Norm
ABGB §479Rechtssatz
Im Fall einer unregelmäßigen Dienstbarkeit muß der Berechtigte die Absicht der Verdinglichung und damit seinen Anspruch auf Einräumung eines dinglichen Rechts unter Beweis stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011616Dokumentnummer
JJR_19920409_OGH0002_0080OB00622_9100000_002