Norm: ABGB §477ABGB §479ABGB §484ABGB §1493
Rechtssatz: Begriff der Grunddienstbarkeit - Ersitzung eines Geh- und Fahrtrechtes mit Fahrrädern. Unzumutbarkeit der Verlegung eines Wegerechtes, wenn dadurch seine Ausübung durch die jweils Berechtigten gefährdet würde. Entscheidungstexte 1 Ob 97/72 Entscheidungstext OGH 24.05.1972 1 Ob 97/72 EvBl 1973/3 S 15 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §479
Rechtssatz: Zur Frage des Wegerechtes zu Gunsten einer "Praxis" ( "Viehdoktor" ). Entscheidungstexte 1 Ob 97/72 Entscheidungstext OGH 24.05.1972 1 Ob 97/72 EvBl 1973/3 S 15 7 Ob 603/79 Entscheidungstext OGH 13.09.1979 7 Ob 603/79 Vgl auch European ... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ZPO §266 B
Rechtssatz: Dass ein Wegerecht als persönliche Dienstbarkeit bestellt wurde, hat der Belastete zu beweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 28/72 Entscheidungstext OGH 15.03.1972 1 Ob 28/72 7 Ob 569/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 569/76 1 Ob 40/80 Entscheidungste... mehr lesen...
Die klagende Partei und die Beklagten (an Stelle der 11. Beklagten deren Rechtsvorgänger Peter K, in dessen Vertrag die 11. Beklagte mit allen Rechten und Pflichten eingetreten ist) schlossen am 4. März 1966 hinsichtlich der Liegenschaft in Wien A-Straße 28, K-Gasse 12, einen Wohnungseigentumsvertrag in der Form ab, daß er von zwei Angestellten des Notars Dr R, die im Besitze von Generalvollmachten der Parteien waren, unterfertigt wurde. P XIII des Vertrages lautete: "Die in der Tab... mehr lesen...
Das Erstgericht gab dem Klagebegehren zur Gänze statt und sprach aus: 1. Der Kläger wird für berechtigt erklärt, die Gesellschaft Fa Ferdinand P & Co, OHG, Innsbruck, ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen. 2. Der Beklagte ist schuldig, einzuwilligen, daß a) die Übertragung der Dienstbarkeit der Errichtung, Erhaltung, Führung und Benützung eines Schiliftes, der Errichtung einer Talstation, der Anbringung von Leitungsstützpunkten sowie der Benützung des Gründes... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §479ABGB §485
Rechtssatz: Mit Zustimmung des Eigentümers der dienenden Liegenschaft kann eine Grunddienstbarkeit in eine unregelmäßige Dienstbarkeit umgewandelt werden, wenn ihr Inhalt dies gestattet (hier: Berechtigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Schilifts). Entscheidungstexte 1 Ob 31/70 Entscheidungstext OGH 26.02.1970 1 Ob 31/70 Veröff: SZ 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §476ABGB §479
Rechtssatz: Eine unregelmäßige Dienstbarkeit kann auch zugunsten einer juristischen Person gültig begründet werden (Cottage-Servitut). Entscheidungstexte 8 Ob 92/66 Entscheidungstext OGH 05.04.1966 8 Ob 92/66 5 Ob 196/66 Entscheidungstext OGH 12.07.1966 5 Ob 196/66 Veröff: RZ 1967,69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §479ABGB §497
Rechtssatz: Zur Abgrenzung der Grunddienstbarkeit und unregelmäßige Dienstbarkeit: Dienstbarkeit des Wasserbezuges zugunsten einer Gemeinde bedeutet, daß herrschende Grundstücke alle Grundstücke sind, die in der Gemeinde liegen. Entscheidungstexte 1 Ob 111/65 Entscheidungstext OGH 08.07.1965 1 Ob 111/65 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §1493
Rechtssatz: Keine Besitzanrechnung bei Ersitzung einer unregelmäßigen persönlichen Dienstbarkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 11/65 Entscheidungstext OGH 31.03.1965 1 Ob 11/65 EvBl 1965/384 S 575 = JBl 1966,41 = SZ 38,46 7 Ob 571/76 Entscheidungstext OGH 29.04.1976 7 Ob 571/76 ... mehr lesen...
