Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (revisionswerbende Partei) vom 16. April 2024 wurde dem Antrag der Erstmitbeteiligten vom 4. Dezember 2023 auf Ausfolgung u.a. des am 26. September 2023 behördlich abgenommenen Pferdes C. nicht stattgegeben und der Ausfolgung des genannten Pferdes gemäß § 30 Abs. 8 Tierschutzgesetz (TSchG) nicht zugestimmt. Begründend heißt es darin unter anderem, die Erstmitbeteiligte habe nicht für eine entsprechende Versorgung des Tieres gesorgt und... mehr lesen...
1 Mit Vertrag vom 6. Dezember 2018 erwarb die Revisionswerberin ein Superädifikat auf einer näher bezeichneten Liegenschaft. Für die Aufgabe der Pachtrechte an dieser Liegenschaft verpflichtete sich die Revisionswerberin gegenüber der Eigentümerin des Superädifikates, die auch Pächterin der Liegenschaft war, zur Zahlung eines Ablösepreises iHv 250.000 €. 2 Mit Antrag vom 15. März 2019 beantragte die Revisionswerberin die Urkundenhinterlegung zum Erwerb des Eigentumsrechtes an dem S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §432 ABGB §433 ABGB §434 ABGB §435 GGG 1984 TP9 litb Z1GGG 1984 §2 Z4 ABGB § 432 heute ABGB § 432 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 in ein provisorisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Tirol übernommen. 2 Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die Tiroler Landesregierung gemäß § 2 lit. a Z 1 des Landesbeamtengesetzes 1998 (LBG 1998) iVm. § 10 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) das provisorische Dienstverhältnis des Revisionswerbers mit Ablauf des 31. März 2022. Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden Anträge des (mittlerweile verstorbenen) Rechtsvorgängers der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: Tierhalter) auf Ersatz eines Wildschadens gemäß § 76 Kärntner Jagdgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Mit hg Erkenntnis vom 20. Dezember 2010, Zl 2007/03/0043, wurde dieser Bescheid vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Dezember 2009 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG), für das Halten von zwei bestimmt bezeichneten Spielapparaten im Betrieb der E-GmbH an einer näher bezeichneten Adresse, für die Monate Juni 2009 und Juli 2009 eine Vergnügungssteuer in Höhe von EUR 5.600,-- vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 Abs. 1 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergn... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 37, vom 24. Mai 2004 wurde der Beschwerdeführerin als "Eigentümerin der Baulichkeit", errichtet auf den Liegenschaften EZ 6, 99 und 631, je KG Groß Jedlersdorf II, Wien 21, Prager Straße 38, der auf § 129 Abs. 10 Bauordnung für Wien gestützte Bauauftrag erteilt: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 37, vom 24. Mai 2004 wurde der Beschwerdeführerin als "Eigentümerin der Baulichkeit", errichtet auf den Liegenschafte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §432;ABGB §433;ABGB §434;ABGB §435;VVG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/05/0002 E 22. November 2005 RS 1 Stammrechtssatz Als einzig rechtswirksame Art für den Eigentumserwerb (durch Übertragung) an einem Überbau kommt die Hinterlegung einer entsprechenden Urkunde bei Gericht in Betracht (vgl. die hg. Erkenntn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Agrargemeinschaft nach § 34 Abs. 3 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996, LGBl. Nr. 74 (TFLG 1996). Im Eigentum der Mitglieder der beschwerdeführenden Agrargemeinschaft steht die EZ 214, KG S, bestehend aus den Grundstücken Nr. 5606/2 und 5607/2. Die Beschwerdeführerin ist eine Agrargemeinschaft nach Paragraph 34, Absatz 3, des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996, LGBl. Nr. 74 (TFLG 1996). Im Eigentum der Mitglieder der beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §380;ABGB §431;ABGB §433;AllgGAG 1930 §3;GBG 1955 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0082 E 13. Dezember 2001 RS 4 Stammrechtssatz Die Mappe nach § 3 AllgGAG dient lediglich zur Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften und legt die Eigentumsgrenzen nicht authentisch fest. Hinsichtlich der Grenzen der Liegenschaften gibt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §380;ABGB §431;ABGB §433;GBG 1955 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Derjenige, der als Eigentümer eines Grundstückes eingetragen wird, erwirbt das Grundstück nach den tatsächlich vorhandenen natürlichen Grenzen, wie es der Rechtsvorgänger besessen hat. Maßgeblich ist der Wille der Parteien bezüglich der in der Na... mehr lesen...
