Norm: ABGB §364c C2ABGB §480ABGB §481
Rechtssatz: Ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot hindert nicht die exekutive Einverleibung einer ersessenen Servitut. Entscheidungstexte 3 Ob 111/57 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 3 Ob 111/57 Veröff: SZ 30/13 = RZ 1957,73 1 Ob 131/58 Entscheidungstext OGH 19.03.1958 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481ABGB §1463ABGB §1500
Rechtssatz: Berufung auf die Gutgläubigkeit bei Erwerb einer Liegenschaft hinsichtlich Freiheit von Dienstbarkeiten ist nur möglich, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit den wahren vom Grundbuchsstand abweichenden Sachverhalt erkennen lassen. Entscheidungstexte 3 Ob 497/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 3 Ob 497/... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1500
Rechtssatz: Offenkundigen Dienstbarkeiten werden jene gleichgehalten, deren Bestand dem Erwerber bekannt war (GlUNF 6384, 6189, E vom 04.03.1936, 3 Ob 581/35, ZBl 1936/221 und die dort angeführten Literatur und Judikatur, ferner E vom 17.02.1954, 2 Ob 93/54, SZ 23/225 und SZ 23/287). Entscheidungstexte 3 Ob 320/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 3 Ob 320/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1500
Rechtssatz: Für den Begriff der offenkundigen Dienstbarkeit ist es wesentlich, ob man vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmen kann, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen. Unter den Begriff einer derartigen Dienstbarkeit können nur Grunddienstbarkeiten fallen, keineswegs aber persönliche wie das Wohnungsrecht, weil von außen her das Bestehen einer sol... mehr lesen...
Maria K., die Mutter der Klägerin, war bis zu ihrem am 21. September 1934 erfolgten Ableben grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 86 Grundbuch U., bestehend aus der Baufläche Nr. 62 mit Haus Nr. 111, der Baufläche Nr. 248 und den Flurstücken Nr. 966 Wiese, 967 und 968 Äcker und 969 Wald. Nach dem Inhalt des im Abhandlungsakt nach Maria K., A 178/34 des Bezirksgerichtes Arnfels, erliegenden Erbübereinkommens übernahmen die erblasserischen Töchter Aloisia K. verehelichte W.... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §477ABGB §480ABGB §485oö WWSLG §1
Rechtssatz: Unter das Gesetz über die Behandlung der Waldservituten und Weideservituten, LGBlOÖ 1953/2, fallen nur Grunddienstbarkeiten und Reallasten, deren Berechtigung an ein bestimmte Grundstück gebunden ist, so auch Nutzungsberechtigungen zugunsten der Inhaber bestimmter Grundstücke, nicht aber unregelmäßige Servitute (Reallasten). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §480ABGB §492ABGB §1455
Rechtssatz: Zur Frage der Ersitzung von Wegdienstbarkeiten am gemeinschaftlichen Eigentum. Entscheidungstexte 1 Ob 595/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 1 Ob 595/53 Veröff: JBl 1954,357 = SZ 26/289 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015128 ... mehr lesen...
Die Kläger beantragten, festzustellen, daß dem Beklagten kein Recht zustehe, über die Grundparzelle 1346/7, Grundbuch Go., der Kläger zu gehen, sowie dem Beklagten zu untersagen, in Zukunft über diese Grundparzelle zu gehen, ferner ihm zu gebieten, den Zaun an der Grenze zwischen Grundparzelle 1346/10 und Grundparzelle 1346/7 wieder zu schließen. Sie bringen vor, der Beklagte gehe seit einiger Zeit aus Bequemlichkeitsgrunden von seiner Grundparzelle 1346/10 über ihre Grundparzelle 134... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481ABGB §1500
Rechtssatz: Eine offenkundige Dienstbarkeit, die der Erwerber einer Liegenschaft gegen sich gelten lassen muss, auch wenn sie nicht verbüchert ist, liegt vor, wenn vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrgenommen werden können, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen, mag auch die Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen sein. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §480 ff
Rechtssatz: Die Gemeinde kann für ihre Angehörigen eine Dienstbarkeit erwerben. Entscheidungstexte 2 Ob 90/50 Entscheidungstext OGH 29.12.1950 2 Ob 90/50 Veröff: JBl 1951,291 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0015152 Dokumentnummer JJR_19501229_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §883
Rechtssatz: Ein Vertrag, womit eine grundbücherlich einverleibte Dienstbarkeit geändert wird, bedarf keiner Form ( Brunnen - Wasserleitung ). Entscheidungstexte 2 Ob 255/50 Entscheidungstext OGH 03.10.1950 2 Ob 255/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0015153 D... mehr lesen...
Die Klägerin hatte beim Bezirksgericht Rosegg Klage auf Feststellung eingebracht, daß die Beklagten kein Fahrrecht über die Liegenschaft der Klägerin haben; ferner begehrte sie die Untersagung des weiteren Fahrens der Beklagten über diese Liegenschaft. Anderseits hatten die Beklagten bei demselben Bezirksgericht die Klage auf Anerkennung und Duldung ihres Fahrrechtes anhängig gemacht. Das Erstgericht hatte die Klage der Liegenschaftseigentümerin auf Servitutsfreiheit abgewiesen, der... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1409EO §150
Rechtssatz: Eine vertragliche, nicht verbücherte Dienstbarkeit ist gegenüber dem Rechtsnachfolger des Bestellers wirksam, wenn dieser von der Servitut Kenntnis hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 25/50 Entscheidungstext OGH 12.07.1950 2 Ob 25/50 Veröff: SZ 23/225 2 Ob 229/73 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480
Rechtssatz: Der OGH hält an der in SZ XVIII/218 ausgesprochenen Rechtsansicht fest, daß sich das Ersitzungsverbot des § 43 des Kaiserlichen Patentes vom 05.07.1853, RGBl 1853/130 nicht auf Wegerechte an Waldparzellen bezieht, insbesondere dann nicht, wenn es sich um die Ersitzung eines Mitbenützungsrechtes an einem gebahnten Weg handelt. Entscheidungstexte 1 Ob 301/48 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §480
Rechtssatz: RG 23.10.1939, VIII 162 Die Offenkundigkeit einer Servitut ersetzt nicht die vom Gesetz geforderte Erwerbsart, sie verhindert nur den Verlust der ersessenen, aber nicht eingetragenen Servitut gegenüber einem neuen Erwerber des dienenden Grundstückes. Über die Bedeutung des Bestehens einer offenkundigen Servitut für das Unterlassungsbegehren des Eigentümers bzw des Erwerbers einer derart belasteten Liegenschaft. Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §480ABGB §1455ForstG 1975 §33 Abs5Krnt WWSLG allgServitutenregulierungspatent 05.07.1853 RGBl 1853/130 allg
Rechtssatz: Die Ersitzung selbständiger Wegerechte an Waldgrundstücken ist durch das Servitutenregulierungspatent vom 05.07.1853, RGBl 1853/130 nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 996/36 Entscheidungstext OGH 15.12.1936 3 Ob 996/36 Veröff: SZ 18/21... mehr lesen...