Norm: ABGB §364cGBG §136
Rechtssatz: Ein zu Recht nach § 364c ABGB vereinbartes und verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen einem Stiefgroßelternteil und seinem Stiefenkel verliert nicht schon allein aufgrund des Todes des diese Schwägerschaft vermittelnden Großelternteils seine dingliche Wirkung. Es ist daher nicht bloß aufgrund einer Sterbeurkunde nach § 136 Abs 1 GBG, sondern nur aufgrund einer grundbuchsfähigen Löschungserk... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cGBG §31 Abs1
Rechtssatz: Eine einseitige Erklärung des Verbotsverpflichteten reicht nicht zur Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots. Entscheidungstexte 5 Ob 211/19v Entscheidungstext OGH 16.01.2020 5 Ob 211/19v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0132964 I... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom11. Jänner 2010 bewilligte das Erstgericht aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags zur Sicherung einer Kapitalforderung von 100.000 EUR sA die Exekution zur Sicherstellung unter anderem durch Zwangsverwaltung hinsichtlich zweier Liegenschaften des Verpflichteten (Punkte 4 und 5 des erstgerichtlichen Spruchs). Zur
Begründung: dieses Teils seiner Entscheidung führte das Erstgericht aus, die Zwangsverwaltung komme im Zuge der Sicherstellungsexekution nur in B... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob ein verbesserungsfähiger Mangel iSd § 82a Abs 2 GBG auch dann vorliege, wenn sich ein Antragsteller im Grundbuchsantrag nicht auf die spezifische, fehlende Urkunde berufen habe. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Au... mehr lesen...
Begründung: Johann B*****, geboren am *****, (folgend nur mehr: Übergeber) übertrug mit Übergabevertrag vom 25. 7./24. 8. 2006 seine Liegenschaft EZ ***** GB ***** an den Antragsteller Christopher B*****, geboren am 30. 1. 1986. Der Antragsteller begehrte aufgrund des bezeichneten Übergabevertrags - soweit für das Rechtsmittelverfahren wesentlich - die Einverleibung seines Eigentumsrechts ob der genannten Liegenschaft. Im Grundbuchantrag (= Beschlussentwurf) war das Geburtsdatum des... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der Ex... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 3. 1999 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil vom 24. 9. 2008 rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits am 1. 1. 2008 aufgehoben. Die Streitteile wohnten während aufrechter Ehe in einem Haus, das im Alleineigentum des Vaters der Antragsgegnerin steht. Von diesem wurden auch überwiegend die Ausbau- und Renovierungsarbeiten bezahlt. Der Antragsteller kam hingegen etwa für den Kanalanschluss, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte über und gemäß dem Antrag beider Antragstellerinnen aufgrund des Kaufvertrags vom 30. 10. 2009 die Einverleibung des Eigentumsrechts der Erstantragstellerin ob den mit Wohnungseigentum an Top 1 verbundenen 70/6623-Anteilen B-LNR 52 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** im Rang der angemerkten Rangordnung für die Veräußerung TZ 3319/2009 sowie aufgrund vorgelegter Löschungs- bzw Pfandfreilassungserklärungen die Einverleibung der Löschung der... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Angelika G***** wurden mit Beschluss des Erstgerichts vom 24. 11. 2009 zu TZ 7562/09 ob der Liegenschaft EZ 748 Grundbuch *****, je zur Hälfte im Eigentum des Michael und der Monika O*****, nachstehende Eintragungen bewilligt: 1. Einverleibung der Löschung des Pfandrechts im Höchstbetrag von 200.000 EUR für die B***** AG (nunmehr U***** AG) C-LNR 9; 2. Einverleibung des Eigentumsrechts im Rang TZ 6371/09 für Angelika G*****, geboren am 9. 3. 1980; 3. Einv... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund des Kaufvertrags vom 26. Jänner 2010 die Einverleibung des Eigentumsrechts der Antragstellerin an dem mit Wohnungseigentum am Objekt Top 4-5 verbundenen 38/1335 Mindestanteil auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Rang der vorgelegten Rangordnung für die Veräußerung (TZ 1172/2010) und aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 25. Jänner 2010 die Einverleibung des Pfandrechts bis zum Höchstbetrag von 70.000 EUR sowie die Anmerkung des... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund der Pfandurkunde vom 30. 10. 2009 den Antrag auf Einverleibung des Pfandrechts für die Zweitantragstellerin auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** bis zum Höchstbetrag von 1,5 Mio EUR sowie die Anmerkung des Kautionsbands bei diesem Pfandrecht und lehnte den Antrag auf Anmerkung der Simultanhaftung der EZ ***** KG ***** als Haupteinlage mit der EZ ***** als Nebeneinlage ab. Das Rekursgericht gab dem dagegen von den Antragstellern erhob... