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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §294;Rechtssatz
Eine Vereinbarung, wonach bei der Abtretung einer Liegenschaft im Rahmen einer Spaltung das Eigentum an einer sich auf einer anderen Liegenschaft befindenden Wassernutzungsanlage dem Eigentümer der abzuspaltenden Liegenschaft zukommen solle, obwohl die Wassernutzungsanlage weder als Superädifikat errichtet wurde noch Zugehör zu einem Baurecht ist, ist rechtlich irrelevant, da die zwingende Bestimmung des § 297 ABGB durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschaltet werden kann (vgl. E 17. Dezember 2008, 2007/07/0160; E 14. Mai 1997, 97/07/0012).Eine Vereinbarung, wonach bei der Abtretung einer Liegenschaft im Rahmen einer Spaltung das Eigentum an einer sich auf einer anderen Liegenschaft befindenden Wassernutzungsanlage dem Eigentümer der abzuspaltenden Liegenschaft zukommen solle, obwohl die Wassernutzungsanlage weder als Superädifikat errichtet wurde noch Zugehör zu einem Baurecht ist, ist rechtlich irrelevant, da die zwingende Bestimmung des Paragraph 297, ABGB durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschaltet werden kann vergleiche E 17. Dezember 2008, 2007/07/0160; E 14. Mai 1997, 97/07/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070076.X03Im RIS seit
16.03.2012Zuletzt aktualisiert am
18.06.2012