Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist ein österreichischer Verein, dessen Statuten ua folgende Bestimmungen enthalten: § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, verfolgt die Zielsetzung, seinen Mitgliedern auf die Dauer von 99 Jahren gesicherte Ferienwohnrechte im Hotel "N*****" in Z***** zu verschaffen und hierbei seine Mitglieder zu... mehr lesen...
Begründung: Das Eintragungsbegehren der Antragsteller zielt auf die
Begründung: eines Baurechts, das der Erstantragsteller als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** der Zweitantragstellerin mit Notariatsakt vom 1. 9. 1999 eingeräumt hat. Dazu soll zunächst eine Anmerkung nach § 13 Abs 1 BauRG erwirkt und nach Durchführung des in § 13 Abs 2 BauRG vorgesehenen Aufforderungsverfahrens die Baurechtseinlage eröffnet und das Baurecht der Zweitantragstellerin einverleibt werden... mehr lesen...
Norm: ABGB §479
Rechtssatz: Die Einräumung einer Nutzungsbefugnis auf Widerruf wird von Lehre und Rechtsprechung als "Scheinservitut" bezeichnet. Sie ermöglicht es zwar, die gestatteten Nutzungen auszuüben, begründet jedoch keine Rechte des dadurch Begünstigten. Entscheidungstexte 6 Ob 323/99i Entscheidungstext OGH 20.01.2000 6 Ob 323/99i ... mehr lesen...
Begründung: Das heutige Parkhotel T***** See wird vom Ortsgebiet A***** über eine Landesstraße erreicht, die nördlich des Hotelkomplexes in einer Umkehrschleife endet. Zwischen dem Hauptgebäude des Hotels und einem westlich davon befindlichen weiteren Gebäudekomplex befindet sich eine in südliche Richtung führende asphaltierte Durchfahrt (= Teilfläche 1 des Grundstücks Nr 127), die durch einen (beide Baukörper verbindenden) zweigeschoßigen Baukörper überbaut ist. Daran anschließ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Alleineigentümerin des in der EZ 2 der KG ***** G***** gelegenen Grundstückes Nr 37/1 Wald im Ausmaß von 20.438 m**2, das im Gemeindegebiet der Klägerin liegt. Über dieses Grundstück verläuft ein ausgetretener Gehweg von 1,5 m Breite, der im Wanderatlas des Vereins "S*****" auf Blatt Nr 14 als Teilstück des Weges "24 BG" eingezeichnet ist und den Verbindungsweg Ra*****-Ri*****-B***** darstellt. Die klagende Marktgemeinde begehrt mit der am... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Beklagte sind Brüder. Sie waren ursprünglich je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 26. 4. 1994 nach einer vom nunmehrigen Beklagten erhobenen Klage auf Aufhebung des Miteigentums geteilt wurde. Der Kläger wurde damit Alleineigentümer eines Liegenschaftsteils, zu dessen Gutsbestand unter anderem das Grundstück 71 mit der darauf befindlichen Hausquelle gehört. Der Beklagte wurde Alleineigentümer ande... mehr lesen...
Begründung: Im Lastenblatt der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** ist in CLNr 2a zu TZ 7708/1883, TZ 390/1899 für F*****M***** das Fischereirecht gemäß Punkt 3. bis 7., 9. des Kaufvertrages vom 21. 8. 1861 einverleibt. Am 28. 5. 1998 begehrte die Liegenschaftseigentümerin die Löschung der Dienstbarkeit des Fischereirechts mit folgender
Begründung: Das ursprünglich F***** M***** mit Kaufvertrag vom 21. 8. 1861 eingeräumte Fischereire... mehr lesen...
Begründung: Im Fischereibuch ist unter den in den Urteilen der Vorinstanzen angeführten Ordnungsnummern das Fischereirecht an bestimmten dort genannten Gewässern jeweils zu zwei ideellen Dritteln für die Beklagte und jeweils zu einem ideellen Drittel für einen am 4.8.1994 verstorbenen Rechtsanwalt eingetragen. Der Nachlaß wurde dessen Tochter mit Einantwortungsurkunde vom 28.9.1995 eingeantwortet. Mit Schreiben vom 20.7.1995 informierte die Tochter des verstorbenen Rechtsanwalts d... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §435ABGB §473ABGB §479
Rechtssatz: Die Belastung eines Superädifikates mit einer persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Liegenschaften als unregelmäßige Dienstbarkeit ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 2250/96k Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 2250/96k European Case ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte die gerichtliche Hinterlegung des zwischen Mag.Marion S***** als Verkäuferin und Ilse H***** als Käuferin am 26.6. und 4.7.1995 abgeschlossenen Kaufvertrages zum Erwerb des Eigentums für Ilse H***** zu 318/1000 Anteilen an dem auf den Grundstücken .2***** Baufläche und 1112***** Gewässer je KG ***** befindlichen Superädifikat (Boots- und Badehaus). Das Begehren auf Hinterlegung dieser Urkunde für den Erwerb der Dienstbarkeit des Nutzungsr... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien ist strittig, welcher von ihnen das Fischereirecht an einer „Fischereirechtsparzelle“ am Fischwasser und öffentlichen Gut (Gewässer) Ossiacher See zusteht. Im Vormerkblatt für den Fischereikataster des Landes Kärnten, politischer Bezirk Feldkirchen, ist für die „Ossiacherseeparzelle Nr.895/24“ das Fischereirecht der Klägerinnen je zur Hälfte vorgemerkt und zufolge Bescheids der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vom 8.November 1995 auch für die Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §479GBG §126 Abs3
