Norm: ABGB §480ABGB §863 EI
Rechtssatz: Ein Dienstbarkeitsvertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten im Sinne des § 863 ABGB zustandekommen. Ein schlüssiger Dienstbarkeitsvertrags kommt nicht schon durch die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs des dienenden Guts, sondern erst dann zustande, wenn zusätzliche Sachverhaltselemente den Schluss erlauben, der aus einem bestimmten Verhalten abzuleitende rechtsgeschäftliche Wille der (jeweils) ... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §480ABGB §1500
Rechtssatz: Die Offenkundigkeit einer Grunddienstbarkeit durchbricht den Eintragungsgrundsatz. Dies gilt auch für den Ersteher einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren, der die nicht verbücherte Servitut dann gegen sich gelten lassen muss, wenn ihr ein nach ihrer Entstehung zu beurteilender Vorrang im Sinne des § 150 EO zugekommen wäre. Bei einer durch Teilung einer Liegenschaft entstehender Grunddien... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §480ABGB §481ABGB §523 CdABGB §1500ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Offenkundige, nicht verbücherte Servituten müssen im Zwangsversteigerungsverfahren vom Ersteher nur nach Maßgabe ihres durch den Begründungsakt (vollendete Ersitzung; Schaffung der Offenkundigkeit) geschaffenen Ranges ohne beziehungsweise in Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden. Stützt sich der Servitutsberechtigte als Kläger auf ein auf der vom jewei... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §484ABGB §1460
Rechtssatz: Für die
Begründung: einer Servitut durch Ersitzung ist eine für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare Rechtsausübung während der Ersitzungszeit im wesentlichen gleichbleibend zu bestimmten Zwecken und im bestimmten Umfang notwendig. Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Veröff: SZ 69/180 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §480
Rechtssatz: Zur
Begründung: einer Servitut ist es nicht hinreichend, daß sich durch die Einwirkung der Naturkräfte ohne jedes menschliche Tun oder Unterlassen eine wirtschaftliche und rechtliche Beziehung zwischen den beiden Grundstücken ergibt (vergleiche SZ 21/74). Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §484ABGB §1460StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Ein Dienstbarkeitsrecht, dessen Ausübung die (in Kauf genommene!) Gefahr der Beschädigung fremden Eigentums in sich birgt oder das gegen ein gesetzliches Gebot (hier: § 93 Abs 2 StVO) verstößt, ist denkunmöglich (hier: Ersitzung einer Dachschneelawinenservitut verneint). Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §475ABGB §480ABGB §484ABGB §489ABGB §1460
Rechtssatz: Die
Begründung: einer Dachschneelawinenservitut durch Ersitzung ist infolge des Umstandes, dass der Abgang von Dachlawinen keine erkennbare Rechtsausübung darstellt, grundsätzlich zu verneinen. Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Veröff: SZ 69/180 ... mehr lesen...