Begründung: Rechtliche Beurteilung Für den mangelnden guten Glauben des Erwerbers einer Liegenschaft an der Freiheit von Dienstbarkeiten ist der angebliche Dienstbarkeitsberechigte - hier der Kläger - behauptungs- und beweispflichtig (SZ 66/152; 1 Ob 201/98k u. a.). Nachforschungen über die Richtigkeit des Grundbuchsstands sind vom Ersteher nur bei Vorliegen besonderer, von dem Umständen des Einzelfalls abhängender Gegebenheiten zu verlangen. Nur wer in K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Alleineigentümerin des in der EZ 2 der KG ***** G***** gelegenen Grundstückes Nr 37/1 Wald im Ausmaß von 20.438 m**2, das im Gemeindegebiet der Klägerin liegt. Über dieses Grundstück verläuft ein ausgetretener Gehweg von 1,5 m Breite, der im Wanderatlas des Vereins "S*****" auf Blatt Nr 14 als Teilstück des Weges "24 BG" eingezeichnet ist und den Verbindungsweg Ra*****-Ri*****-B***** darstellt. Die klagende Marktgemeinde begehrt mit der am... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Beklagte sind Brüder. Sie waren ursprünglich je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 26. 4. 1994 nach einer vom nunmehrigen Beklagten erhobenen Klage auf Aufhebung des Miteigentums geteilt wurde. Der Kläger wurde damit Alleineigentümer eines Liegenschaftsteils, zu dessen Gutsbestand unter anderem das Grundstück 71 mit der darauf befindlichen Hausquelle gehört. Der Beklagte wurde Alleineigentümer ande... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung des Bestehens einer Dienstbarkeit des Fahrens mit land- und forstwirtschaftlichen Fuhren zugunsten ihrer Liegenschaft über ein im Miteigentum der Erst- und Zweitbeklagten und ein im Miteigentum der Dritt- bis Sechtsbeklagten stehendes Grundstück. Von den Erst- und Zweitbeklagten begehrte sie weiters die Beseitigung einer im Bereich des Weges errichteten Mauer. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und beha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit 1990 je zur Hälfte Eigentümer einer aus den Grundstücken 74 und 75 bestehenden Liegenschaft, der Beklagte ist seit 1987 Eigentümer einer Liegenschaft mit dem Grundstück 77/1. Auf den Grundstücken der Kläger entspringt jeweils eine Quelle; dem Beklagten steht ein nicht verbüchertes Wasserbezugsrecht an der auf dem Grundstück 75 befindlichen Quelle zu. Das Ausmaß dieses Wasserbezugsrechts ist strittig. Die Kläger begehrten zunächst die Fests... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §863 EI
Rechtssatz: Ein Dienstbarkeitsvertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten im Sinne des § 863 ABGB zustandekommen. Ein schlüssiger Dienstbarkeitsvertrags kommt nicht schon durch die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs des dienenden Guts, sondern erst dann zustande, wenn zusätzliche Sachverhaltselemente den Schluss erlauben, der aus einem bestimmten Verhalten abzuleitende rechtsgeschäftliche Wille der (jeweils) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 2. August 1991 der Konkurs eröffnet wurde und für die der Masseverwalter auf der Klagsseite einschreitet, war Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus in Wien. An sämtlichen Anteilen der Liegenschaft ist Wohnungseigentum begründet; die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin der Wohnungen top 3, 6, 9 und 24. Bis zur Unterfertigung von Mietverträgen benützten die Beklagten - alle bis Dezember 1991 Dienstne... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus. Zu dieser Liegenschaft gehören unter anderem die landwirtschaftlich genutzten Gst. 1155/3, 1161 und 1209/1. Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer einer anderen Liegenschaft, zu der auch das Gst. 1824 gehört. Dabei handelt es sich um einen etwa 2 m breiten Weg mit zwei Spurrinnen, der von den Klägern zur Bewirtschaftung ihrer Grundstücke mit landwirtschaftlichen Geräten befahren wird. ... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §480ABGB §1500