Mit dem im Titelverfahren ergangenen erstinstanzlichen Bescheid des Bürgermeisters von Grünbach vom 9. Oktober 2000 wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, das auf einem näher bezeichneten Grundstück in Holzriegelbauweise errichtete Gebäude mit den Außenabmessungen von ca. 4,5 x 7,5 m, abgedeckt mit einer Satteldachkonstruktion mit einer Traufenhöhe von ca. 1,8 m und einer Firsthöhe von ca. 4,0 m, innerhalb einer Frist von einem Monat ab Rechtskraft des Bescheides abzutragen und som... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §432;ABGB §433;ABGB §434;ABGB §435;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Als einzig rechtswirksame Art für den Eigentumserwerb (durch Übertragung) an einem Überbau kommt die Hinterlegung einer entsprechenden Urkunde bei Gericht in Betracht (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 16. September 1997, Zl. 97/05/0121, und vom 28. Juni 2... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1995, Zl. 92/07/0080, verwiesen, mit welchem der Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Tiroler Landesregierung (kurz: LAS) vom 21. November 1991 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. Im Zuge des Regulierungsverfahrens des Gemeindewaldes der Gemeinde F traf das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (kurz... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §431;ABGB §433;AllgGAG 1930 §3;
Rechtssatz: Die Mappe nach § 3 AllgGAG dient lediglich zur Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften und legt die Eigentumsgrenzen nicht authentisch fest. Hinsichtlich der Grenzen der Liegenschaften gibt es keinen öffentlichen Glauben des Grundbuches. Entscheidend für den Umfang des Eigentumserwerb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Jänner 1971 beantragte der verstorbene F.H. (Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin) als Eigentümer des sogenannten "K. L.", mit welchem Weide- und Holzbezugsrechte am angrenzenden Wald der mitbeteiligten Partei verbunden sind, die Ablösung derselben gegen Grund und Boden. Die mitbeteiligte Partei beantragte in der Verhandlung vom 22. Mai 1975 "für den Fall keiner gütlichen Einigung" u.a., den "Grenzverlauf zwischen Agrargemeinschaftsbesitz und K. L." festzustellen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: ABGB §431;ABGB §433;AllgGAG 1930 §3;VermG 1968 §52;
Rechtssatz: Die Katastral-Grundbuchsmappe macht keinen Beweis bezüglich der Ausdehnung der Grundstücke (Hinweis OGH 25.1.1990, Rz 1990/65), entscheidend für den Umfang des Eigentumserwerbs an einer Liegenschaft iSd § 431 ABGB ist - entsprechende Einverleibung des Ei... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Bescheid vom 27. August 1991 hat der Landeshauptmann von Oberösterreich den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückübereignung des Grundstückes Nr. 1340/3, KG T, bzw. von Teilen dieses Grundstückes gemäß § 20a Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971) abgewiesen. Dieser Bescheid wurde im wesentlichen damit begründet, daß von der Bundesstraßenverwaltung aus Anlaß des Ausbaues der sogenannten "T Kreuzung" die Enteignung von 10 m2 des Grundstückes Nr. 1340/3 der KG T zugunsten de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: ABGB §433;AVG §56;BStG 1971 §20a Abs1;
Rechtssatz: Eine Aufsandungserklärung kann die Enteignung durch formellen Bescheid nicht ersetzen, bedeutet doch die Aufsandungserklärung lediglich die ausdrückliche Erklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder auf eine andere Person übe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...