Der Kläger ist zu 18/32 Anteilen Miteigentümer der Parzelle 346 (R.- See) in EZ. 52 II Gb. M., die Beklagten sind seit 1956 je zur Hälfte Eigentümer der unmittelbar an den See grenzenden Parzelle 153 in EZ. 374 II Gb. V. Der Kläger brachte vor, die Beklagten hätten vor etwa drei Jahren von ihrem Grundstück aus einen zirka 4 m langen Steg in den See errichtet und im See, ohne ein Entgelt zu leisten, auch gebadet. Er belangte sie im vorliegenden Prozeß zunächst auf Feststellung, daß e... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 2 I der KG K.- Stadt, der Zweitkläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 1441 der KG. K.-Land. Auf Grund von Vereinbarungen zwischen den Klägern und dem Verkehrsverein bzw. dem Schiklub K., wonach diese gegen Erbringung bestimmter Leistungen berechtigt sind, diese Grundstücke der Allgemeinheit für Wintersportzwecke zugänglich zu machen, werden sie seit über 30 Jahren allgemein in dieser Weise benützt. Auf Grund besonderer Vereinbarun... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §484
Rechtssatz: Die Dienstbarkeit, ein Grundstück zum Schifahren und für Schiveranstaltungen zu benützen, berechtigt nicht jedermann, dort Werbungen durchzuführen. Entscheidungstexte 6 Ob 66/64 Entscheidungstext OGH 22.04.1964 6 Ob 66/64 Veröff: SZ 37/62 = ÖBl 1965,115 6 Ob 148/03p Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §479
Rechtssatz: Übergang der von einem Feuerwehrverein in Niederösterreich vor 1938 ersessenen unregelmäßigen Servitut auf den nach 1945 neu konstituierten Verein. Entscheidungstexte 8 Ob 100/64 Entscheidungstext OGH 21.04.1964 8 Ob 100/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015016 ... mehr lesen...
Die klagende Partei beantragte a) die Feststellung, daß den beklagten Parteien kein Fischereirecht an der im Eigentum der klagenden Partei stehenden Grundparzelle 795/2 EZ. 96 KG. W. zustehe; b) die Ausstellung einer Erklärung seitens der beklagten Partei, womit die Löschung der im Fischereikataster S. eingetragenen Rechte der beklagten Partei beantragt werden könne. Die Rechtsvorgänger der Beklagten hätten das Fischereirecht in dem gegenständlichen Gewässer, nämlich im "totgelegten... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §485
Rechtssatz: Ausübung einer Grunddienstbarkeit durch den zur Nutzung des herrschenden Grundstückes Berechtigten ( Pächter ) ist zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 157/63 Entscheidungstext OGH 12.06.1963 2 Ob 157/63 7 Ob 641/89 Entscheidungstext OGH 19.10.1989 7 Ob 641/89 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §477ABGB §479ABGB §525ABGB §529FischereiG allg
Rechtssatz: Bei der vom Eigentum abgesonderten Veräußerung eines Fischereirechtes handelt es sich bei diesem um eine unregelmäßige, persönliche Dienstbarkeit, die - auch in Oberösterreich - frei veräußerlich und vererblich ist. Das Aussterben der Fische kann dem Untergang der dienstbaren Sache nicht gleichgesetzt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 8. Mai 1959 schloß sich eine Reihe von Liegenschaftseigentümern aus der Gegend von B. anläßlich einer Verhandlung vor der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt im Sinn des § 14 (2) des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes (GSLG.) vom 13. Dezember 1933, LGBl. für Kärnten Nr. 13/1934, zur Weggenossenschaft "W.-O.-Berg" zwecks Erbauung und Erhaltung eines Forstaufschließungsweges am O.- Berg zusammen. Diese Genossenschaft - sie ist die im vorliegenden Prozeß beklagte Partei - wurde au... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §479ABGB §481GSGG 1967 §1 Abs1JN §1Krnt GSLG §7 Abs1Krnt GSLG §7 Abs2Krnt GSLG §14 Abs3
Rechtssatz: Ersatzansprüche eines Genossenschafters gegen die Genossenschaft wegen schuldhaft dem Genossenschafter anlässlich der Anlegung eines Güterweges zugefügten Schäden gehören auf den Rechtsweg. Landwirtschaftliches beziehungsweise forstwirtschaftliches Bringungsrecht: Grunddienstbarkeit oder persönliches Recht? ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt als Gründeigentümerin die Feststellung, daß der beklagten Gemeinde G. nicht die Dienstbarkeit des Skiabfahrt zugunsten des skifahrenden Publikums und der Allgemeinheit über gewisse der Klägerin gehörige Parzellen zustehe, die die beklagte Partei auf Grund einer Ersitzung behaupte. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Es bejahte zwar grundsätzlich die Möglichkeit der Ersitzung eines Wegrechtes zugunsten "des Publikums", also der Allgemeinheit; eine solche... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §521 A ff
Rechtssatz: Das zwar außerbücherlich, aber redlich und rechtmäßig durch formlosen Vertrag erworbene und tatsächlich ausgeübte Wohnungsrecht muß schon nach der Vermutung des § 479 ABGB, aber auch nach der Art seiner
Begründung: und Ausübung als Dienstbarkeit der Wohnung angesprochen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 192/60 Entscheidungstext OGH 31.05.1960 6... mehr lesen...