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts der Antragstellerin beim Hälfteanteil der EZ *****, B-LNR 4; es lehnte jedoch die gleichzeitig beantragte Einverleibung eines Fruchtgenussrechts für einen Dritten am nunmehrigen Hälfteanteil der Antragstellerin ab. Ein Rekurs der Antragstellerin blieb erfolglos. Dagegen erhob sie (nach Änderung des Zulassungsausspruchs durch das Rekursgericht) einen ordentlichen Revisionsrekurs. Im Grundbuch sche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. H***** AG *****, 2. A***** H*****, 3. A***** K*****, 4. M***** A*****, 5. I***** P*****, 6. J***** P*****, 7. G***** E*****, 8. R***** A***** E*****, und 9. M***** P*****, wegen Grundbuchseintragungen in EZ *****, infolge des auße... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob einer im Eigentum von Kurt P*****, dem Ehemann der Klägerin, stehenden Liegenschaft ist unter C-LNR 12a ein Pfandrecht mit dem Höchstbetrag von 350.000 EUR zugunsten der beklagten Bank und zu C-LNR 18 ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Klägerin einverleibt. Über das Vermögen des Liegenschaftseigentümers wurde mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 24. 11. 2005 der Konkurs eröffnet und die Konkurseröffnung im Grundbuch angemerkt. Die Bek... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand insbesondere das Grundstück 1132/2 gehört, steht im bücherlichen Alleineigentum des Antragstellers. Die Liegenschaft weist nachstehende, im Revisionsrekursverfahren noch relevante bücherliche Belastung zu C-LNR 1a auf: Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges über Grundstück 1132/2 gemäß § 8 Kaufvertrag vom 23. Juli 1970, unter anderem (soweit hier entscheidungswesentlich) für das Grundstück 1130/3 (derselben KG). Der Antragste... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 22. Dezember 2006 geschieden. Der Scheidungsvergleich enthält neben Regelungen des Ehegattenunterhalts, der Obsorge für die beiden minderjährigen Kinder, des Kindesunterhalts, des Besuchsrechts, des Eigentums an zwei Pkw und der Berechtigung über Lebensversicherungen und Bankkonten folgenden Punkt III): „LIEGENSCHAFTSVERMÖGEN: 1) Teilungsobjekt: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Zu der Liegenschaft EZ 940 Grundbuch ***** mit dem Grundstück Nr. 1485/1 Baufläche als Stammeinlage besteht aufgrund des Baurechtsvertrags vom 31. Oktober 2003 die Baurechtseinlage EZ 986 Grundbuch *****. Ob dieser Baurechtseinlage ist zu C-LNR 3a das Pfandrecht im Betrag von 103.000 EUR zugunsten der B***** einverleibt. Die Antragstellerin ist die alleinige Baurechtsberechtigte. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht aufgrund des Schenkungsvertrag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht eröffnete mit Beschluss vom 14. September 2006 über das Vermögen des Gemeinschuldners das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. Die Beklagte ist die Ehefrau des Gemeinschuldners. Die Eheleute erwarben mit Kaufvertrag vom 13. September 2005 je einen Hälfteanteil einer Liegenschaft, die aus zwei Grundstücken samt einem darauf befindlichen Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte) besteht. Im Zuge dieses Kaufvertrags räumten sie sich g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margaretha K*****, vertreten durch Dr. Friedrich Oedl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Elisabeth R*****, und 2. Ing. Karl R*****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner und Dr. Gerhard Steiner, Re... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte mit ihrem am 25. Oktober 2007 beim Erstgericht eingelangten Grundbuchsgesuch aufgrund des Übergabs- und Schenkungsvertrags vom 1./4. Oktober 1999, der Geburtsurkunde des Standesamts Heidelberg vom 29. Oktober 1963, Nr 5420, und der Bescheinigung über die Eheschließung des Standesamts Freilassing vom 19. Jänner 1977, im Lastenblatt der Liegenschaft EZ ***** GB ***** die Einverleibung des Belastungs- und Veräußerungsverbots zu ihren Gunsten. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** je GB *****. Ob diesen Liegenschaften ist sub C-LNR 1 bzw C-LNR 6 jeweils das Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des von der Antragstellerin inzwischen rechtskräftig geschiedenen Ehegatten Heinrich B*****, einverleibt. Die Antragstellerin beantragte die Löschung der zuvor bezeichneten Belastungs- und Veräußerungsverbote und legte dazu an Urkunden Ausfertigungen des rechtskräft... mehr lesen...
