RS OGH 1992/4/9 8Ob622/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §479

Rechtssatz

Im Fall einer unregelmäßigen Dienstbarkeit muß der Berechtigte die Absicht der Verdinglichung und damit seinen Anspruch auf Einräumung eines dinglichen Rechts unter Beweis stellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011616

Dokumentnummer

JJR_19920409_OGH0002_0080OB00622_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten