Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden Anträge des (mittlerweile verstorbenen) Rechtsvorgängers der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: Tierhalter) auf Ersatz eines Wildschadens gemäß § 76 Kärntner Jagdgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Mit hg Erkenntnis vom 20. Dezember 2010, Zl 2007/03/0043, wurde dieser Bescheid vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin als Eigentümerin der Baulichkeit auf einer näher bezeichneten Liegenschaft gemäß § 129 Abs. 2 und Abs. 4 der Bauordnung für Wien (BO) der Auftrag erteilt, "(d)ie auf ihrer gesamten Länge von ca. 27 m schadhafte Einfriedungsmauer und Stützmauer entlang der T(...)gasse (...) instand setzen zu lassen". Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, vom bautechnischen Sachverständigen ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §297;ABGB §417;ABGB §418;ABGB §434;ABGB §435;AVG §59 Abs1;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;BauRG 1912 §6; ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297;ABGB §435;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/05/0027 E 23. Juli 2009 RS 3 (hier:... mehr lesen...
I. Die beschwerdeführende Partei ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2764, KG L., wozu das Grundstück Nr. 2713/5 gehört. Der B.-fonds ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes Nr. 2713/1, das ob der Liegenschaft EZ 885, KG L., eingetragen ist. Die I.-KG ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 2702/41, das ob der EZ 2955 derselben KG eingetragen ist. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 13. September 2011 wurde der beschwerdeführenden Parte... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297;ABGB §300;ABGB §435;BauO OÖ 1994 §48;
Rechtssatz: Gemäß § 297 ABGB gehören zu einer Liegenschaft grundsätzlich auch die darauf errichteten Bauwerke ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. August 2003 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde der Rechtsvorgängerin der C Privatstiftung die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Nr. 43/8, EZ. 39, KG A, und eines Betriebsgebäudes einschließlich Stallung und Garage auf dem Grundstück Nr. 43/3, EZ. 39, KG A. Am 18. November 2008 langte bei der mitbeteiligten Marktgemeinde eine Teilfertigstellunganzeige der C Privatstiftung ein, in welcher die... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §434;ABGB §435;BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Zur Übertragung des Eigentums an einem Superädifikat bedarf es jedenfalls der Urkundenhinterlegung bei Gericht gemäß §§ 434 f ABGB. Für einen originären Eigentumserwerb an Superädifi... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Dezember 2009 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG), für das Halten von zwei bestimmt bezeichneten Spielapparaten im Betrieb der E-GmbH an einer näher bezeichneten Adresse, für die Monate Juni 2009 und Juli 2009 eine Vergnügungssteuer in Höhe von EUR 5.600,-- vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 Abs. 1 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergn... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführer und Mag. T. sind gemeinsam Eigentümer der Liegenschaft EZ 375, KG O., mit der Anschrift W. Straße 119 in Wien, wozu u.a. das Grundstück Nr. 501/7 gehört. Mit Bescheid vom 9. April 2013 traf der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37 (im Folgenden: MA 37), den folgenden Ausspruch: "Der Magistrat erteilt gemäß § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien (BO) den Eigentümern der Baulichkeit auf der im Betreff: genannten Liegenschaft (Grundstück Nr. 501/7) nachs... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297; ABGB §435;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg; ABGB § 297 heute ABGB § 297 g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §434; ABGB §435; ABGB § 434 heute ABGB § 434 gültig ab 15.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 435 heute ABGB § 435 gülti... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 15. November 2010 schlossen WW und GW als Gesellschafter der WW KG und als einbringende Parteien einerseits sowie die AW GmbH (Beschwerdeführerin) andererseits einen Einbringungsvertrag "unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerlichen Begünstigungen". Vereinbart wurde die Einbringung der Mitunternehmeranteile von WW und GW an der WW KG in die AW GmbH (Beschwerdeführerin). Von der Einbringung umfasst waren unter anderem die im Alleineigentum des WW stehende Liege... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31. Juli 2012 hat die belangte Behörde auf Grund der Vorstellung der Mitbeteiligten den Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Marktgemeinde (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 5. Dezember 2011 betreffend die Erteilung eines Beseitigungsauftrages (Spruch: I) und die Vorschreibung von Kommissionsgebühren (
Spruch: II) wegen Verletzung von Rechten der Mitbeteiligten behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an den ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §294; ABGB §297; ABGB §435;BauG Stmk 1995 §41 Abs3;BauRallg; ABGB § 294 heute ABGB § 294 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §294; ABGB §297; ABGB §435;BauG Stmk 1995 §41 Abs3;BauRallg; ABGB § 294 heute ABGB § 294 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §293; ABGB §294; ABGB §297; ABGB §435;BauG Stmk 1995 §41 Abs3; ABGB § 293 heute ABGB § 293 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §293; ABGB §294; ABGB §297; ABGB §435;BauG Stmk 1995 §41 Abs3; ABGB § 293 heute ABGB § 293 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §293; ABGB §294; ABGB §297; ABGB §435;BauG Stmk 1995 §41 Abs3; ABGB § 293 heute ABGB § 293 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall geht es um einen wintergartenähnlichen gläsernen Zubau auf einem Grundstück im 8. Bezirk in Wien. Das dem nunmehrigen Vollstreckungsverfahren zugrunde liegende Titelverfahren wurde im Jänner 1995 durch eine Mitteilung des Bundesdenkmalamtes eingeleitet. Nach einem Grundbuchsauszug vom 8. Juni 1995 war Grundeigentümerin die A-AG). Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde die A-AG von der Baubehörde mit Erledigung vom 24. Juni 1996 zur Bekanntgabe aufgefordert, "wer der... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §434; ABGB §435;BauO Wr §129 Abs10; VVG §4 Abs1; ABGB § 434 heute ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §434; ABGB §435;BauO Wr §129 Abs10; VVG §4 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; ABGB § 434 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §294; ABGB §297; ABGB §353; ABGB §435; WRG 1959 §21; WRG 1959 §22 Abs1; ABGB § 294 heute ABGB § 294 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 297 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §294; ABGB §297; ABGB §353; ABGB §435; WRG 1959 §21; WRG 1959 §22 Abs1; ABGB § 294 heute ABGB § 294 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 297 heute ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt W vom 30. Juni 1993 wurde der A. S GmbH (im Folgenden: A. GmbH) die wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserentnahme aus dem Grundwasserstrom der W Heide zur Versorgung der Tankstelle samt Geschäftsgebäude auf GSt. Nr. 233/1, KG P, mit Nutzwasser über zwei auf dem GSt. Nr. 230/5 situierte Schachtbrunnenanlagen unter Vorschreibung zahlreicher Bedingungen, Befristungen und Auflagen erteilt, mit Befristung der Bewilligung bis zum 31. Dezember ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §434; ABGB §435;BauO Wr §129 Abs10;UHG 1974 §20; ABGB § 434 heute ABGB § 434... mehr lesen...
I. römisch eins. Anlässlich einer am 26. November 2008 vom Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 37, im Folgenden: MA 37) durchgeführten Ortsaugenscheinverhandlung wurde festgestellt, dass auf einer näher genannten, im Grundbuch als Eisenbahngrundstück eingetragenen Liegenschaft in Wien über einem dort bestehenden Verkaufskiosk (nächst einem Zentralfriedhofstor) ohne vorher erwirkte baubehördliche Bewilligung ein Flugdach auf senkrecht stehenden Säulen mit den Maßen von ca. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...