RS OGH 2021/9/27 5Ob55/21f

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Veröffentlicht am 27.09.2021
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Norm

ABGB §364c
GBG §136

Rechtssatz

Ein zu Recht nach § 364c ABGB vereinbartes und verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen einem Stiefgroßelternteil und seinem Stiefenkel verliert nicht schon allein aufgrund des Todes des diese Schwägerschaft vermittelnden Großelternteils seine dingliche Wirkung. Es ist daher nicht bloß aufgrund einer Sterbeurkunde nach § 136 Abs 1 GBG, sondern nur aufgrund einer grundbuchsfähigen Löschungserklärung des Berechtigten zu löschen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133825

Im RIS seit

11.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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