RS Vwgh 2014/4/8 2012/05/0057

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Veröffentlicht am 08.04.2014
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §434;
ABGB §435;
BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Zur Übertragung des Eigentums an einem Superädifikat bedarf es jedenfalls der Urkundenhinterlegung bei Gericht gemäß §§ 434 f ABGB. Für einen originären Eigentumserwerb an Superädifikaten ist hingegen keine solche Urkundenhinterlegung erforderlich. Ein originärer Eigentumserwerb kommt auch durch Ersitzung in Frage, die bei Überbauten nach drei Jahren, und zwar auch ohne Urkundenhinterlegung bei Gericht, bei rechtmäßigem, redlichem und echtem Besitz stattfindet (Hinweis E vom 28. Juni 2005, 2003/05/0237, und E vom 13. November 2012, 2010/05/0176, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012050057.X08

Im RIS seit

13.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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