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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §434;Rechtssatz
Gemäß § 20 UHG 1974 ist das Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Karteien im Sinn des UHG 1974 nicht geschützt, besteht das Formerfordernis der Hinterlegung nach diesem Gesetz nur für die Übertragung, nicht jedoch für die ursprüngliche Eigentumsbegründung an einem Superädifikat (vgl. dazu insbesondere § 435 ABGB; ferner in diesem Zusammenhang die in Dittrich/Tades, ABGB23, Taschenkommentar (2011), zu § 435 ABGB zitierte Judikatur des Obersten Gerichtshofes).Gemäß Paragraph 20, UHG 1974 ist das Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Karteien im Sinn des UHG 1974 nicht geschützt, besteht das Formerfordernis der Hinterlegung nach diesem Gesetz nur für die Übertragung, nicht jedoch für die ursprüngliche Eigentumsbegründung an einem Superädifikat vergleiche dazu insbesondere Paragraph 435, ABGB; ferner in diesem Zusammenhang die in Dittrich/Tades, ABGB23, Taschenkommentar (2011), zu Paragraph 435, ABGB zitierte Judikatur des Obersten Gerichtshofes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009050137.X02Im RIS seit
28.02.2012Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013