Begründung: Die - am 13. Juni 1931 geborene - Erstantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****h. Ob dieser Liegenschaft ist sub B-LNR 3e zu TZ 7191/2007 die „Bestellung eines Sachwalters (13 P 35/07t)" angemerkt. Nach dem Beschluss des Bezirksgerichts Leibnitz vom 19. Oktober 2007, GZ 13 P 35/07t-12, hat der gemäß § 268 Abs 3 Z 2 ABGB bestellte Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Gerhard H***** für die betroffene Erstantragstellerin die Vertretung ... mehr lesen...
Begründung: Im Zeitpunkt des Einlangens des gegenständlichen Grundbuchgesuchs war die Erstantragstellerin grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 350 Grundbuch *****. Zu C-LNR 1a (TZ 3034/2006) war zugunsten der V***** AG ein Höchstbetragspfandrecht von 4.506.000 EUR einverleibt. Am 10. 12. 2007 schloss die Erstantragstellerin als Verkäuferin mit der Zweitantragstellerin als Käuferin einen Kaufvertrag über diese Liegenschaft ab, in dem unter Punkt IV. unter dem Tite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nachstehende Sachverhalt ist unstrittig: Mit Beschluss des Bezirksgerichts H*****, wurde über das Vermögen des Mag. Christian H***** (im Weiteren: Gemeinschuldner) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner (zu zwei Drittel) und seine beklagte Ehegattin (zu einem Drittel) sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****. Ihren Drittelanteil hat die Beklagte mit Schenkungsvertrag vom 5. Dezember 1... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist Ingrid K*****, geborene G*****, geboren am *****, als grundbücherliche Eigentümerin eingetragen. Sub C-LNR 1a ist das „Wohnungsrecht auf die Dauer des Ledigenstandes gem Abs Viertens Übergabsvertrag 1969-05-28 für Hermann H***** geb *****" einverleibt. Punkt Viertens des Übergabsvertrags vom 28. 5. 1969 lautet: „Viertens: Als weitere Gegenleistung für diese Übergabe bedingt sich der Übergeber zugunsten seines Sohnes Hermann G**... mehr lesen...
Begründung: Mit dem in Notariatsaktsform errichteten „Vertrag auf den Todesfall" übertrug Ewald K***** mit Wirkung seines Ablebens in das Eigentum des Antragstellers mehrere Grundstücke der in seinem bücherlichen Eigentum stehenden Liegenschaft EZ 30 GB ***** sowie zwei weitere Grundstücke der ihm gehörigen Liegenschaft EZ 32 *****. Als Gegenleistung verpflichtete sich der Antragsteller, Ewald K***** einen Gesamtbetrag von 180.000 EUR in 10 Teilbeträgen beginnend mit Oktober 2008 zu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte/Hofrätinnen Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache des Einschreiters Dr. Stephan K*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der B***** M***** GmbH (19 S 12/07y LG Innsbruck) wegen Einverleibung eines Pfandrechts ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §29 Abs2GBG §53GBG §103 Abs2
Rechtssatz: Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass die Verbücherung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots in einem bestimmten Rang erfolgen müsste. Auch für eine solche Eintragung gilt daher, dass der Antragsteller bei gleichzeitiger Überreichung mehrerer rangbegründender Eintragungsgesuche deren Rang bestimmen kann. Für die Bestimmung der Rangordnung gleichzeitig begehrter Eintragungen r... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind jeweils Hälfteeigentümer der EZ ***** GB ***** und begehrten ob dieser Liegenschaft aufgrund der im
Spruch: näher bezeichneten Urkunden nachgenannte Eintragungen in folgender Form: „(1) die Einverleibung des Pfandrechtes für die Darlehensforderung des Landes Salzburg von EUR 128.250,-- und für die Kaution im Höchstbetrag von EUR 25.650,--; (2) die Einverleibung des Vorranges dieses Pfandrechtes vor dem in C-LNr. 2a für die Darlehensforderung der B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** AG, *****, vertreten durch Dr. Franz Gütlbauer und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. Hugo R*... mehr lesen...