RS OGH 2018/5/24 1Ob28/72, 7Ob569/76, 1Ob40/80, 7Ob605/89, 3Ob120/00v, 10Ob83/07i, 6Ob83/18a

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Veröffentlicht am 15.03.1972
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Rechtssatz

Dass ein Wegerecht als persönliche Dienstbarkeit bestellt wurde, hat der Belastete zu beweisen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011623

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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