Ob der Liegenschaft EZ. 761 Grundbuch R. ist in COZ. 12 auf Grund des Vertrages vom 10. Dezember 1903 zugunsten des Melchior G. das dingliche, frei veräußerliche und frei vererbliche Recht einverleibt, eine auf dieser Liegenschaft befindliche Werkstätte in der durch die Verhältnisse und durch die Bauart der Werkstätte bedingten Art und Weise mit möglichster Schonung des fremden Gründeigentums zu benützen. Dieses im Erbweg zuletzt auf Franz G., Paula K. und Maria D. übergegangene Benüt... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §481GBG §12
Rechtssatz: Zulässigkeit der grundbücherlichen Eintragung des frei veräußerlichen und frei vererblichen Rechtes einer bestimmten Person, eine auf der Liegenschaft befindliche Werkstätte in der durch die Verhältnisse und durch die Bauart der Werkstätte bedingten Art und Weise mit möglichster Schonung des fremden Grundeigentums zu benützen ( unregelmäßige Servitut ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §479GBG §20 litbGBG §27 Abs2GBG §98
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Verbücherung einer Servitut des Inhaltes, die Führung einer elektrischen Leitung für ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dessen Rechtsnachfolger zu dulden. Veröff: EvBl 1959/179 S 300 Entscheidungstexte 5 Ob 64/59 Entscheidungstext OGH 18.02.1959 5 Ob 64/59 ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. November 1880 verkaufte Johann H. das sogenannte T.-Gut, Haus Nr. 3 in S. samt dazugehörigen Gründen, an die Ehegatten Paul und Magdalena W. Ein Teil dieser Liegenschaft bildet heute die EZ. 252 GB. St. L., die seit 1950 im Eigentum der Klägerin, der Republik Österreich, steht. Die Klägerin hat dort im Jahre 1952 das Bundesinstitut für Gewässerforschung und Fischereiwissenschaft errichtet. Johann K. war außerdem Eigentümer der EZ. 22 GB. W. mit den Parzellen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §529
Rechtssatz: Lässt sich die Frage, ob eine regelmäßige oder eine unregelmäßige Servitut vorliegt, nur mehr durch Urkundenauslegung beantworten, wird die Rechtsvermutung zu Gunsten der regelmäßigen Servitut (§ 479 ABGB Schlusssatz) nur widerlegt, wenn die Urkundenauslegung eindeutig dahin ausfällt, dass die strittige Vertragsbestimmung bloß persönliche Vorteile bestimmter Berechtigter bezweckte, nicht aber auf die vorteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §547GBG §136
Rechtssatz: Der durch eine unregelmäßige Servitut i.S. des § 479 ABGB. Belastete kann nach dem Tod des Berechtigten in der Regel schon gemäß § 136 GBG. 1955 (früher § 7 der GBNov. 1942) die Servitutenlöschung erreichen. Zumindest in besonders gelagerten Fällen ist ihm aber auch ein Anspruch auf Ausstellung einer Löschungsquittung oder sonstigen Zustimmungserklärungen zur Einverleibung der Löschung zuzubilligen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §521ABGB §523
Rechtssatz: Ein zwar ausserbücherlich, aber redlich und rechtsmäßig erworbenes und seit 20 Jahren tatsächlich ausgeübtes Wohnungsrecht muß schon nach der Vermutung des § 479 ABGB., aber auch nach Art und Inhalt seiner
Begründung: und Ausübung nicht als bloß obligatorisches, sondern als dingliches Recht, nämlich als Dienstbarkeit der Wohnung, angesprochen werden. Dem Besitzer einer solchen nicht verbücherten Serv... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ZPO §405 DII
Rechtssatz: Die unregelmäßige Servitut kann wegen der Verschiedenartigkeit der zur Anwendung kommenden Rechtssätze gegenüber der regelmässigen nicht als eine solche geringeren Umfanges angesehen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 54/58 Entscheidungstext OGH 12.03.1958 5 Ob 54/58 6 Ob 125/70 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §478ABGB §479ABGB §529
Rechtssatz: Die zwischen den unregelmäßigen (§ 479 ABGB) und den persönlichen (§ 478 ABGB) Dienstbarkeiten bestehende enge Verwandtschaft rechtfertigt es, auf sie die für die persönlichen Servituten geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die in § 529 ABGB für das Erlöschen persönlicher Servituten aufgestellten Rechtsnormen, anzuwenden. Daher erlischt im Zweifel auch eine unregelmäßige Dienstbarkeit mit dem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §479
Rechtssatz: Wird eine unregelmäßige Dienstbarkeit für alle Eigentümer eines Grundstückes, die einen bestimmten Namen tragen, bestellt, liegt die Bestellung mehrerer aufeinanderfolgender Dienstbarkeiten vor. Entscheidungstexte 5 Ob 54/58 Entscheidungstext OGH 12.03.1958 5 Ob 54/58 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...