RS OGH 2025/12/18 5Ob2036/96i; 5Ob131/10s; 5Ob155/16d; 5Ob56/25h

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Veröffentlicht am 30.04.1996
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Rechtssatz

Gemäß § 480 ABGB gibt jeder Vertrag, insbesondere Anerkenntnis und Vergleich, einen tauglichen Rechtsgrund für eine Dienstbarkeitsbestellung ab.Gemäß Paragraph 480, ABGB gibt jeder Vertrag, insbesondere Anerkenntnis und Vergleich, einen tauglichen Rechtsgrund für eine Dienstbarkeitsbestellung ab.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101795

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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