Rechtssatz: Im Sinne einer analogen Anwendung des § 474 ABGB ist die Einräumung von Grunddienstbarkeiten auch dann für zulässig, wenn sie zwischen dem Grundeigentümer und dem Eigentümer einer Baurechtseinlage als dem Rechtsbesitzer des mit dem Baurecht belasteten Grundstückes vereinbart sind; darüberhinaus läßt auch die Bestimmung des § 479 ABGB die
Begründung: von Grunddienstbarkeiten zugunsten anderer als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** hat der Klägerin, ihrer Tochter, die seit 1940 in dem darauf errichteten Haus betriebene Gaststätte seit 1987 verpachtet. Die Beklagten haben die im Norden angrenzende Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem darauf erbauten Haus, *****, mit Vertrag vom 6.6.1983 gekauft. Mit am 3.7.1989 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin zuletzt die Feststellung „dass Gäste bzw Besucher des Gasthauses ... berechtigt sind, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §479
Rechtssatz: Wenngleich § 479 ABGB diesen verbücherungsfähigen Typus der "unregelmäßigen Servitut" nur im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten erwähnt, die an sich Grunddienstbarkeiten sind, vereinbarungsgemäß aber "der Person allein" zustehen sollen, unterliegt es dennoch keinen Zweifel, dass auch die seltener vorkommende Abweichung, dass ein zu den persönlichen Dienstbarkeiten gezähltes Recht dem jeweiligen Eigentümer eines Grundst... mehr lesen...
Norm: ABGB §479
Rechtssatz: Steht einer bestimmten Personengruppe, nämlich den jeweiligen Eigentümern (und Benützern) eines am Nachbargrundstück errichteten Superädifikats, eine Dienstbarkeit zu, die an sich der Sache nach eine Grunddienstbarkeit ist, dann handelt es sich hiebei um eine zulässige unregelmäßige Dienstbarkeit im Sinne des § 479 ABGB. Entscheidungstexte 8 Ob 622/91 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §479
Rechtssatz: Im Fall einer unregelmäßigen Dienstbarkeit muß der Berechtigte die Absicht der Verdinglichung und damit seinen Anspruch auf Einräumung eines dinglichen Rechts unter Beweis stellen. Entscheidungstexte 8 Ob 622/91 Entscheidungstext OGH 09.04.1992 8 Ob 622/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §479
Rechtssatz: Könnte eine Eigentumsbeschränkung als Grunddienstbarkeit begründet werden, so kann deren Inhalt bei
Begründung: einer irregulären Dienstbarkeit im Sinne des § 479 ABGB einem bestimmten Rechtssubjekt ohne Rücksicht auf dessen Eigenschaft, Eigentümer eines bestimmten Grundstückes zu sein, zustehen ( hier: Land Tirol ). Entscheidungstexte 5 Ob 87/91 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §479
Rechtssatz: Die Unzulässigkeit der
Begründung: einer Grunddienstbarkeit, bestehend im Verzicht auf die
Begründung: von Wohnungseigentum, bewirkt auch die Unzulässigkeit einer irregulären Servitut mit einem solchen Inhalt. Entscheidungstexte 5 Ob 87/91 Entscheidungstext OGH 24.03.1992 5 Ob 87/91 EvBl 1992,129 ( Call ) = NZ 1992,276 ( Hofmeister,281 ) ... mehr lesen...
Begründung: Auf der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft ist unter C-LNR 8 zugunsten des Landes Tirol die Dienstbarkeit des Verzichtes auf
Begründung: von Wohnungseigentum und auf Einbau von Einrichtungen, die eine Haushaltsführung ermöglichen, gemäß Punkt VI. des Dienstbarkeitsvertrages vom 2./7.8.1984 (TZ 11106/84) einverleibt. Zu diesem Dienstbarkeitsvertrag war es - nach vorausgehender Aufhebung des bereits begründet gewesenen Wohnungseigentums unter den (vielen) Mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §479
Rechtssatz: Unregelmäßige Servituten können auch ins Grundbuch eingetragen werden; der ihnen zugrundeliegenden Grundbuchsurkunde muss allerdings in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise als Zweck der Dienstbarkeit zu entnehmen sein, dass bloß persönliche Vorteile bestimmten Berechtigten verschafft werden sollen. Entscheidungstexte 5 Ob 117/91 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: In dem am 20.Juni 1990 beim Erstgericht eingelangten Grundbuchsgesuch beantragte die T***** Gesellschaft mbH & Co *****-KG als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** unter Hinweis auf das zu CLNR 11 a dieser Liegenschaft für Dr.med.Gerald S*****, geboren am *****, einverleibte Bestandrecht mit der Behauptung, zugunsten Dris.med.Gerald S***** sei der Superädifikatsvertrag und die Mietvereinbarung samt Nachtrag vom 27.7.1989 und der II. Nachtrag vom 7.6... mehr lesen...