Rechtssatz: Die Offenkundigkeit einer Grunddienstbarkeit durchbricht den Eintragungsgrundsatz. Dies gilt auch für den Ersteher einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren, der die nicht verbücherte Servitut dann gegen sich gelten lassen muss, wenn ihr ein nach ihrer Entstehung zu beurteilender Vorrang im Sinne des § 150 EO zugekommen wäre. Bei einer durch Teilung einer Liegenschaft entstehender Grunddien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 714 GB H*****, bestehend aus der Gp 5456/4. Er erwarb das Eigentumsrecht durch Zuschlag am 10. 1. 1996 im Zwangsversteigerungsverfahren E 1825/94a des BG Hopfgarten. Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 179 GB H*****, bestehend aus der Bp 1020 im Ausmaß von 77 m2, wobei sie ihr Eigentumsrecht durch Zuschlag am 25. 5. 1994 im Zwangsversteigerungsverfahren E 5130/92b des BG Hopfgarten erwarb. Bereits... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 466 Grundbuch ***** (Bezirksgericht Horn), bestehend aus den Grundstücken 99 und 100, welche Liegenschaft er mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1981 von Dr. Georg K***** als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Peter K***** zu S 27/78 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien erwarb. Diese Liegenschaft ist grundbücherlich durch Servituten und Leitungsrechte nicht belastet. Auf dem benachbarten Grundstück 139... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst dann, wenn man zugunsten der Klägerin davon ausgeht, von ihrem Vorbringen sei auch die Geltendmachung einer durch die Grundabteilung entstandenen "offenkundigen" Servitut umfaßt, muß sie sich entgegenhalten lassen, daß eine solche nur im Zweifel (Ris-Justiz RS0011554) anzunehmen ist. Damit geht aber eine vertragliche Regelung jedenfalls vor. Soweit das Berufungsgericht in der gleichzeitig mit dem Teilungsvertra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** J***** in Graz, zu deren Gutsbestand das Grundstück Nr ***** gehört, worauf das Gebäude mit der Grundstücksadresse S*****gasse 102a errichtet ist. Die Beklagten sind jeweils grundbücherliche Mit- und Wohnungseigentümer zu den im Grundbuch angeführten Mindestanteilen an der unmittelbar angrenzenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** J*****, zu deren Gutsbestand das Grundstück Nr ***** ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft H*****straße 23 (im folgenden Haus Nr.23) in L***** samt dem darauf befindlichen Haus, die beklagte Partei war im April und Mai 1993 Eigentümerin der benachbarten Liegenschaft H*****straße 27 (im folgenden Haus Nr.27) in L*****, auf der sich damals ebenfalls ein Haus befand. Die beiden Häuser grenzten unmittelbar aneinander. Das Haus der Klägerin wurde im Jahr 1866, jenes der beklagten Partei im Jahr 1855 errichtet. Die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das durch Art 6 Abs 1 MRK garantierte rechtliche Gehör wird nach ständiger Rechtsprechung dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußern, überhaupt genommen wird, oder wenn einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (SZ 58/142; SZ 64/1; SZ 68/151). Derartiges haben die Revisionswerber nicht behau... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Nichtigkeit, allenfalls Aktenwidrigkeit erblicken die Revisionswerber darin, daß das Berufungsgericht ausgeführt habe, "nach dem unbestrittenen Vorbringen der Beklagten im zweiten Rechtsgang" befinde sich ihr gemeinsames Kind teilweise beim Erstbeklagten in dessen Wohnung, aus diesem Grund benütze die Zweitbeklagte den strittigen Weg zu Recht. In Wahrheit sei das diesbezügliche Vorbringen von den Klägern ausdrücklic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte wohnte vor dem Jahr 1971 auf einer im Eigentum der Mutter der Streitteile stehenden Liegenschaft. Das Eigentumsrecht der Mutter war durch eine fideikommissarische Substitution zugunsten der Beklagten beschränkt. Im Zuge des Autobahnbaus wurde diese Liegenschaft enteignet und erhielt die Mutter einen Ablösebetrag von S 550.000,--. Die Beklagte zog darauf in das Haus ihrer Eltern, wo der Vater der Streitteile den Plan entwickelte, für die Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht nicht im Gegensatz zur zitierten, in NZ 1995, 129 veröffentlichten Rechtsprechung. In völliger Übereinstimmung mit dieser Judikatur geht nämlich auch das Berufungsgericht davon aus, daß die Zusage des Freiseins von Servituten selbst dann, wenn diese offenkundig sind, zur Gewährleistung verpflichtet. Davon zu unterschieden ist die Frage, ab wann ein Rechtsmangel erkennbar und somit die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 125 des Grundbuches R*****, zu der auch das Grundstück Nr 435 LN gehört. Die Beklagten sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 470 desselben Grundbuches, zu der auch das Grundstück Nr 426 LN gehört, welches sie mit Kaufverrag vom 3.10.1990 von Thomas E***** erworben haben. Im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit zugunsten des Grundstückes 435 der Klägerin nicht ei... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 15.4.1994 erwarb die Klägerin aus dem Gutsbestand einer Liegenschaft mehrere Grundstücke, für welche im Grundbuch eine eigene Einlagezahl eröffnet wurde. Diese Grundstücke bilden in der Natur das Schloß K***** samt Schloßpark und Zufahrtswegen. Das Schloß wurde vor mehreren Jahrhunderten errichtet und befand sich ehedem in Insellage. Die Insel bzw der Baugrund besteht aus Seeton/Schlier. Zwischen dem Geländeterrain und der Wasseroberfläche (Differ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegatten Theresia und Karl S***** waren bis Ende der 70-iger Jahre je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ***** mit dem Haus L*****. Nach seiner Scheidung heiratete Karl S***** die Klägerin und übertrug ihr (in den 70-iger Jahren) gegen Leibrente seinen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft. Seit 5.4.1966 war der Beklagte an dieser Anschrift gemeldet. Vorerst stellte ihm Karl S***** als sein Arbeitergeber einen Raum zur Verfügung. Im September 1966... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 272 Grundbuch Gallneukirchen mit den Grundstücken Nr 122/3 und 123/2 und dem darauf errichteten Haus Insel 3. Die Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 109 mit dem Grundstück Nr 123/1, Haus Insel 1. Diese Grundstücke waren anläßlich der Aufteilung der Grundstücke Nr 123 und 122 laut Teilungsvertrag vom 5.1.1888 geschaffen worden. Die grundbücherliche Durchführung dieses Teilungsvertrages ergab nachstehend... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §480ABGB §481ABGB §523 CdABGB §1500ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Offenkundige, nicht verbücherte Servituten müssen im Zwangsversteigerungsverfahren vom Ersteher nur nach Maßgabe ihres durch den Begründungsakt (vollendete Ersitzung; Schaffung der Offenkundigkeit) geschaffenen Ranges ohne beziehungsweise in Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden. Stützt sich der Servitutsberechtigte als Kläger auf ein auf der vom jewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der den Parteien bekannte Sachverhalt läßt sich dahingehend zusammenfassen, daß der Beklagte 1978 vertraglich ein verbüchertes Geh- und Fahrrecht auf der Liegenschaft des Rechtsvorgängers des Klägers erworben hat; 1978 und 1981 errichtete er entlang und über den Weg einen Zaun und ein Tor, und zwar mit Hilfe des Rechtsvorgängers der klagenden Partei, die die Liegenschaft 1992 ersteigerte. In den Versteigerungsbedingungen, im Versteigerungsedikt und in den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §484ABGB §1460
Rechtssatz: Für die
Begründung: einer Servitut durch Ersitzung ist eine für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare Rechtsausübung während der Ersitzungszeit im wesentlichen gleichbleibend zu bestimmten Zwecken und im bestimmten Umfang notwendig. Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Veröff: SZ 69/180 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §480
Rechtssatz: Zur
Begründung: einer Servitut ist es nicht hinreichend, daß sich durch die Einwirkung der Naturkräfte ohne jedes menschliche Tun oder Unterlassen eine wirtschaftliche und rechtliche Beziehung zwischen den beiden Grundstücken ergibt (vergleiche SZ 21/74). Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §484ABGB §1460StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Ein Dienstbarkeitsrecht, dessen Ausübung die (in Kauf genommene!) Gefahr der Beschädigung fremden Eigentums in sich birgt oder das gegen ein gesetzliches Gebot (hier: § 93 Abs 2 StVO) verstößt, ist denkunmöglich (hier: Ersitzung einer Dachschneelawinenservitut verneint). Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...