellung ab. Entscheidungstexte 5 Ob 2036/96i Entscheidungstext OGH 30.04.1996 5 Ob 2036/96i Veröff: SZ 69/110 5 Ob 131/10s Entscheidungstext OGH 15.07.2010 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1463ABGB §1500
Rechtssatz: Auch wenn das bloße Berühmen des angeblichen Dienstbarkeitsberechtigten den guten Glauben nicht zu zerstören vermag, so löst es doch die Pflicht des Erwerbers der vermeintlich unbelasteten Sache aus, Nachforschungen darüber anzustellen, ob die Behauptung zutrifft. Diese Nachforschungspflicht hält sich zwar im Rahmen eines zumutbaren Aufwandes an Zeit und Mühe, läßt sich aber nicht darauf beschränk... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1463ABGB §1500ZPO §503 Z4 E4c/3
Rechtssatz: Für den mangelnden guten Glauben des Erwerbers einer Liegenschaft hinsichtlich der Freiheit von Dienstbarkeiten ist der angebliche Dienstbarkeitsberechtigte (hier: Kläger) beweispflichtig. Diese Beweispflicht geht nicht so weit, ihn auch mit dem Beweis der Tatsache zu belasten, der Erwerber (hier: beklagte Partei) habe keine Nachforschungen angestellt. In diesem Punkt spricht die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §480GSGG 1967 §1 Abs1GSGG allg
Rechtssatz: Zur landwirtschaftlichen Bringung sehen das GSGG und die Ausführungsgesetze der Länder (hier NÖ GSLG 1973) vor, dass die Agrarbehörde zur verkehrsmäßigen Erschließung von landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Boden Berechtigung zur Inanspruchnahme von fremden Grund begründen kann (sogenannte "Bringungsrechte"). Es handelt sich dabei um öffentlich - rechtlich begründete Serv... mehr lesen...
Norm: ABGB §480AHG §1 BbNÖ GSLG 1973 §5
Rechtssatz: Bei der Bewilligung der Errichtung oder Änderung eines Güterweges als einer Bringungsanlage liegt ein hoheitliches Handeln der zuständigen Agrarbezirksbehörde vor, zumal hier öffentlich - rechtliche Servituten mit Bescheid begründet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 18/93 Entscheidungstext OGH 21.09.1993 1 Ob 18/93 ... mehr lesen...